Hallo sonnenschein 112002,
Muss denn bei der EMR - anders als beim GdB - nicht alles berücksichtigt werden?
Bei einem EMR-Antrag werden nur diejenigen gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die Dich an der Erreichung und / oder Ausübung einer beruflichen Tätigkeit hindern oder diese beeinträchtigen.
Die Diagnosen spielen dabei eine untergeordnete Rolle, so wie es einige User bereits geschrieben haben. Es zählen lediglich die gesundheitlichen Auswirkungen, die sich daraus in Bezug auf die Ausübung einer Tätigkeit ergeben.
Beispiel COPD. Da müsstest Du (oder Deine behandelnden Ärzte) belegen, dass sie Dich in Deiner Arbeit erheblich einschränkt oder behindert....und das dauerhaft. Du müsstest ganz klar die Dinge benennen, die Du aufgrund der Erkrankung nicht mehr machen kannst. Da würde es beispielsweise nicht reichen, wenn Du zeitweise Atemprobleme hast und beim Treppensteigen (um Deinen Arbeitsplatz zu erreichen oder mal etwas wohin zu bringen) vielleicht länger brauchst, weil Du zwischendurch eine Pause einlegen musst. Genauso verhält es sich mit Deinen orthopädischen Diagnosen, den neurologischen usw.
Vielleicht noch ein Beispiel: Jemand kommt mit der Diagnose Parkinson. Allein an ihr kann ein Gutachter nicht festmachen, wie sehr hierdurch die berufliche Tätigkeit eingeschränkt ist. Im Anfangsstadium sind die Einschränkungen vielleicht so gering, dass derjenige seine Arbeit in vollem Umfang weiter ausüben kann. Zu Beginn ist, mal angenommen, lediglich die Gesichtsmimik eingeschränkt und die Stimme leiser. Da derjenige aber kein Schauspieler ist und auch sonst diese Dinge für seinen Beruf nicht benötigt, ist er in seiner Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt. Mit der Zeit kommen dann immer mehr Einschränkungen hinzu. Z.B. eine Gang- und Standunsicherheit, sodass nur noch Tätigkeiten infrage kommen, die Gehen und Stehen weitgehend vermeiden oder aber Hilfsmittel erforderlich machen, die ggf. die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes einschränken (Rollstuhl). Irgendwann kommt der für die Krankheit typische Tremor (das Zittern) hinzu, was dann die berufliche Tätigkeit weiter einschränkt. Vielleicht ist dann aber immer noch ein Arbeitsplatzwechsel möglich und eine Reduzierung der Arbeitszeit. Damit hätte derjenige dann Anspruch auf eine teilweise EMR. Wenn das Zittern im Verlauf zunimmt und sich weitere Beschwerden einstellen, wird eine Erwerbstätigkeit irgendwann ganz möglich....heißt volle EMR.
Du siehst, mit ein und derselben Diagnose ist alles möglich - von voller Erwerbsfähigkeit über teilweise Erwerbsminderung bishin zur vollständigen EMR.
Natürlich sollte man stets darauf achten, dass der sozialmedizinische Teil des Gutachtens umfassend und korrekt vorgenommen wird. Das ist leider nicht immer der Fall.
Was mich jedoch an der ganzen Sache wurmt ist, wie Du schreibst, "EM ist erst nach Begutachtung eingetreten".
Dem Gesetz nach ist es so, dass EMR erst ab Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung geleistet wird. Hierzu hatte Siegfried auch schon einmal den Link eingestellt:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/101.html
Hier solltest Du ggf. nachprüfen, wie es sich damit in Deinem Fall verhält und wenn möglich nachweisen, dass die Erwerbsminderung bei Antragstellung bereits mindestens sechs volle Monate bestanden hat.
Ansonsten hast Du jetzt erst einmal die volle EMR bestätigt bekommen. Mehr als eine volle EMR geht nicht...
Und, sie wird bei fast allen Erstanträgen zunächst befristet gewährt. Auch bei den Folgeanträgen ist das sehr häufig. Davon sollte man sich nicht beirren lassen.
Alles Gute wünscht
sachsblau