uschreider
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 7 Juni 2009
- Beiträge
- 1,029
Hallo Miteinander,
so, der nächste Kampf steht bevor.
Nachdem das erstbehandelnde Krankenhaus u.a. meine Deckplattenkompressionsbrüche LWK 2,3,4 nicht diagnostiziert hatte, hat mein Anwalt das Krankenhaus angeschrieben und um Anerkennung eines Behandlungsfehlers gebeten.
Natürlich kam die Ablehnung mit der Begündung, dass es keinen Grund gab, die Wirbelsäule zu röngten, ich hätte ja keine Schmerzen geäußert.
Im Gegenzug bot mir das Krankenhaus jetzt an, mich bei der Ärztekammer begutachten zu lassen - Kosten würden von denen übernommen werden.
Sollte man nicht gleich Klage erheben? Das Gericht wird doch bestimmt seinen eigenen Gutachter beauftragen.
Ich habe immer wieder - während des stationären Aufenthaltens als auch bei den BG-lichen Nachuntersuchungen gesagt, dass die Rückenschmerzen sehr heftig sind, mit der Antwort, dass dies normal ist, kommt von den Rippenserienfrakturen.
Erst mein D-Arzt hatte dann 6 Wochen nach dem Unfall die Wirbelbrüche, den Kniespitzenbruch und den Gelenkausriss des kl. Zehes festgestellt (Knie und Zeh wurden im erstbehandenlden Krankenhaus zwar geröngt, aber nicht festgestellt) und er hat dann ein MRT veranlasst. Aus diesem MRT geht hervor, dass diese Verletzungen eindeutig dem Unfall zuzuordnen sind.
Jetzt hatte ich mal im Internet gelesen, dass bei so schweren Verletzungen das Akutkrankenhaus verpflichtet ist, die Wirbelsäule zu röntgen. Klar hat mich auch der Notarzt vor Ort gefragt, wo ich Schmerzen habe - aber ich hatte sie am ganzen Körper. Die Wirbelsäule hatte ich nicht betont, da ich davon überhaupt keine Ahnung hatte.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen. Meinen Anwalt erreiche ich erst nächste Woche - aber dieses Schreiben von gestern bringt mich um den Schlaf.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
so, der nächste Kampf steht bevor.
Nachdem das erstbehandelnde Krankenhaus u.a. meine Deckplattenkompressionsbrüche LWK 2,3,4 nicht diagnostiziert hatte, hat mein Anwalt das Krankenhaus angeschrieben und um Anerkennung eines Behandlungsfehlers gebeten.
Natürlich kam die Ablehnung mit der Begündung, dass es keinen Grund gab, die Wirbelsäule zu röngten, ich hätte ja keine Schmerzen geäußert.
Im Gegenzug bot mir das Krankenhaus jetzt an, mich bei der Ärztekammer begutachten zu lassen - Kosten würden von denen übernommen werden.
Sollte man nicht gleich Klage erheben? Das Gericht wird doch bestimmt seinen eigenen Gutachter beauftragen.
Ich habe immer wieder - während des stationären Aufenthaltens als auch bei den BG-lichen Nachuntersuchungen gesagt, dass die Rückenschmerzen sehr heftig sind, mit der Antwort, dass dies normal ist, kommt von den Rippenserienfrakturen.
Erst mein D-Arzt hatte dann 6 Wochen nach dem Unfall die Wirbelbrüche, den Kniespitzenbruch und den Gelenkausriss des kl. Zehes festgestellt (Knie und Zeh wurden im erstbehandenlden Krankenhaus zwar geröngt, aber nicht festgestellt) und er hat dann ein MRT veranlasst. Aus diesem MRT geht hervor, dass diese Verletzungen eindeutig dem Unfall zuzuordnen sind.
Jetzt hatte ich mal im Internet gelesen, dass bei so schweren Verletzungen das Akutkrankenhaus verpflichtet ist, die Wirbelsäule zu röntgen. Klar hat mich auch der Notarzt vor Ort gefragt, wo ich Schmerzen habe - aber ich hatte sie am ganzen Körper. Die Wirbelsäule hatte ich nicht betont, da ich davon überhaupt keine Ahnung hatte.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen. Meinen Anwalt erreiche ich erst nächste Woche - aber dieses Schreiben von gestern bringt mich um den Schlaf.
Viele liebe Grüßlein
Würmlie