Hallo zusammen,
nach meiner Weigerung und ausführlichen Erklärung, warum ich nicht zu dem Gerichtsgutachter gehen werde, wirft das Sozialgericht mir jetzt Rechtsmissbrauch vor.
Das Gericht will eine endgültige schriftliche Erklärung von mir,obwohl ich ausführlich erklärt habe, dass ein Neurologe keine PTBS diagnostizieren kann, und dass die Uniklinik, die mir vorher ein für mich positives und wissenschaftlich begründetes Gutachten im Auftrag der BG erstellt hat, deutlich qualifizierter ist.
Wenn ich nicht zu dem Gutachter hingehe, muss ich die Kosten für das Gutachten tragen. Das ist ja wohl ein Witz! Wie kann ich die Kosten dafür tragen, obwohl das Gutachten noch nicht mal terminiert war?
Wenn ich nicht hingehe, sagt mein Anwalt, dass ich auf jeden Fall in allen Instanzen verlieren werde.
Da aber die Gefahr einer Retraumatisierung bei dem Gutachten sehr hoch ist (diese Stellungnahme meiner behandelnden Therapeutin liegt auch dem Gericht vor) kann ich dort wirklich nicht hingehen. Seit dem SG verfahren bin ich nur noch bedingt arbeitsfähig, habe Selbstmordgedanken und ich muss irgendwie durchhalten, denn mein Arbeitsvertrag ist nur befristet und es entscheidet sich in nächster Zeit, ob er verlängert wird. Ich kann nicht mehr.
Viele Grüße,
muppet
nach meiner Weigerung und ausführlichen Erklärung, warum ich nicht zu dem Gerichtsgutachter gehen werde, wirft das Sozialgericht mir jetzt Rechtsmissbrauch vor.
Das Gericht will eine endgültige schriftliche Erklärung von mir,obwohl ich ausführlich erklärt habe, dass ein Neurologe keine PTBS diagnostizieren kann, und dass die Uniklinik, die mir vorher ein für mich positives und wissenschaftlich begründetes Gutachten im Auftrag der BG erstellt hat, deutlich qualifizierter ist.
Wenn ich nicht zu dem Gutachter hingehe, muss ich die Kosten für das Gutachten tragen. Das ist ja wohl ein Witz! Wie kann ich die Kosten dafür tragen, obwohl das Gutachten noch nicht mal terminiert war?
Wenn ich nicht hingehe, sagt mein Anwalt, dass ich auf jeden Fall in allen Instanzen verlieren werde.
Da aber die Gefahr einer Retraumatisierung bei dem Gutachten sehr hoch ist (diese Stellungnahme meiner behandelnden Therapeutin liegt auch dem Gericht vor) kann ich dort wirklich nicht hingehen. Seit dem SG verfahren bin ich nur noch bedingt arbeitsfähig, habe Selbstmordgedanken und ich muss irgendwie durchhalten, denn mein Arbeitsvertrag ist nur befristet und es entscheidet sich in nächster Zeit, ob er verlängert wird. Ich kann nicht mehr.
Viele Grüße,
muppet