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"Erpressung" durch das SG?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas muppet
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo ht5028,

dein Kbi1989
Du erdreistest Dich Personen und Sachverhalte zu beurteilen die Du überhaupt nicht kennst. Bist aber eine Mimose, wenn man Deine Ansicht nicht teilt.
Frage: Wie kannst Du das beurteilen? Woher weist Du das? Warst Du bei Gericht dabei? Kennst Du Muppet überhaupt?

Ja, kannst du den Sachverhalt event. aus den paar Brocken, die uns „ muppet“ dargelegt hat, 100 % beurteilen?

Muppet RA
Wenn ich nicht hingehe, sagt mein Anwalt, dass ich auf jeden Fall in allen Instanzen verlieren werde.

Ich habe bis dato auf meine Frage an „ muppet“


Warum soll es bei einem Neurologen zu einer Retraumatisierung kommen?

noch keine Antwort erhalten:confused:.

Muppet
Die Gefahr einer Retraumatisierung sieht mein Therapeut
ist für mich kein Argumentation.


Muppet
Seit dem SG verfahren bin ich nur noch bedingt arbeitsfähig, habe Selbstmordgedanken und ich muss irgendwie durchhalten, denn mein Arbeitsvertrag ist nur befristet und es entscheidet sich in nächster Zeit, ob er verlängert wird. Ich kann nicht mehr.

Ich kann dich schon verstehen, aber da musst du durch, das Gericht kann dir nichts schenken.
Deine Ängste muss du mit deinem Psychologen ect. bearbeiten;), dass Leben geht weiter event. steigerst du dich zu tief in die Sache hinein!



Ht5028
einer Begutachtung durch einen fachinkompetenten Gutachter muss ich mich nicht stellen!

Warum schickt das Gericht „ muppet“ zu einem Neurologen bzw. was haben sich die Damen und Herren dabei gedacht?


Ht5028 zu Kbi1989
Würde diese Deiner Empfehlung folgen, würde sie, aus meiner Sicht (diese darf ich doch wohl haben) die A.... karte ziehen. Das weist Du auch!

Bitte um Erläuterung der Arschkarte?


Mein Resümee:
ich würde mich erstmals nicht verschließen bzw. man kannst ja immer noch ggf. eine fehlende Amtsermittlung rügen, ein § 109 SGG Gutachten einfordern, oder z. B. bei einem negativen Gutachten, das Gutachten mit dem Hinweis auf den Inhalt das UNI Gutachten zerpflügen.

Danach ist doch jeder Fall anders gelagert, sprich man sollte immer Apfel mit Äpfel vergleichen und event. seine eigene negative Erfahrungen/Emotionen außen vor lassen.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo ht5028,

hol mal deine Emotion heraus und bleib auf einer sachlichen Ebene:

Folgendes:

ob Muppet sich jetzt begutachten lässt oder nicht ist unerheblich (das Gericht kann selbstverständlich eine Begutachtung nicht erzwingen). Aber dann wird das Gericht auf einem Aktengutachten bestehen.

Entscheidungserheblich in einem SG-Verfahren ist das Erbringen des med. Vollbeweises. Verfahrensrechtlich obliegt dies allein der Klägerpartei. Das Gericht bedient sich zur Beweiswürdigung eines med. SV. Ist dieser nicht qualifiziert genug, ist dies Aufgabe der Klägerpartei, dies dem Gericht zu verdeutlichen.

Stellt sich während eines anstehenden Gerichtsverfahrens der Kläger gegen eine vom Gericht angeordnete Massnahme, z. b. sich einer Begutachtung nicht zu unterziehen, so kann der Richter falls der/die Kläger(in) diese Massnahme nicht befolgt, prüfen, ob das Gericht nicht rechtsmissbräuchlich angerufen worden ist. Stellt er mit Beschluss dies fest, ist das Verfahren gelaufen.

I.d.R. wird aber die Klägerpartei nochmals schriftlich aufgefordert, sich hierzu zu äussern. Je nachdem wie man sich äussert und auch wie man sich weiterhin verhält, kann das Gericht zu der Auffassung gelangen, der/die Kläger(in) ist ein notorischer Querulant und daraus folgend, kann das Gericht über einen Amtsarzt feststellen lassen, dass die Klägerpartei nicht mehr prozessfähig ist. Dann ist Aus die Maus.

Das Rügerecht ist ein prozessualler Verfahrensgrundsatz. Eine Anhörungs- und Verfahrensrüge kann zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrensstandes angebracht werden. Das hat mit einer Begutachtung nichts zu tun. Auch wenn man sich nicht begutachten lässt, verliert man nicht das Rügerecht. Und die 2. Instanz prüft lediglich ob man in der 1. Instanz auch dieses Recht in Anspruch genommen hat. Hat man es nicht, könnte es in der 2. Instanz schwieriger werden.

ht5028 daraus abgeleitet, stimmt deine These nicht, dass ein inkompetenter med. SV nicht begutachten darf oder sogar ein Gutachten nicht erstellen darf, denn diese deine Meinung ist subjektiv, weil ihr der Beweis fehlt. Über die Kompetenz oder nicht Kompetenz eines med. SV kann nur ein Arzt entscheiden, nicht ein Richter und erst recht nicht ein Kläger. Also wär ein bzgl. Schriftsatz der Klägerpartei - wegen der Inkompetenz des med. SV - für den Richter nicht relevant, weil er die subjektive Meinung einer Klägerpartei nicht berücksichtigen darf. Hierzu müsste sich der Kläger - hier Muppet - sich insbesondere eines Arztes bemühen, um mit fachlicher Reputation dem ernannten med. SV tatsächlich Inkompetenz unterstellen zu können. Aber da dies wahrscheinlich nicht geschehen ist, kann dem ernannten med. SV zunächst nicht fachliche Inkompetenz unterstellt werden.

