Hallo fragile38,
1/15 Sehkraft bedeutet, dass Du noch ein Sehvermögen von 6,6666666 %
auf dem verletzten Auge hast.
Das bedeutet, dass das Auge zu 14/15 geschädigt ist. Das entspricht
93,3 % Invaliditätsgrad Auge.
Lt. Gliedertaxe Deiner PUV entspricht der Verlust des Auges (der Sehkraft)
50 % Invalidität.
Bei einem Invaliditätsgrad von 14/15 ( 93,3 % ) bedeutet das, dass Deine
Invalidität bei 47 % liegt.
Die Zahlung der PUV würde 47 % Deiner Versicherungssumme plus ev.
vereinbarter Progression bedeuten. Schaue in Deiner Polize nach was
vereinbart ist.
Diese Summe wird die Versicherung (bei Anerkennung des Gutachtens)
auch sofort auszahlen.
Bis zum Ende des dritten Unfalljahres bist Du berechtigt ein nochmaliges
Gutachten zu verlangen, wenn zum Beispiel nach Deiner Meinung
überhaupt keine Sehkraft mehr vorhanden sein sollte.
Lese auch ganz genau die Versicherungsbedingungen, sehr oft ist eine
Rentenzahlung der PUV ab einer Invalidität von 50 % vereinbart.
Vielleicht würde ein Anwalt für Medizin- und Versicherungsrecht jetzt
auch sagen : "Sie sehen auf dem Auge nichts mehr", Sie sollten von
der PUV 50 % Invalidität fordern.
Bitte überdenke mal alles und frage ruhig noch einmal nach.
Viele Grüsse
Meggy