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Ein neuer Verwaltungsakt ergeht während eines Verfahrens vor dem LSG

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Hallo Leute,
kennt sich jemand damit aus? Ist ein Gutachten eines Sachverständigen verwertbar, wenn es keine Beweisanordnung gab? Ich wurde nämlich nicht vom Gericht zur ambulanten Untersuchung geladen sondern nur durch die Gutachterin selbst. Das war auch im letzten Jahr so. Mein Anwalt äußert sich nicht zu dem Thema. Das Gericht schrieb lediglich, dass die Gutachterin ein Gutachten erstellen möge.
LG Eckerin
 
Hallo, liebe Eckerin,
Du kannst sicher davon ausgehen, dass die Gutachterin ohne Beweisbeschluss - in Ermangelung einer Abrechnungsmöglichkeit - überhaupt nicht tätig geworden wäre, Insofern gab es selbstverständlich einen Beweisbeschluss. Offenbar ist Dir dieser nicht zugestellt worden. Dies ist sicherlich verfahrensfehlerhaft, entwertet aber das Gutachten aus meiner Sicht nicht. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,
einen Beweisbeschuss habe ich in beiden Fällen erhalten, aber eben keine Beweisanordnung. In dem Beweisbeschluss stand lediglich, dass die Frau ein Gutachten erstellen soll und nicht, dass dazu persönlich zu erscheinen hätte. Das merkwürdige war nur , dass in der Einladung durch die Gutachterin stand, dass das Gericht sie zur Untersuchung durch das Gericht beauftragt worden wäre. Ich habe sie im Termin der Untersuchung danach gefragt. Sie wusste keine Antwort darauf.
Ist es egal, ob es eine Beweisanordnung oder einen Beweisbeschluss gibt, d. h. reicht es aus. wenn die Gutachterin zur ambulanten Untersuchung einlädt
, Insofern gab es selbstverständlich einen Beweisbeschluss.

oder muss das Gericht den Probanden einladen?
 
In meinem Falle war es nicht anders, der Gutachter hat mich zur Untersuchung geladen und dem bin ich gefolgt. Welches Problem erkennst Du in diesem Umstand?
 
Hallo Eckerin,

sorry, aber du verbeißt Dich in Themen, die so etwas von Nebenkriegsschauplatz sind. Konzentriere Dich auf das wesentliche. Nimm das Gutachten inhaltlich auseinander. Hänge Dich nicht an solchen Nebensächlichkeiten auf. Es ist soetwas von Absurd, wie Du in Deinem Fall Zeitressourcen verschleuderst, allein wenn man diesen Thread beobachtet.

Eigentlich kannst Du nur durch Dich selbst verlieren.

Sorry

Gruß von der Seenixe
 

ZPO § 358

Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es durch Beweisbeschluss anzuordnen.

Guten Morgen,

das Gericht ordnet an, ob mit persönlicher Vorstellung und Untersuchung oder nur nach Aktenlage begutachtet wird -
dies sollte aus dem Beschluss ersichtlich sein. Diesen Beschluss sollte der Anwalt prüfen, ob alles Erforderliche enthalten ist.
Vgl. z.B. hier:

Die Einladung selbst erfolgt durch die begutachtende Stelle bzw. den SV selbst.

Es ist alles Notwendige dazu bereits mehrfach gesagt worden.

Gruß
 

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Da es um ein Berufungsverfahren vor dem LSG (SGG) geht....
Wie @seenixe bereits geschrieben hat, sollte man sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.

Gruß MM
 

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Hallo Leute,
noch mal , danke, für eure ausführlichen Erklärungen. Für mich bleibt abzuwarten, ob ich nun, nachdem ich die fehlende Beweisanordnung gerügt habe, meine Taxikosten erstattet bekomme. Die Kostenerstattung wurde mir gerichtlich zugesagt, 2 Tage vor dem Untersuchungstermin. Der Tag dazwischen war ein Sonntag. Weil die Beweisanordnung gefehlt hat, haben nämlich auch die ganzen Formblätter gefehlt, Erstattung vom Verdienstausfall und der Fahrtkosten. Weiter gibt es noch ein Beiblatt, in dem muss die Gutachterin ihren Zeitaufwand für das Gutachten bescheinigen und die Notwendigkeit eines Taxis bzw. Krankenwagens für die Person, die zu untersuchen ist.
 
"es wird angefragt, ob die Akten kurzfristig an das Gericht zur Einsicht
übersandt werden können."
Diese Anfrage hat das Gericht an die Gutachterin am 21. 9.23 übersandt. Wozu braucht das Gericht plötzlich ganz dringend meine Akte?
 
Hallo Leute,
die Gutachterin hat mir heute telefonisch bestätigt, dass sie gleich nach meiner Nachricht bestätigt hätte, dass ich beim Gutachten anwesend war. Mein Fahrgeld habe ich aber trotzdem nicht.
LG Eckerin
 
Ist ein Gutachten eines Sachverständigen verwertbar, wenn es keine Beweisanordnung gab? Ich wurde nämlich nicht vom Gericht zur ambulanten Untersuchung geladen sondern nur durch die Gutachterin selbst
Liebe eckerin,
bei mir macht das Gericht das selbe.
Es holt keine Befunde (amtsermittlung) ein ,schickt aber zum Gutachten ohne Beweis fragen.
Wie ist es dir weiter ergangen?
Was wurde ermittelt?
Lg Micha
 
Hallo Michael 72,
im letzten Brief meines Anwalts vom Gericht ging es darum , ob von einer Gutachterin eine Spezialqualifikation verlangt werden kann. Das Gericht hält eine besondere Qualifikation nicht für erforderlich wobei das BMJ das anders sieht.

Es holt keine Befunde (amtsermittlung) ein ,schickt aber zum Gutachten ohne Beweis fragen.
Hast du keine Beweisanordnung bekommen oder keine Beweisfragen oder beides nicht? Hast du nur einen Beweisbeschluss bekommen?
LG Eckerin
 
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