Wichtiger als all diese genannten Scharmützel aber sind die strategischen Überlegungen die ich mit einer Klage verbinde. Und die scheinen mir, so mein persönlicher subjektiver Eindruck bei Muppet nicht unbedingt gegeben zu sein. Denn einerseits schreibt er oder sie, ist man bedingt arbeitsfähig und möchte auch den jetzigen Arbeitsplatz erhalten, aber andererseits wird dennoch eine Klage vor dem SG angehängt. Also um ehrlich zu sein, ich versteh hier nicht so ganz den Klagegrund bzw. die Beweggründe eine solche Klage überhaupt zu führen?

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

wenn ich gegen meinen Kostenträger vorm SG klage, gehe ich das "Risiko" ein, dass mich das Gericht zu einem weiteren Gutachten schickt. Das alleine schon deshalb, weil nun neutral begutachtet werden soll.

Bei jedem Gutachten habe ich das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen.

Heute war ich z. B. Begleitperson: Ich habe den Gutachter freundlich gefragt, ob er etwas dagegen hätte, wenn ich bei der Begutachtung dabei sein dürfte und er stimmte zu, unter der Voraussetzung, dass die Patientin dieses selber wolle. Sie wollte und das Thema war gegessen.

Wenn ich mir hier in der letzten Zeit die "Themen" zu Begutachten so anschaue, muss jeder, der zuvor noch bei keinem war, den Eindruck gewinnen, dass er von Gutachtern gleich vernichtet werden soll. Und das ist völliger Quatsch!

Vor allen Dingen, wenn hier empfohlen wird, Gutachter gar nicht erst aufzusuchen. Das kann nur schief gehen, weil dann per "Zufallsgenerator" Arztberichte, speziell vom SG, ausgesucht werden (das sog. Gutachten nach Aktenlage).

Die Ergebnisse kennen wir hier bestens.:mad:

Was bleibt den Richtern dann anderes übrig? Ich glaube kaum, dass es an Gerichten Angestellte (Beamte) gibt, die einzig und alleine dafür abgestellt werden, um sämtliche Arztberichte eines Klägers zu studieren! Da hätten die bei mir eine ganze Menge zu tun;)

Wenn ich meine Beschwerden gerichtlich durchsetzen will, muss ich mich auch auf die Konsequenzen einlassen. Wenn ich der Ansicht bin, dass der Gutachter nicht auf meine tatsächlichen Beschwerden eingeht, habe ich auch bei einem gerichtlich "angeordneten" Gutachten die Möglichkeit, dieses anzuzweifeln und dieses dem Gericht mitzuteilen.

Viele Grüße

Derosa


Wenn so Mancher, der in diesem Beitrag plötzlich wieder aktiv wird, in anderen Bereichen so viel Engagement wie hier gezeigt hätte, hätten wir echt was auf die Beine stellen können. Nur stänkern, bringt niemanden weiter. (Das nur so nebenbei.)
 
Guten Morgen,

ich bin auch Derosa's Meinung.

Beim Gericht gibt es "Spielregeln" und wenn wir uns auf ein Gerichtsverfahren einlassen, müssen wir uns diesen "Spielregeln" unterwerfen....was nicht heißt, dass man manche Anordnungen schon mal hinterfragen kann/darf;).

Ich habe die Beiträge gelesen und kann einen Begutachtungsverweigerung auch nicht verstehen....wäre es ein HNO-Arzt oder Proktologe....dann würde ich mich auch fragen was das soll.
Aber wie hier schon geschrieben wurde, ein Neurologe ist schon in der Lage ein PTBS zu erkennen und zu begutachten.

Folgendes hat Muppet geschrieben:Eine Begleitperson darf ich nicht mitnehmen, wurde vom gericht so bestimmt.Frage an Muppet: WARUM:confused::confused::confused:

Hallo Muppet
, nur ein Rat, auch wenn Du am Ende Deiner Kräfte bist...bringe NIE den Satz: ich habe Selbstmordgedanken ins Spiel. Dieses, so ausgesprochen beinhaltet immer eine kleine Erpressung.

Keiner von uns sieht in einer Begutachtung ein tolles Event, trotzdem gebe ich derosa Recht......oft hat man sich vor der Begutachtung viel zu sehr ausgeregt und dann lieft alles ganz freundlich und gut ab.
Beachtet man wichtige Dinge wie: Begleitung, Notizen, Unterlagen.....dann ist man schon einmal auf der richtigen Seite.

