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Erstbehandlendes Krankenhaus hat LWK-Brüche nicht erkannt

uschreider

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Juni 2009
Beiträge
1,029
Hallo Miteinander,

so, der nächste Kampf steht bevor.

Nachdem das erstbehandelnde Krankenhaus u.a. meine Deckplattenkompressionsbrüche LWK 2,3,4 nicht diagnostiziert hatte, hat mein Anwalt das Krankenhaus angeschrieben und um Anerkennung eines Behandlungsfehlers gebeten.

Natürlich kam die Ablehnung mit der Begündung, dass es keinen Grund gab, die Wirbelsäule zu röngten, ich hätte ja keine Schmerzen geäußert.

Im Gegenzug bot mir das Krankenhaus jetzt an, mich bei der Ärztekammer begutachten zu lassen - Kosten würden von denen übernommen werden.

Sollte man nicht gleich Klage erheben? Das Gericht wird doch bestimmt seinen eigenen Gutachter beauftragen.

Ich habe immer wieder - während des stationären Aufenthaltens als auch bei den BG-lichen Nachuntersuchungen gesagt, dass die Rückenschmerzen sehr heftig sind, mit der Antwort, dass dies normal ist, kommt von den Rippenserienfrakturen.

Erst mein D-Arzt hatte dann 6 Wochen nach dem Unfall die Wirbelbrüche, den Kniespitzenbruch und den Gelenkausriss des kl. Zehes festgestellt (Knie und Zeh wurden im erstbehandenlden Krankenhaus zwar geröngt, aber nicht festgestellt) und er hat dann ein MRT veranlasst. Aus diesem MRT geht hervor, dass diese Verletzungen eindeutig dem Unfall zuzuordnen sind.

Jetzt hatte ich mal im Internet gelesen, dass bei so schweren Verletzungen das Akutkrankenhaus verpflichtet ist, die Wirbelsäule zu röntgen. Klar hat mich auch der Notarzt vor Ort gefragt, wo ich Schmerzen habe - aber ich hatte sie am ganzen Körper. Die Wirbelsäule hatte ich nicht betont, da ich davon überhaupt keine Ahnung hatte.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen. Meinen Anwalt erreiche ich erst nächste Woche - aber dieses Schreiben von gestern bringt mich um den Schlaf.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,
die Begründung des Krankenhauses kommt mir bekannt vor.
Ich habe auch angegeben Schmerzen am Ganzen Körper von den Knien bis zum Kopf aber erst 8 Monate später kam durch ein MRT heraus, das die Supraspinatussehne gerissen war.
Da wurde dann behauptet die Sehne ist kein Unfallschaden.
Bin nun auch mit meinem Anwalt dabei gegen das Krankehaus anzugehen.
Ich bin gespannt wie es bei dir weiter geht.
LG Wolfgang
 
Hallole bertel01,

hi, danke für deine nette Rückinfo.

Hm, gehe mal davon aus, dass es Standart ist bei den Krankenhäusern, immer zuerst mal alle Beschuldigungen abzulehnen - warum sollten diese auch was eingestehen.

Wenn man z.B. so schwer verletzt ist, dass man nichts mehr sagen kann, dann können die Ärzte doch auch nicht einfach behaupten - tja, wir haben nichts weiteres untersucht, der Patient hat ja nicht über Schmerzen geklagt.

Tja, ich bin auch gespannt, wie das weitergeht. Muss mal abwarten, was nächste Woche mein RA sagt - dann werde ich dir nochmal eine Rückinfo geben.

Wünsche dir bei deiner Klage ebenfalls ganz viel Erfolg.

Viele herzliche Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

das Krankenhaus darf nichts zu geben, denn dadurch können sie eventuell Ihren Versicherungsschutz verlieren. Die Haftpflichtversicherung des Krankenhausträgers wird auch solange ihre Einstandspflicht versagen bis es zu einem rechtskräftigen Urteil kommt. Leider bist Du als geschädigte in der Pflicht dem KKH. eine fehl oder falsch Behandlung nach zu weisen, was jedoch an Hand Deiner Behandlungsunterlagen gut möglich ist. Eine Begutachtung durch die Ärztekammer würde ich Dir nicht empfehlen, denn so könnte unter Umständen doch noch das eine oder andere an Deinen Behandlungsunterlagen manipuliert werden. Die Ärzte legen die notwendigen Untersuchungen fest und wenn Du als Laie sagst, mir tut alles weh, ist es die Pflicht der Ärzte weitere mögliche Verletzungen durch Untersuchungen auszuschließen. Ich denke aber, dass Dein RA. die richtigen und notwendigen Schritte einleiten wird.

