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EM-Rente, Gutachten Sozialgericht

Sehr informativ und erschreckend transparent geschrieben. Eigentlich, das was man schon immer wusste und alles auf einen Blick zusammengefasst.

Erinnert mich irgendwie an eine Anleitung für die Bedienung von Maschinen. Es fehlt komplett an Emotionen!
 
@ alle,

also als erstes werde ich im Neuen Jahr mich gleich mit dem Anwalt in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass noch ein Schmerzgutachten erstellt wird.
Das mit den Milchprodukten werde ich auf jeden Fall ausprobieren. Klingt irgendwie einleuchtend.
Meine Ärzte wurden bisher - warum auch immer - entweder nicht vom SG angeschrieben oder ich habe es nicht erfahren. Denke aber ersteres.
Ich bin auch bei keinem Schmerztherapeuten in Behandlung. Mein Neurologe - welcher auch die Medis verschreibt - hat die Zusatzausbildung zum Schmerztherapeuten. Ausser jedoch die Medis zu verschreiben und ab und zu mal meinen Problemen zuzuhören, unternimmt dieser nichts.

Bei dem Orthopädischen Gutachten hat dieser Herr Doktor auch folgendes geschrieben:

"... Eine Tätigkeit sollte die Möglichkeit enthalten, die Körperhaltung frei zu wählen zwischen Stehen, Gehen und Sitzen. Ebenso sollten die Pausen frei wählbarsein".

Diese Tätigkeit muss wohl erst noch erfunden werden.

Mein Problem ist eben, dass ich aufgrund des Fußes nicht wirklich lange stehen kann und bzgl. der HWS nicht wirklich lange sitzen.

Auf jeden Fall werde ich das mit den Milchprodukten in Angriff nehmen und auch eine entsprechende Untersuchung veranlassen und meinen Anwalt vorantreiben.
Sowie sich etwas neues ergibt - oder mir das Internistische Gutachten vorliegt - werde ich mich auch jeden Fall wieder melden.

Wünsche allen einen guten Rutsch und ein schmerzfreies Neues Jahr.

LG
Tina
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sonnenschein,

natürlich kannst Du eine Laktoseintoleranz über einem Atemtest beim Arzt machen, aber ich habe es durch "Weglassen" ganz allein raus bekommen.

In der Apotheke bekommst Du Laktasetabletten, diese kannst Du nehmen (ohne Nebenwirkung) wenn Du mal Essen gehst oder die Aufnahme von Milch nicht vermeiden kannst.

Mir geht es seit dem Wissen meiner Laktoseintoleranz wieder viel besser, ich bin nicht mehr so kaputt und die Magen/Darmkrämpfe sind oft ganz weg.

In den Supermärkten findest Du sehr viele Produkte von Minus-L.

Jeden tag hast Du nur eine begrenzte Anzahlen an "Danke" zu vergeben, wenn Dir ein Beitrag sehr sehr gut gefällt kannst Du auch über die "Waage" oben rechts bewerten.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo sonnenschein112002,

erstmals allen ein gutes ("gesundes") neues Jahr 2012;)



W. g. von den orthopädischen Gegebenheiten her bekommt man in der
Regel keine EMR zugesprochen bzw. da müssen schon Starke/Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegen.

Quelle:
u. a. Rechtsprechung.

Es müssten schon w. g. auch leistungseinschränkende, psychosomatische Gegebenheiten vorhanden sein und chronische- leistungseinschränkende
Schmerzen, Lunge?

dein
Ich bin auch bei keinem Schmerztherapeuten in Behandlung...

Mein Neurologe - welcher auch die Medis verschreibt...

ich leide auch sehr stark darunter....Psychisch

ich habe COPD - Chronisch obstruktive Lungenerkrankung

Auffällig hierbei ist, dass dies Gutachter sind welche für den "Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft-Bahn-See (Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) arbeiten. Wie soll hier ein neutrales Gutachten zu Stande kommen?

Info:
Schmerzen- Arbeitsunfähigkeit ect.
Die Beurteilung anhaltender Schmerzen und der daraus
resultierenden Arbeitsunfähigkeit ist komplex. Neben Grunderkrankung
und Allgemeinzustand spielt auch die psychische
Stabilität des Patienten eine Rolle.

