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Erstellung Blutbild - Medikamente

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,259
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

jeder der Medikamente - Schmerzmittel - einnimmt sollte regelmäßig zur Blutkontrolle (Leber, Nieren usw.) gehen.
Ebenso zur Magen-Darm Spiegelung.

Sollten die Medikamente durch die gesetzliche UV (BG) und deren Ärzte verschrieben werden,
sind die Kostenträger ebenfalls die gesetzliche UV (BG).
Hierzu muss man einen Antrag bei der zuständigen BG stellen und dann ggf. zum behandelnden D-Arzt,
welcher dann bei Bedarf einen Ü-Schein zur Behandlung ausstellt.
Wenn der behandelnde D-Arzt sich weigert, hilft in der Regel eine Beschwerde einzureichen.
 
Hallo, warum auch zur Magendarmspiegelung? Das gilt doch sicherlich nur für bestimmte Medikamente, oder? Darauf müsste der Arzt doch eigentlich hinweisen.
 
Hallo, @Dietmarmerten
Ibuprofen und Aspirin bspw. fressen dir bei regelmäßiger Einnahme Löcher in die Magenschleimhaut.

Noch stärker in Verbindung mit SSRIs.

Magenspiegelung macht da schon Sinn.

Gruß Goldmember
 
Ich habe jetzt bei meinen D-Ärzten durchgesetzt, dass kleines Blutbild gemacht wurde und eine BG Überweisung zur
Magen und Darmspiegelung habe ich auch.

Dann habe ich auch meiner BG mitgeteilt, dass dieses Verfahren alle 1/2 J bzw 2J durchgeführt werden muss,
solange die dauerhafte NSAR erfolgt.

Mein Problem - mehrere Aktenzeichen in 2 NL der BG und mit verschiedenen Schmerzregionen die nicht auseinander geklaubt werden
können - mein Körper muss als "Eins" betrachtet werden.

Es gab allerdings eine längere Diskussion mit den D-Ärzten, die meinten doch das soll die Krankenkasse bezahlen.
Gerade so als ob die Herrschaften dazu verpflichtet sind.

Die Politik auf Bundesebene wird sich damit demnächst dann auch mit der Sachlage beschäftigen müssen.
(Auch wenn die Erfolgsaussichten zur gesetzl. Verpflichtung der BGèn mau aussehen)
 
Neues aus dem Hause meiner BG (ETEM)
Die stellen die Verordnungen der D-Ärzte in Frage, in dem sie mich zum internistischen Gutachten schicken wollen.
Als ob Internisten für ggf. medikamentöse Erkrankungen die richtigen Ansprechpartner sein könnten.

Schauen wir mal was weiter passiert. Ich berichte weiter!
 
Hallo @oerni

Medikamente fallen unter die Leistungen des § 11 Absatz 1 Nr.4 SGB V ( i.V. mit § 27 Absatz 1 Satz 2 Nr.3 SGB V) und müssen demnach nach § 11 Absatz 5 SGB V von der BG übernommen werden, falls du sie Aufgrund der (schmerzhaften) Folgen eines (anerkannten) Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigst.

NSAR fallen dabei unter den sog. "Off-Label-Use" und dürfen somit allgemein (unabhängig von der entsprechenden Körperstelle) zur Schmerzlinderung, Entzündungshemmung und Fiebersenkung verwendet werden.

Gruß nach M. bei A.
MM
 
Hallo Oerni, könnte es sein, dass Du wegen Deiner Schmerzmittel zusätzlich Protonenpunpenhemmer als Magenschutz verschrieben bekommen hast? Dann wäre wohl im Falle von Nebenwirkungen- wie sie auch bei mir zutage traten - tatsächlich eine internistische Untersuchung nicht verkehrt. Für die hieraus resultierenden Schäden hätte natürlich ebenfalls die BG einzutreten. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,

ja, aber eine Begutachtung als Anfang? Wenn sie eine Konsultation anbieten, ja, ok, aber eine Begutachtung ist meiner Meinung nach ein riesen Geschoß.

Gruß von der Seenixe
 
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