MfG.
Pit
 
Hallole Pit13,

danke für deine nette und ausführliche Antwort.

Hi, wusste ich gar nicht, dass Krankenhäuser ihre Fehler nicht eingestehen dürfen. Da sieht man mal... aber wehe unsereins macht im Büro mal einen groben Schreibfehler ...

Danke auch für den Tip mit der Ärztekammer. Das ist gut zu wissen.

So, nun wünsche dich dir und deiner Family noch ein schönes, angenemes Wochenende.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,

aus meinen eigenen (sehr schlechten) Erfahrungen würde ich keine Begutachtung durch die Ärztekammer machen lassen.

1. die Gutachterstelle d. Ärztekammer wird v. der (Betriebs-)Haftpflichtversicher. der Ärzte/Klinik bezahlt!
2. bei dieser Begutachtung müssen ALLE Beteiligten damit einverstanden sein!
3. diese für den Patienten kostenlose Gutachten sind sehr sehr arztfreundlich (= meine persönl. Meinung u. Erfahrung)
4. solltest du von dort ein Schlechtachten :eek: bekommen, wird es sehr sehr schwierig,....
5. Nimm deine Krankenkasse mit ins Boot,...

Bitte unbedingt mit deinem RA eine Strategie für die weitere Vorgehensweise besprechen. Entweder eigenen Gutachter beauftragen o. falls die Sache vor Gericht geht, wird von dort einer beauftragt,...

Gruß
Marcela

PS: Ich habe sowas hinter mir, ich wünsche dir Nerven wie Drahtseile, unendliche Geduld und einen TOP-ANWALT!

>>> Was Pit geschrieben hat, ist (leider) korrekt. Ein Arzt darf aus versicherungstech. Gründen keine Aussage bezügl. eines Fehlers/Fehlverhalten machen,... Steht auch so in seiner Versicherungspolice,....

Solltest du detail. Info´s haben wollen, gerne,.... ;)

http://aerztehaftung.de/Arzthaftung-Behandlungsfehler-und-aerztlicher-Kunstfehler.html
 
Hallo und guten Morgen Marcela,

auch dir ganz lieben Dank für deine ausführliche Info.

Ja, ich sehe es auch so, dass ich keine Begutachtung seitens der Ärztekammer durchführen lassen werde. Das Gericht wird schon ein eigenes in Auftrag geben.

Marcela, was meinst du mit ,,5. Nimm deine Krankenkasse mit ins Boot,...". Bei mir ist es eine Wegeunfall - sprich BG-Fall - gewesen. Hat da die Krankenkasse etwas mit zu tun?

Wie ist es denn in deinem Fall ausgegangen?

Viele liebe Grüßlein und einen schönen Sonntag
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

Deine KK. hat hier schon ein berechtigtes Interesse Dir zu helfen, denn alle Kosten die nicht durch die BG. getragen werden müssen, fallen bei Deiner KK. an und müssen gezahlt werden.
Daher setze Dich mit Deiner KK. in Verbindung und prüfe, ob sie ein GA. auf ihre Kosten für Dich in Auftrag geben. Dieses kommt öfter vor, wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen aus dehnen eine Leistungspflicht durch dritte hervorgeht.

MfG.
Pit
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela und Pit13,

danke euch nochmal für die netten Tips und Links.

Tja, dann werde ich wirklich morgen mal bei meiner Krankenkasse ,,anklopfen", was die dazu sagen.

Werde euch dann auf dem Laufenden halten.

Viele herzliche Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

hier ist es ratsam bei Deiner KK. anzurufen und mit dem für Dich zuständigem Fallmanager einen Termin abzustimmen.
Mit den SB. ab Schalter wirst Du nicht viel erreichen.

MfG.
Pit
 
Hallole Pit13,

hi, danke für die Info.

Hm, jetzt weiß ich aber nicht so genau - wir sind bei der IKK Saarbrücken - sprich, wir haben keinen Ansprechpartner vor Ort.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Zuletzt bearbeitet:
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