Bei Anwendung von Opioiden können aufgrund möglicher
Nebenwirkungen wie Sehstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen,
Übelkeit und Schwindel manche Schmerzpatienten
ihren Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben.

usw.

Quelle und Info:
http://www.betanet.de/download/ratgeber-schmerz.pdf


Nochmals m. Frage:
ist der Neurologe auch Psychiater?

hast du den Inhalt von den Links gelesen?



Grüße

Siegfried21
 
Hallo sonnenschein112002,

du hast hier schon gute Ratschläge bekommen. Aber ich habe den Eindruck, Du verstehst die Systematik einer Rentengewährung nach SGB VI (Erwerbsminderung) nicht!

Wie Siegfried21 schon schrieb, kommt es nicht unbedingt auf die ärztlich festgestellten Diagnosen an. Sondern auf deren Auswirkungen: die da wären, liegen neben den orthopädischen Funktionsbeeinträchtigungen auch neurologische Funktionsbehinderungen vor. Dazu zählt eben auch das CRPS.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, der ärztliche Dienst der DRV (sozialmed. Dienst) nimmt zwar die Diagnosen war, leitet aber aus diesen eine etwa noch bestehende Leistungsfähigkeit - Restleistungsvermögen genannt - ab. Und wenn er in seinem Votum zum Ergebnis kommt, dass noch eine leichte Tätigkeit über 6 Std. machbar ist, lehnt die Verwaltung den Rentenantrag ab.

Hiergegen kannst Du natürlich vorgehen, was Du ja auch gemacht hast. Nur schlecht ist es, wenn während einer anhängigen Klage vor dem Sozialgericht, durch die Klägerin eine erwerbsmässige Beschäftigung von über 5 Std. aufgenommen wird. Wenn das Gericht hiervon erfährt, weisst es deine Klage ab. Schlimmernoch, es kann Dich wegen missbräuchlicher Beanspruchung rechtlich belangen.

Zurück zu deinem chronischen Schmerzsyndrom. Wenn bei Dir ein chronisches Schmerzsyndrom vorliegt, fällt dieses unter die neurolgischen Funktionsbehinderungen, und kann dann auch zu einer erwerbsgeminderten- bzw. teilerwerbsgeminderten Rente führen. Nur Du bist hier beweispflichtig. D. h. eine Neurologe mit einer schmerzmed. Zusatzausbildung muss Dir gutachtlich bestätigen, dass das vorliegende CRPS eine unter 3 Std. liegende erwerbsgeminderte Beschäftigung ausgelöst hat. Um diesen Beweis zu erhärten, ist es sinnvoll, dass dies bildgebend (MRT-Aufnahmen bzw. Kernspinn) nachgewiesen werden kann.

Du hast Glück, dass das SG schon 3 Gutachten angeordnet hat, normal ist dieses nicht üblich, weil i.d.R. nur ein sozialmedizinisches Gutachten angeordnet wird. Wenn Du bzw. dein mandantierter Anwalt gut ist, kann das Gutachten eines Neulogen erschüttern werden, wenn er den Nachweis einer schmerzmedizinischen Zusatzausbildung nicht vorweisen kann. Nur auch hier ist Vorsicht geboten, auch Allgemeinmediziner lassen sich über Schmerzen aus. Versuch spätestens, wenn es um ein 109-er Gutachten geht, dass Du einen Schmerzmediziner benennst, der auch eine schmerztherapeutische- bzw. schmerzmedizinische Zusatzausbildung nachweisen kann. In der Regel können hier auch Anästhesisten insbesondere auch Algesiologen sehr hilfreich sein.