Gruß
Kai-Uwin

Hallo Muppet,
ich habe eben kurz in Deinen anderen Beiträge gelesen...Dein Gerichtsverfahren läuft schon über 4 Jahre und immer ging es um Begutachtung.....ich hoffe Du überspannst den Bogen nicht zusehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ein Neurologe ist nicht geeignet eine PTBS zu diagnostizieren! Er müsste schon die Zusatzqualifikation Facharzt für Psychatrie erworben haben.

Der Neurologe ist Nervenarzt und kein Psychater.

Ich denke wir in NRW haben es besonders schwer gerade in der Sache PTBS mir ging es genau 100 Prozentig wie Muppet war beim gleichen Gericht bzw. beim gleichen Richter.

Mein Tip Gutachten durchziehen und danach angreifen bzw. ein Obergutachten nach § 109 SGG machen lassen evtl ( oder erst in der Berufung).

Gruss
 
Hallo Kbi1989,

also zurück zur Sachlichkeit.

Weiterhin stimme ich in Bezug auf Muppet mit Deinen Schlussfolgerungen in ihrem Fall mit Dir nicht überein. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass ich Muppet und auch den Sachverhalt kenne. Würdest Du denSachverhalt kennen, dann würdest Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Einschätzung kommen.

Damit ist das Thema „Muppet“ für mich abgeschlossen.


An alle,

ein Neurologe darf kein Gutachten über psychoreaktive Störungen erstellen. Die Neurologie beschäftigt sich allein mit organischen Störungen des Nervensystems und nicht mit seelischen: Die Behauptung ein Neurologe darf psychoreaktive Störungen gutachtlich beurteilen, ist Unsinn.

Aktenlagegutachten und Untersuchungsgutachten

Ein Untersuchungsgutachten ist nicht zwangsläufig besser als ein Aktenlagegutachten. Es kommt vielmehr auf die zu klärende Fragestellung an. Geht es ausschließlich um Fakten, die in der Vergangenheit liegen, und verspricht eine aktuelle Untersuchung des Klägers für deren Beurteilung keinerlei weiteren Aufschluss, so ist eine Begutachtung nach Aktenlage ausreichend, eine weitere Untersuchung des Klägers unnötig und ihre Vornahme daher nach den Maßstäben des Amtsermittlungsgrundsatzes des § 103 SGG überflüssig und somit unzulässig. Lassen sich die Gutachtensfragen jedoch nur anhand von Daten über dem aktuellen Gesundheitszustand des Klägers beantworten, so wäre ein bloßes Aktenlage-gutachten unzulänglich, ein allein darauf gestütztes Urteil fehlerhaft.

Quelle: Ehlers Medizinisches Gutachten im Prozess 3. Auflage

Gruß
ht5028
 
Hallo ht5028,
zu Aktenlage- bzw. Untersuchungsgutachten.
Wenn ich die Akten kenne und auch meine Kritik, Erklärungen mit eingeflossen sind, gerne nach Aktenlage.
Bei zweifelhafter bzw. ungenügender Amtsermittlung, nein!
Nur wer von den frisch Verunfallten und Neu-BK'lern kennt denn die ganze Heimtücke der BG'en bzw. des ganzen Verfahrens?
Blind wie ich war bin ich ins 1. BG-Gutachter Aktenlage Gutachten hineingestolpert.
Gutachter gab sich mit den sehr mageren Ergebnissen des TAD zufrieden.
Habe dann Randale beim obersten Arbeitnehmervertreter der BG gemacht, alles zurück, neues Gutachten mit Untersuchung.
Mit Gutachter gesprochen, Versuch Problematik zu erklären.
Ergebnis negativ, Kommentar GA: Sehr kritischer Proband.
LSG-Gutachten 3, Untersuchung, positiv, GA hate Insiderwissen, war jahrelang Werksarzt.
LSG-Gutachten 4, Aktengutachten, positiv, geschult durch Forum und Erfahrung, eigene, beweisbare Arbeitssituationsschilderungen eingebracht, über RA und LSG.
Wenn man die Ungerechtigkeit fühlen kann, und sei es nur im Bauch, sollte man rebellieren. Nur man selber kennt die Umstände sehr genau.
Es den Unbeteiligten, SB's, GA's oder Anwälten und Richtern zu vermitteln, ist die Schwierigkeit in den ganzen Verfahren.
Leider, oder fast immer ist die erste Reaktion auf die Ungerechtigkeiten eine unheimliche Wut und man begeht Fehler, so wie ich
Leute, beist Euch ein Monogramm in den Po, aber coolt ab.
Lest hier im Forum, lest Gesetzestexte, lest Urteile und handelt dann.
Ich habe partiell gewonnen, nachdem ich mich an meine Ausführungen gehalten habe.
Nun zickt die BG aber mit der MdE für die Zukunft, mein RA musste mich schon zurückpfeifen.
Aber Kampf vom 58. bis zum 70. Lebensjahr, zermürbt, aber sollte sich irgendwie lohnen.
Ich mache weiter und Ihr hoffentlich auch!
Paro
 
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