hallo,
diverse Klagen im Lauf der Zeit gegen BG erhielten diverse Aktenzeichen vom SG. Nunmehr wurden ohne eine mündliche Verhandlung 7 Aktenzeichen mit unterschiedlichen Klagen ohne Angaben von Gründen zu einem Aktenzeichen zusammengefasst. (alle diverse Jahre, Datum)
Und ein einzelner weitere Klage mit alten Aktenzeichen beibehalten=-die älteste Klage..
alles gemäß § 113 Abs 1 SGG
Ist das gesetzl. eraubt und wieso wurde das 1 Aktenzeichen nicht zusammengefasst.
Wer kennt sowas und was kann man dagegen machen?.Welche Begründung beim Widerspruch?
diverse Klagen im Lauf der Zeit gegen BG erhielten diverse Aktenzeichen vom SG. Nunmehr wurden ohne eine mündliche Verhandlung 7 Aktenzeichen mit unterschiedlichen Klagen ohne Angaben von Gründen zu einem Aktenzeichen zusammengefasst. (alle diverse Jahre, Datum)
Und ein einzelner weitere Klage mit alten Aktenzeichen beibehalten=-die älteste Klage..
alles gemäß § 113 Abs 1 SGG
Ist das gesetzl. eraubt und wieso wurde das 1 Aktenzeichen nicht zusammengefasst.
Wer kennt sowas und was kann man dagegen machen?.Welche Begründung beim Widerspruch?