Gruss
kbi1989
 
So, heute melde ich mich in dieser Sache mal wieder. Es hat sich inzwischen sehr viel getan. Teils positiv, teils weniger gut.
Nachdem nun das Gutachten eines Professors (Neurologe und Schmerztherapeut in Merzig) vorlag (30 Seiten) welches auch ganz eindeutig aussagte, dass ich dem Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden zur Verfügung stehe (u. a. schwere Depression) verlangte die DRVB eine ergänzende Stellungnahme von Herrn Dr. Riotte (Gutachter FÜR die DRVB). Dieser Arzt hatte mich ja im August 2011 schon einmal begutachtet. Da er nun in diesem ergänzenden Gutachten nicht mehr ausschließen konnte, dass sich seit 2011 tatsächlich alles noch verschlimmert hat schrieb er das so auch dem Sozialgericht. Dies ordnete daraufhin eine erneute Begutachtung bei Hr. Dr. Riotte an.
Da ich aber die ganzen Nebenwirkungen von Oxycodon und Venlafaxin nicht mehr ausgehalten habe beschloss ich, mich stationär von diesem Sch... entziehen zu lassen. Am 24.6. d. J. war es dann auch so weit. Seit Anfang Juli bin ich nun von den Medis weg. Anfangs litt ich dann ganz schön unter Entzugserscheinungen - welche auch (im Krankenhaus schon) mit Ersatzmitteln auch nicht ganz weg zu bekommen waren. Die Entzugserscheinungen sind nun mittlerweile fast weg.
Am 06.08. fand dann die erneute Begutachtung durch Hr. Dr. Riotte statt. (3 1/4 Std. insgesamt). Davon 1,5 Std. persönliche Begutachtung und der Rest waren Tests mit Fragen über Fragen (4 Tests insgesamt). Nach 2 Wochen lag mir das Ergebnis vor. Auch er kommt nun zu dem Entschluß, dass ich für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Allerdings ist eine Besserung innerhalb der kommenden 2 Jahre nicht ausgeschlossen.

Darauf hin erhielt ich nun Mitte dieser Woche ein Vergleichsangebot der DRVB. Sie erkennen nun die volle EM an. Allerdings Eintritt Leistungsfall 07/12 (das war der Termin des Gutachten in Merzig) und da die Rente befristet ist wollen sie dann ab dem 7. Monat zahlen. Das wäre dann wohl ab Februar d. J. Wenn man sich überlegt, dass ich den Rentenantrag im Januar 2010 gestellt habe, nimmt mich dieses Datum doch ganz schön mit.
Denn bereits beim ersten Gutachten 2010 bei einem Neurologen wurde bereits eine mittlere Depression festgestellt und auch bei dem Gutachten 2011 (Dr. Riotte) wurde ebenfalls eine mittlere Depression diagnostiziert.
Allerdings wurden alle meine anderen Beschwerden (Fuß, HWS, etc.) überhaupt nicht mehr berücksichtigt.
Wie ist das, wenn ich für eine schwere Depression die volle EMR bekomme, müsste mir dann nicht für eine mittlere Depression mindestens die Teil-EMR zustehen?

Mein Anwalt meinte nun, ich solle das Angebot annehmen, denn es bringe nicht viel, wenn ich - im Falle einer Ablehnung - noch ein Jahr kämpfen muss um dann vielleicht ein halbes Jahr mehr rauszuschinden.
Auf Nachfrage, ob es denn nicht noch andere Möglichkeiten gäbe sagte er mir dann, er müsse mal mit dem Richter sprechen. Wenn dieser mit einem Urteil die Ablehnung (bzw. den zurückgewiesenen Widerspruch) aufhebt ohne aber (hab ich nicht ganz verstanden) das Datum des Leistungsfalles zu berücksichtigen, müsste die DRVB dann ab Anfang d. J. bezahlen und dann könnte ich - bzgl. des Datums - weiterklagen. Aber die Rentenzahlungen würden dann erst mal laufen.

Am Montag-Mittag habe ich einen Termin beim Anwalt und lass mich mal überraschen ob bzw. was er in Erfahrung gebracht hat.

Das ist im Moment der aktuelle Stand.
Ich wünsche allen noch ein schönes Restwochenende.

Gruß
Tina
 
Hallo Sonnenschein 112002,

So, heute melde ich mich in dieser Sache mal wieder.;)

dein
dass ich dem Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden zur Verfügung stehe (u. a. schwere Depression) verlangte die DRVB eine ergänzende Stellungnahme von Herrn Dr. Riotte (Gutachter FÜR die DRVB). Dieser Arzt hatte mich ja im August 2011 schon einmal begutachtet. Da er nun in diesem ergänzenden Gutachten nicht mehr ausschließen konnte, dass sich seit 2011 tatsächlich alles noch verschlimmert hat schrieb er das so auch dem Sozialgericht. Dies ordnete daraufhin eine erneute Begutachtung bei Hr. Dr. Riotte an:confused:.

