dagobert25
Mitglied
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- 21 Nov. 2007
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- 67
Hallo,
es ist endlich soweit habe einen Termin zur Verhandlung beim Sozialgericht.
Es ist jedoch etwas kompliziert....
Im Verwaltungsverfahren hat mich die BG begutachten lassen und das Gutachten hat mir eine PTBS mit einem GdE von 100 diagnostiziert.
BG hat das natürlich nicht anerkannt...
Dann musste Ich zum Gutachter seitens des Spozialgerichts und.....komisch der Guatchter stellt 0 GdE fest.
Nun gibt es 2 Dievergeirende Gutachten.
Mein Anwalt meinte es wird verdammt eng aber nich unmöglich.
Den einzigen Vortel den die BG hätte das Sie das Gerichtsgutchen auf Ihrer seite hat.
Er meinte wir lassen es trotzdem durchentscheiden oder gehen einen Vergleich ein ( das wäre wohl das Beste).
Das Ding schreit ja förmlich nach Berufung oder? natürlich von beiden seiten das weder Ich noch die BG es hinnehmen werden.
Was meint Ihr?
In der Ladung steht die Akten der Beklagten werden beigezogen. Was bedeutet das für mich hat da jemand ne Ahnung?
es ist endlich soweit habe einen Termin zur Verhandlung beim Sozialgericht.
Es ist jedoch etwas kompliziert....
Im Verwaltungsverfahren hat mich die BG begutachten lassen und das Gutachten hat mir eine PTBS mit einem GdE von 100 diagnostiziert.
BG hat das natürlich nicht anerkannt...
Dann musste Ich zum Gutachter seitens des Spozialgerichts und.....komisch der Guatchter stellt 0 GdE fest.
Nun gibt es 2 Dievergeirende Gutachten.
Mein Anwalt meinte es wird verdammt eng aber nich unmöglich.
Den einzigen Vortel den die BG hätte das Sie das Gerichtsgutchen auf Ihrer seite hat.
Er meinte wir lassen es trotzdem durchentscheiden oder gehen einen Vergleich ein ( das wäre wohl das Beste).
Das Ding schreit ja förmlich nach Berufung oder? natürlich von beiden seiten das weder Ich noch die BG es hinnehmen werden.
Was meint Ihr?
In der Ladung steht die Akten der Beklagten werden beigezogen. Was bedeutet das für mich hat da jemand ne Ahnung?