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Dr. Katharina Evers, Richterin am Sozialgericht in Lübeck, befangen?

Hier eine Gegenüberstellung von Auszügen aus den Gutachten von Thomas Heilmeier (Original) Dr. Manfred Schuckart (Plagiat).

Was sind bitte Eure Meinungen zu der Gegenüberstellung der beiden Gutachten? Haben Gutachter und Richterin einwandfrei gearbeitet oder seht ihr Verbesserungsbedarf?
 
Mhh,

was soll ich sagen: ich lese erstmal "Wasser-Phobie".

Was ist der psychologische Hintergrund?

Was bedarf tatsächlich der Pflege? Wasser in Form von Nahrungsaufnahme oder der Körperhygiene?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Liebe @Kasandra ,
bei einigen psychischen Erkrankungen gehören Wahnvorstellungen zu den Symptomen.

Der Erkrankte ist von seinen Überzeugungen nicht durch Argumentationen abzubringen.

Es ist eine bestimmte Argumentation erforderlich, um nicht in das Wahngebäude einbezogen zu werden.

Man muss dem Erkrankten seine Darstellung glauben, ihm aber auch sagen, dass man selbst anderer Meinung ist.

Es gibt Medikamente gegen Wahnvorstellungen. Leider kommt Wahn auch als Nebenwirkung bestimmter Therapien vor.

Herzliche Grüße,
KS1973
 
Die Hauptfrage um die es geht, ist ob der Arzt und Gutachter Dr. Manfred Schuckart (entgegen seiner Behauptung) abgeschrieben hat und ob die Richterin das hätte erkennen müssen, nachdem ihr eine Gegenüberstellung beider Gutachten übermittelt wurde.

Und natürlich die Frage, ob da eventuell bestimmte einseitige Interessen verfolgt wurden, oder ob jeweils neutral bewertet wurde.
 
Selbst wenn er abgeschrieben hätte, wäre es ihm m.E. nicht nachzuweisen, da es immerhin möglich, u.U. sogar naheliegend sein kann, dass er nach gründlicher Begutachtung zu exakt den Ergebnissen des Vorgutachters gelangt. Dies spräche dann für die hohe Qualität des Ausgangsgutachtens.
 
Ja, Rehaschreck, auf den ersten Blick wäre diese Erklärung für die Textgleichheiten denkbar. Doch genau diese Möglichkeit hat sich Dr. Schuckart selbst verbaut, indem er schriftlich festhielt, dass er ‚nicht abgeschrieben, sondern selbst auf exakt dieselben Ergebnisse gekommen‘ sei.

Das Gutachten wurde jedoch ausschließlich nach Aktenlage erstellt. In diesen Unterlagen finden sich keinerlei Hinweise, die eine identische Bewertung der relevanten Punkte nachvollziehbar machen - außer das Gutachten von Thomas Heilmeier, aus welchen sogar die Dr. Schuckart nachweislich aus der Akte bekannten Fehler und Widersprüche abgeschrieben wurde.

Eine aus seiner Perspektive sicherlich unverfänglichere Ausflucht wäre gewesen, offenzulegen:

‚Ich habe das Vorgutachten geprüft, für korrekt befunden und daher weitgehend übernommen.‘

Eine solche Erklärung hätte allerdings Transparenz und die klare Nennung der Quelle schon im Gutachten erfordert — namentlich Thomas Heilmeier von Medicproof. Doch genau diese Offenlegung unterblieb. Obwohl Dr. Schuckart in seinem Gutachten auf 5,5 Seiten akribisch sämtliche Vorgutachten und Belege inklusive der Namen der Ersteller auflistet, fehlt ausgerechnet der Name des Urhebers des plagiierten Kernstücks vollständig. Im Gesamtkontext dürfte die Wahrscheinlichkeit eines ‚versehentlichen Vergessens‘ als ausgeschlossen gelten.


Als Träger des akademischen Titels ‚Doktor‘ hat Dr. Schuckart bewiesen, dass er in der Lage ist, wissenschaftlich zu arbeiten — und damit auch weiß, dass man Quellen korrekt zu benennen hat. Alles andere wird gemeinhin als Diebstahl geistigen Eigentums bezeichnet. Und ein mutmaßlich überführter Dieb sollte nach unserer Auffassung kaum die Autorität besitzen, in einem Gerichtssaal zu stehen und RichterInnen auf Basis von schriftlichem Diebstahl zu beraten.
 
Ja, der obige Sachverhalt lässt mehrere Schlüsse zu. Entscheidend wird sein, welchen Blickwinkel das Gericht einnimmt.
 
Hallo ******************************,

bei Gericht ist es die Regel, dass kopiert wird. Mein Urteil vom LG Essen war eine Kopie von einem Urteil vom OLG Hamm, dass entsprechend angepasst wurde.

Ich habe aus verschiedenen Urteilen meine Schriftsätze zusammenkopiert und entsprechend angepasst und ergänzt. Leitsätze und Stellen die ich zitiert habe, habe ich mit der Quelle angegeben.

Die Beklagte, hat aus Berufenet mehrere Seiten ohne irgendeine Änderungen kopiert, was keinen eigenständigen Vortrag entspricht und somit unbeachtlich ist. Selbst das OLG Köln hat es nicht interessiert. Gewonnen habe ich trotzdem.

Die Hauptfrage um die es geht, ist ob der Arzt und Gutachter Dr. Manfred Schuckart (entgegen seiner Behauptung) abgeschrieben hat und ob die Richterin das hätte erkennen müssen, nachdem ihr eine Gegenüberstellung beider Gutachten übermittelt wurde.

Dieses wird das LSG dir beantworten.

MFG
 
Danke ☀️

Natürlich entscheidet am Ende das Gericht und der Hergang, dass Dr. Schuckart auf unethische Weise heimlich abgeschrieben und sich damit auf moralischer Ebene disqualifiziert haben dürfte, ist mit unerbitterlicher Präzision gegenüber dem Gericht dargelegt worden und es wird nicht davon ausgegangen, dass eine gegnerische Kanzlei (egal welche), auf Landesebene fünf RichterInnen unredlich beeinflusst.

Bei der Frage ging es daher darum, zu schauen, ob es evtl. noch weitere Argumente gibt, oder etwas, dass vielleicht übersehen wurde.

Danke an alle, die etwas zu dem Thema beigetragen haben.
 
Hallo ******************************,

die Frage ist doch, ob es schon Urteile oder Verurteilungen über fragwürdige Gerichtsgutachten gibt und inwieweit diese auf dein Fall übertragbar sind.

Es wäre natürlich sehr interessant wie die Klage ausgeht und ob das Gerichtsgutachten von Dr. Schuckart falsch ist und welche Konsequenzen es hat.

MFG
 
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