Hallo.....was ist denn das für ein (sarkastisch gesagt) "perverses Spielkarussell" im Saarland:rolleyes:

Bei uns (Schwabenland) gab bzw. gibt es auch so eine Zwidergeschichte
bzw. mitwirkende u. a. Dr. Otti (Hausotter Sonthofen) und Genossen.
Gerichtsgutachter mit exzellenter Abwehr von der EMR und nebenbei noch Gutachter-Beratungsarzt für die DRV...


"Dr. Riotte" hin und her:o
2011 wollte und konnte er nicht und jetzt musste er, weil ein anderes Gutachten auf dem Tisch lag:o
Resümee:
Auch er kommt nun zu dem Entschluß, dass ich für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Allerdings ist eine Besserung innerhalb der kommenden 2 Jahre nicht ausgeschlossen.

Ja..Ja..... das faule Spiel ist wohl bekannt......EM ist erst nach der Begutachtung
eingetreten, und um nicht ganz sein Gesicht u. a. bei der Rentenkasse zu verlieren "Besserung nicht ausgeschlossen"

dito den Anwalt:
Mein Anwalt meinte nun, ich solle das Angebot annehmen, denn es bringe nicht viel, wenn ich - im Falle einer Ablehnung - noch ein Jahr kämpfen muss um dann vielleicht ein halbes Jahr mehr rauszuschinden.

Ja, was du erstmals "hast.. das haste" und man kann darauf aufbauen!

dein
und da die Rente befristet ist wollen sie dann ab dem 7. Monat zahlen.

Normal...Info:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/101.html


Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

das perfide an der Sozialgerichtsbarkeit im Saarland ist, dass der ausgemusterte ltd. Arzt der RV-Knappschaft-Bahn-See - Dr. med. Riotte - immernoch als Gerichtsgutachter tätig ist, sowohl beim SG als auch beim LSG f. d. Saarland. Und immer in Fällen, wenn die Beklagte die DRV-Saarland ist.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, um diese Situation, die ihres Gleichen sucht. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein ltd. Arzt einer Rentenversicherung wird zum Gerichtsgutachter ernannt, wenn es sich um Klagen gegen die Schwesterrentenversicherung DRV-Saarland handelt. Ein Novum in der Sozialgerichtsbarkeit. Hier zelebriert die Sozialgerichtsbarkeit, die "Arroganz der Macht". Verfahrensgrundrechte werden mit den Füssen getreten, weil niemand diese Misere kritisch betrachtet. Und dies nutzt diese Gerichtsbarkeit im Saarland aus.

Nicht umsonst spricht man von mafiösen Strukturen. Ein Szenario, das auch in andern Bundesländern die Sozialgerichtsbarkeit eingeholt hat.

Es wundert mich aber jetzt doch, dass Dr. Riotte im Ruhestand, sich doch anscheinend etwas geläuterter gibt, insbesondere seiner vorher festgestellten Voten.

Dennoch Vorsicht vor diesem Mann! Denn letztendlich fällt dieser Mann das Urteil in einem Gerichtsverfahren, nicht das erkennende Gericht. Denn würde das Gericht eigens entscheiden, bräuchte man diesen Gutachter auch nicht mehr. Warum er jetzt zweimal vom gleichen erkennenden Gericht beauftragt wurde, wundert mich nicht! Es bedurfte einer Zäsur, um die Erwerbsminderung jetzt erst feststellen zu können.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

und vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

das perfide an der Sozialgerichtsbarkeit im Saarland ist, dass der ausgemusterte ltd. Arzt der RV-Knappschaft-Bahn-See - Dr. med. Riotte - immernoch als Gerichtsgutachter tätig ist, sowohl beim SG als auch beim LSG f. d. Saarland. Und immer in Fällen, wenn die Beklagte die DRV-Saarland ist.


Die Meinungen zum Sozialgericht im Saarland und zu Dr. Riotte sind ja ausreichend bekannt. Ich war in Bezug auf das 2. Gutachten auch am Überlegen ob ich ihn als Gutachter ablehnen sollte. (Aber: Es folgt selten etwas besseres).


