Hotte
Erfahrenes Mitglied
Moin, ich hab da mal wieder ne Frage,wie lange muß ich auf eine Zusage/Ablehnung einer stationären Reha warten ?
Bei mir siehts folgendermaßen aus ich hatte im November 2015 eine weitere Rückenversteifungs OP (ventrale Spondylodese mit Titanimplantat).
Ende November wurde durch den behandelnden Chirurge und Hausarzt der Antrag auf stationäre Reha bei der DRV gestellt.
Als erstes folgte ne Absage da ich in Ihren Augen nicht rehafähig bin, neuer Antrag möglich wenn Gesundheitszustand sich bessert.
Dann haben wir einen weiteren Antrag gestellt,wo die behandelnden Ärzte eindeutig drauf hingewiesen haben das ich rehafähig bin (Implantat angewachsen).
Dann folgte die nächste Ablehnung mit der "Begründung" das ich mich ja im Rechtsstreit mit der DRV befinde (Klage auf EMR) und Sie dieses abwarten möchten,dann kann ich einen erneuten Antrag stellen (Hallo mein erster Sozialgerichtstermin ist im September 2017)
Mit dieser Ablehnung bin ich denn zu meiner Krankenkasse,mit der Hoffnung das die mir die stationäre Reha bezahlen (die ambulante Reha bezahlen die ja auch),die sieht allerdings die DRV in der Pflicht und hat einen erneuten Antrag gestellt,sollte der jedoch wieder abgelehnt werden geht meine Krankenkasse in Vorleistung (da die Reha JETZT medizinisch absolut notwendig ist) und holt sich denn das Geld von der DRV wieder.
So seit dem sind ein paar Wochen ins Land gezogen und auf nachfragen bei der DRV heißt es das die Entscheidungspfindung "kompliziert und umfangreich" ist,es soll ja auch der für mich passende Rehaplatz gefunden werden....
So und mittlerweile bin ich zusammen mit dem Hausarzt drüber gestolpert wieso das für die wirklich "kompliziert" ist. Die Reha ist beantragt für:
-versteifte Wirbelsäule über mehrere Segmente mit Materialverbleib auf Dauer
-organisches Psychosyndrom nach schwerem SHT und bleibenden organischen Schäden im rechten Temporalpol mit psycho-physischer Minderbelastbarkeit,Hirnleistungsminderung und Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeitsfunktion.
-Schulterfunktionseinschränkungen durch multible Scapulablatt-und Clavikulafrakturen beidseits teilweise in Fehlstellung verheilt links mit Pseudoahrtrose Clavikula.
Diese Diagnosen sind mittlerweile alle gesichert durch Hausarzt,Chirurge, BG-Gutachter, Kliniken,Krankenkasse und PUV (wurden sogar bereits entschädigt).
Die Einzigen die das leugnen ist die DRV(inkl.Widerspruchskomission) und beruft sich auf Ihren Gut-(Schlecht)achter deswegen ja auch der Rechtsstreit.....
laut der DRV sind ja alle Frakturen gut und stabil ausgeheilt. Die Materialentfernung im Rücken erfolgte problemlos (Hallo...mich kann man später aufn Schrottplatz entsorgen...) und mit meinen Kopf ist ja auch alles OK ich bin nur antriebslos,depressiv und habe ein Rentenbegehren....was für ein Verbrecherverein.
Naja,das ganze war nicht so geplant aber irgendwie hab ich jetzt die DRV doch in eine ziehmliche Zwickmühle getrieben (Lügen haben kurze Beine).
-Entweder Sie bewilligen mir die Reha und erkennen somit die gesicherten Diagnosen an.Wäre natürlich blöd für Ihren "Gutachter" und Ihre Widerspruchskomission,aber gut für meine Erwerbsminderungsrente.
-Oder Sie lehnen die Reha ab und widersprechen damit allen anderen Versicherungen,Gutachtern und Ärzten. Die Krankenkasse(Barmer) wird denn sogar rechtlich gegen die DRV vorgehen (Eintreiben der Rehakosten).
Im Moment hab ich das Gefühl die DRV macht jetzt erstmal ein auf "aussitzen" und nichts machen,deswegen nochmal meine Frage vom Anfang wielange muss ich mir das gefallen lassen ?
Was kann ich dagegen machen?
Weil ich persönlich kann mit einer Zusage aber auch mit einer Ablehnung sehr gut leben,bloß keine Entscheidung ist für mich gesundheitlich übel, da ich die Reha dringends brauche, mit der ambulanten Reha trete ich irgendwie auf der Stelle und es wird nicht besser.
