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Eingabe von wichtigen Unterlagen an die Versicherung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas HAM-OST1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

HAM-OST1

Neues Mitglied
Hallo,
in den letzten Tagen habe ich zur Geltendmachung einer Invalidität das "Ärztliche Zeugnis zur Vorlage bei der Unfallversicherung" an selbige Private abgeschickt.

Die Ausschluss-Frist für die Anmeldung von Ansprüchen beträgt (ja nach Bedingungen) 15 Monate nach dem Unfallereignis. Also möchte man sicher sein, dass kein Fristversäumnis eintritt.

Mir stellte sich die Frage nach der Versandform.

Ich habe "Einschreiben mit Rückschein" (4,40Euro) gewählt. Ist ja ganz nett. Es beweist, dass ich einen Brief geschickt habe. Das könnte aber auch ein leerer Zettel drin gewesen sein.

Hat jemand Erfahrung mit der Zustellung über Gerichtsvollzieher? Das kostet angeblich ca 10 Euro und ist eine förmliche Zustellung, die auf dem Schreiben selbst vermerkt wird.

Ist das bei einer großen versicherung wirklich notwendig?
Evtl. reicht auch ein Einwurfeinschreiben?

Was ist belastbar?

Mein Versicherungs-Vertreter vor Ort hat den Brief nicht angenommen, der müsse direkt von mir an die Zentralverwaltung geschickt werden.

ciao
 
hallo ham-ost1,

in der regel reicht deine gewählte versandform, frag doch auch mal nach ob alles angekommen sei.

dein vertreter hat nen knall! oder bist du mit ihm im streit bzw wollte er dir was verkaufen das du abgelehnt hast, in letzter zeit?

lg
wiesem
 
Hallo HAM-OST1,

wir haben uns unsere Schreiben immer (schriftlich) bestätigen lassen, es reicht auch ein Fax.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo HAM-OST1,

ich glaube, die Frage wurde hier schon mal diskutiert. Eigentlich müsste man sich über Fragen solcher Problemstellungen wundern. So viel (immer wieder auch mal bestätigtes) Misstrauen scheint es erst seit den gross angelegten Privatisierungen zu geben. Der Marktwirtschaft sei Dank.

Aber zu den Fragen und Bedenken:

Hat jemand Erfahrung mit der Zustellung über Gerichtsvollzieher? Das kostet angeblich ca 10 Euro und ist eine förmliche Zustellung, die auf dem Schreiben selbst vermerkt wird.

Ist das bei einer großen versicherung wirklich notwendig?
Evtl. reicht auch ein Einwurfeinschreiben?

Was ist belastbar?

Mein Versicherungs-Vertreter vor Ort hat den Brief nicht angenommen, der müsse direkt von mir an die Zentralverwaltung geschickt werden.

Mal den letzten Punkt zuerst:
Der Versicherungsvertreter wird wohl ähnliche Bedenken haben, nämlich nachzuweisen, dass er den "Auftrag" (ein solcher wäre es ja) ordnungsgemäss ausgeführt zu haben. Würde ich genauso machen, wenn ich nicht dazu verpflichtet wäre.

Ob es notwendig ist, kann ich nicht sagen (obwohl die Frage danach schon einiges impliziert). Das stellt sich i.d.R. erst im Nachhinein heraus.

Zu der angesprochenen Zustellung über Gerichtsvollzieher sieh mal hier:

www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellung_von_Willenserklaerungen-40.htm
und zu den Kosten
www.ra-kotz.de/gerichtsvollzieher.htm (kann jedoch nicht sagen, wieweit dies aktuell ist).

Meine Vorgehensweise ist bei Zweifeln meist so, dass ich neben einem Einschreiben das Dokument mit dem Anschreiben per Fax und/oder Mail vorab zusende und auf den Postversand hinweise.
Im Normalfall sollte dies nach mM ausreichend sein.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Ham-Ost,
Einschreiben mit Rückschein ist schon eine gute Wahl.
Von Einwurfeinschreiben würde ich eher abraten, weil für den Empfang der Sendung der Empfänger ( bei ner Versicherung ist es ja nur ein Empfangsbeauftragter) nicht unterschreibt.

Vor 14 Tagen habe ich meine Unterlagen auch per Einschreiben/Rückschein an meine private Unfallversichrung geschickt.
Im Anschreiben an die Versicherung habe ich noch um schriftliche Eingangsbestätigung gebeten.
Hat zwar gedauert, aber heute habe ich dann die schriftliche Bestätigung von der Versicherung bekommen..... hätte ich die bis nächster Woche nicht bekommen, hätte ich da per Mail oder Fax nochmal nachgehakt.

Nun jetzt habe ich ja was zum Abheften und das ist auch gut so ;)

Lieben Gruß
magenta
 
Hallo Ham-Ost,

mit dem EschR hast Du Recht. Es beweist ....... nichts!
Es sei denn, Du tütest es in Anwesenheit / Bezeugung einer Postangestellten mit Unterschrift ein (sehr umständlich und wahrscheinlich wird es die/der Postangestellt es nicht tun).

ICH würde es, wie folgt, machen:
1) Normaler Postversand
zzgl. 2) per E-Mail-Versand
zzgl. 3) per Fax (auf Möglichkeit des Sendeberichtes mit Verkleinerung der 1.Seite achten)
zzgl. 4) schriftliche Eingangsbestätigung erbitten

Grüßle vom Herzblut
 
DANKE EUCH, für die vielen Beiträge.

Das wichtigste ist wohl vor allem, das alles nicht auf den letzten Drücker - 1 Tag vor Fristablauf - zu machen.

Die Anforderung einer Bestätigung ist natürlich immer sinnvoll. Und die Unternehmen sollten gut daran tun, sich auch daran zu halten.

Wie war das noch?
"Wann hören Sie endlich auf mich zu verunsichern - statt mich zu versichern?"

Ist schon so, dass man da ganz schön im unklaren gehalten wird.

Bei der Techniker Krankenkasse z.b. kann man emails mit DOC/PDF Attachement direkt über das eigene Krankenkassen-Mailsystem "einliefern". Davon abgesehen, dass die sowieso überall Filialen haben. Wie das mit der Rechtssicherheit aussieht ist unklar.
Aber schon solche Ansätze fehlen den ganzen großen Versicherungen.
Bei denen wird die Eingangspost sowieso idR eingescannt und dann elektronisch weiterverarbeitet.
 
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