Hallo Sonnenschein 112002,



dein


Hallo.....was ist denn das für ein (sarkastisch gesagt) "perverses Spielkarussell" im Saarland:rolleyes:

Bei uns (Schwabenland) gab bzw. gibt es auch so eine Zwidergeschichte
bzw. mitwirkende u. a. Dr. Otti (Hausotter Sonthofen) und Genossen.
Gerichtsgutachter mit exzellenter Abwehr von der EMR und nebenbei noch Gutachter-Beratungsarzt für die DRV...


"Dr. Riotte" hin und her:o
2011 wollte und konnte er nicht und jetzt musste er, weil ein anderes Gutachten auf dem Tisch lag:o
Resümee:
Auch er kommt nun zu dem Entschluß, dass ich für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Allerdings ist eine Besserung innerhalb der kommenden 2 Jahre nicht ausgeschlossen.

Ja..Ja..... das faule Spiel ist wohl bekannt......EM ist erst nach der Begutachtung
eingetreten, und um nicht ganz sein Gesicht u. a. bei der Rentenkasse zu verlieren "Besserung nicht ausgeschlossen"

dito den Anwalt:

Ja, was du erstmals "hast.. das haste" und man kann darauf aufbauen!

dein

Normal...Info:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/101.html


Grüße

Siegfried21


Was mich jedoch an der ganzen Sache wurmt ist, wie Du schreibst, "EM ist erst nach Begutachtung eingetreten".
Allerdings gibt es ja auch diesen Beschluß bzgl. dem "Recht auf Gesamtbeurteilung". Und meine ganzen anderen Beschwerden werden hier einfach unter den Tisch gekehrt. Es wird einzig und allein nur noch auf die Depression abgefahren.
Muss denn bei der EMR - anders als beim GdB - nicht alles berücksichtigt werden?

Ich bin hin und her gerissen was ich nun tatsächlich tun soll. Fakt ist, dass ich eine Zahlung ab Januar d. J. auf gar keinen Fall akzeptieren werde.

Siegfried21, Du schreibst auch folgendes:

Ja, was du erstmals "hast.. das haste" und man kann darauf aufbauen!

Hast Du da evtl. einen Tipp wie man da verfahren kann? Mein Pech ist, dass der Anwalt, den ich da habe, leider kein Anwalt für Sozialrecht ist. Zwar habe ich bei meinen Recherchen jetzt herausgefunden, dass es auch sogenannte "unabhängige Rentenberater" gibt.

http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=114&Itemid=211

Aber auch die kosten Geld und nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung müsste ich dann quasi den Anwalt wechseln und dann kämen "evtl." ca. 560 Euro Kosten auf mich zu.

Naja, im Moment bin ich sehr ratlos und kann jetzt erst mal nichts anderes tun als den Termin morgen Mittag abzuwarten und zu hören ob mein Anwalt etwas Neues zu berichten hat.

Wünsche noch einen schönen Abend und ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

Gruß
Tina
 
Hallo sonnenschein112002,

irgendwie hab ich weiterhin den Eindruck, dass Du die Gesamtproblematik einer erwerbsgeminderten Rente, wahrscheinlich wie auch dein Anwalt, immer noch nicht verstanden hast!

Diagnosen (das hab ich Dir schon mal geschrieben) spielen bei einer EM-Rente keine Rolle. Nur die daraus resultierenden Funktionsbehinderungen bzw. psychogene Beeinträchtigungen, die das Leistungsvermögen vermindern, zählen. Und nur darauf kommt es an!

Also beherzige den Rat von Siegfried21, und nimm an, denn mehr wirst Du in deiner Angelegenheit nach jetzigem Verfahrensstand nicht mehr herausholen können.

Gruss
kbi1989
 
Ja, wahrscheinlich hast Du recht. Ich bin wohl zu blöde um das zu verstehen.
Was sind denn Funktionsbehinderungen? Wenn ich COPD habe und deshalb Atembeschwerden ist das eine Funktionseinschränkung.
Wenn mein Fuß 5mal operiert ist und ich auf Grund der Nervenstörungen und Fehlstellungen keine 100 Meter am Stück gehen kann ohne dann solch Schmerzen zu bekommen, dass ich am liebsten vom Hochhaus springen würde ist das in meinen Augen eine Funktionseinschränkung. Ich könnte noch weitere Beispiele aufführen.
Und wie bitte soll man Funktionseinschränkungen anders belegen als mit Diagnosen? Oder muss ich mir den Fuß abhacken damit die sehen, dass ich in meiner Funktion eingeschränkt bin