LG Hotte
Bei mir siehts folgendermaßen aus ich hatte im November 2015 eine weitere Rückenversteifungs OP (ventrale Spondylodese mit Titanimplantat).
Ende November wurde durch den behandelnden Chirurge und Hausarzt der Antrag auf stationäre Reha bei der DRV gestellt.
Als erstes folgte ne Absage da ich in Ihren Augen nicht rehafähig bin, neuer Antrag möglich wenn Gesundheitszustand sich bessert.
Dann haben wir einen weiteren Antrag gestellt,wo die behandelnden Ärzte eindeutig drauf hingewiesen haben das ich rehafähig bin (Implantat angewachsen).
Dann folgte die nächste Ablehnung mit der "Begründung" das ich mich ja im Rechtsstreit mit der DRV befinde (Klage auf EMR) und Sie dieses abwarten möchten,dann kann ich einen erneuten Antrag stellen (Hallo mein erster Sozialgerichtstermin ist im September 2017)
Mit dieser Ablehnung bin ich denn zu meiner Krankenkasse,mit der Hoffnung das die mir die stationäre Reha bezahlen (die ambulante Reha bezahlen die ja auch),die sieht allerdings die DRV in der Pflicht und hat einen erneuten Antrag gestellt,sollte der jedoch wieder abgelehnt werden geht meine Krankenkasse in Vorleistung (da die Reha JETZT medizinisch absolut notwendig ist) und holt sich denn das Geld von der DRV wieder.
So seit dem sind ein paar Wochen ins Land gezogen und auf nachfragen bei der DRV heißt es das die Entscheidungspfindung "kompliziert und umfangreich" ist,es soll ja auch der für mich passende Rehaplatz gefunden werden....
So und mittlerweile bin ich zusammen mit dem Hausarzt drüber gestolpert wieso das für die wirklich "kompliziert" ist. Die Reha ist beantragt für:
-versteifte Wirbelsäule über mehrere Segmente mit Materialverbleib auf Dauer
-organisches Psychosyndrom nach schwerem SHT und bleibenden organischen Schäden im rechten Temporalpol mit psycho-physischer Minderbelastbarkeit,Hirnleistungsminderung und Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeitsfunktion.
-Schulterfunktionseinschränkungen durch multible Scapulablatt-und Clavikulafrakturen beidseits teilweise in Fehlstellung verheilt links mit Pseudoahrtrose Clavikula.
Diese Diagnosen sind mittlerweile alle gesichert durch Hausarzt,Chirurge, BG-Gutachter, Kliniken,Krankenkasse und PUV (wurden sogar bereits entschädigt).
Die Einzigen die das leugnen ist die DRV(inkl.Widerspruchskomission) und beruft sich auf Ihren Gut-(Schlecht)achter deswegen ja auch der Rechtsstreit.....
laut der DRV sind ja alle Frakturen gut und stabil ausgeheilt. Die Materialentfernung im Rücken erfolgte problemlos (Hallo...mich kann man später aufn Schrottplatz entsorgen...) und mit meinen Kopf ist ja auch alles OK ich bin nur antriebslos,depressiv und habe ein Rentenbegehren....was für ein Verbrecherverein.
Naja,das ganze war nicht so geplant aber irgendwie hab ich jetzt die DRV doch in eine ziehmliche Zwickmühle getrieben (Lügen haben kurze Beine).
-Entweder Sie bewilligen mir die Reha und erkennen somit die gesicherten Diagnosen an.Wäre natürlich blöd für Ihren "Gutachter" und Ihre Widerspruchskomission,aber gut für meine Erwerbsminderungsrente.
-Oder Sie lehnen die Reha ab und widersprechen damit allen anderen Versicherungen,Gutachtern und Ärzten. Die Krankenkasse(Barmer) wird denn sogar rechtlich gegen die DRV vorgehen (Eintreiben der Rehakosten).
Im Moment hab ich das Gefühl die DRV macht jetzt erstmal ein auf "aussitzen" und nichts machen,deswegen nochmal meine Frage vom Anfang wielange muss ich mir das gefallen lassen ?
Was kann ich dagegen machen?
Weil ich persönlich kann mit einer Zusage aber auch mit einer Ablehnung sehr gut leben,bloß keine Entscheidung ist für mich gesundheitlich übel, da ich die Reha dringends brauche, mit der ambulanten Reha trete ich irgendwie auf der Stelle und es wird nicht besser.
LG Hotte