Gruß
Tina
 
Hallo sonnenschein 112002,

Muss denn bei der EMR - anders als beim GdB - nicht alles berücksichtigt werden?
Bei einem EMR-Antrag werden nur diejenigen gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die Dich an der Erreichung und / oder Ausübung einer beruflichen Tätigkeit hindern oder diese beeinträchtigen.
Die Diagnosen spielen dabei eine untergeordnete Rolle, so wie es einige User bereits geschrieben haben. Es zählen lediglich die gesundheitlichen Auswirkungen, die sich daraus in Bezug auf die Ausübung einer Tätigkeit ergeben.

Beispiel COPD. Da müsstest Du (oder Deine behandelnden Ärzte) belegen, dass sie Dich in Deiner Arbeit erheblich einschränkt oder behindert....und das dauerhaft. Du müsstest ganz klar die Dinge benennen, die Du aufgrund der Erkrankung nicht mehr machen kannst. Da würde es beispielsweise nicht reichen, wenn Du zeitweise Atemprobleme hast und beim Treppensteigen (um Deinen Arbeitsplatz zu erreichen oder mal etwas wohin zu bringen) vielleicht länger brauchst, weil Du zwischendurch eine Pause einlegen musst. Genauso verhält es sich mit Deinen orthopädischen Diagnosen, den neurologischen usw.

Vielleicht noch ein Beispiel: Jemand kommt mit der Diagnose Parkinson. Allein an ihr kann ein Gutachter nicht festmachen, wie sehr hierdurch die berufliche Tätigkeit eingeschränkt ist. Im Anfangsstadium sind die Einschränkungen vielleicht so gering, dass derjenige seine Arbeit in vollem Umfang weiter ausüben kann. Zu Beginn ist, mal angenommen, lediglich die Gesichtsmimik eingeschränkt und die Stimme leiser. Da derjenige aber kein Schauspieler ist und auch sonst diese Dinge für seinen Beruf nicht benötigt, ist er in seiner Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt. Mit der Zeit kommen dann immer mehr Einschränkungen hinzu. Z.B. eine Gang- und Standunsicherheit, sodass nur noch Tätigkeiten infrage kommen, die Gehen und Stehen weitgehend vermeiden oder aber Hilfsmittel erforderlich machen, die ggf. die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes einschränken (Rollstuhl). Irgendwann kommt der für die Krankheit typische Tremor (das Zittern) hinzu, was dann die berufliche Tätigkeit weiter einschränkt. Vielleicht ist dann aber immer noch ein Arbeitsplatzwechsel möglich und eine Reduzierung der Arbeitszeit. Damit hätte derjenige dann Anspruch auf eine teilweise EMR. Wenn das Zittern im Verlauf zunimmt und sich weitere Beschwerden einstellen, wird eine Erwerbstätigkeit irgendwann ganz möglich....heißt volle EMR.
Du siehst, mit ein und derselben Diagnose ist alles möglich - von voller Erwerbsfähigkeit über teilweise Erwerbsminderung bishin zur vollständigen EMR.

Natürlich sollte man stets darauf achten, dass der sozialmedizinische Teil des Gutachtens umfassend und korrekt vorgenommen wird. Das ist leider nicht immer der Fall.


Was mich jedoch an der ganzen Sache wurmt ist, wie Du schreibst, "EM ist erst nach Begutachtung eingetreten".

Dem Gesetz nach ist es so, dass EMR erst ab Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung geleistet wird. Hierzu hatte Siegfried auch schon einmal den Link eingestellt: http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/101.html

Hier solltest Du ggf. nachprüfen, wie es sich damit in Deinem Fall verhält und wenn möglich nachweisen, dass die Erwerbsminderung bei Antragstellung bereits mindestens sechs volle Monate bestanden hat.


Ansonsten hast Du jetzt erst einmal die volle EMR bestätigt bekommen. Mehr als eine volle EMR geht nicht...
Und, sie wird bei fast allen Erstanträgen zunächst befristet gewährt. Auch bei den Folgeanträgen ist das sehr häufig. Davon sollte man sich nicht beirren lassen.

Alles Gute wünscht
sachsblau
 
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