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Divergierende Gutachten

dagobert25

Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2007
Beiträge
67
Hallo,

es ist endlich soweit habe einen Termin zur Verhandlung beim Sozialgericht.

Es ist jedoch etwas kompliziert....

Im Verwaltungsverfahren hat mich die BG begutachten lassen und das Gutachten hat mir eine PTBS mit einem GdE von 100 diagnostiziert.

BG hat das natürlich nicht anerkannt...

Dann musste Ich zum Gutachter seitens des Spozialgerichts und.....komisch der Guatchter stellt 0 GdE fest.

Nun gibt es 2 Dievergeirende Gutachten.

Mein Anwalt meinte es wird verdammt eng aber nich unmöglich.

Den einzigen Vortel den die BG hätte das Sie das Gerichtsgutchen auf Ihrer seite hat.

Er meinte wir lassen es trotzdem durchentscheiden oder gehen einen Vergleich ein ( das wäre wohl das Beste).

Das Ding schreit ja förmlich nach Berufung oder? natürlich von beiden seiten das weder Ich noch die BG es hinnehmen werden.

Was meint Ihr?

In der Ladung steht die Akten der Beklagten werden beigezogen. Was bedeutet das für mich hat da jemand ne Ahnung?
 
Hallo Dagobert,
verstehe ich das richtig, dass die BG ein GA in Auftrag gegeben hat und dieses Dir 100% MdE bescheinigt - Worauf hast Du geklagt? Auf Anerkennung?

Aber wenn das Gerichts-GA jetzt für die BG ist, warum sollte die BG dann in Berufung gehen? Sie hat doch, was sie wollte!

Aber eine Differenz von 100 ist natürlich schon der Hammer!

Herzblut
 
Sorry,

das hast du etwas falsch verstanden.

Das Gutachten der BG hat mir zwar 100 GdE diagnostiziert, dieses Gutachten was die BG selber in Auftrag gegeben hat hat die BG jedoch selber nich anerkannt!

Das is ja das verrückte daran!

Ich Klage das die BG Ihr eigenes Gutachten anerkennt!

Gruss
 
hallo, dagobert,
die differenz ist enorm und m.m. für keine seite akzeptabel.
hast du mal das gerichts-ga auseinandergenommen?
lass das gericht entscheiden.
selbst dem müsste auffallen, dass da was nicht stimmen kann.
hab ja schon hier im forum was von 60% auf ptsb gelesen - aber 100%
wobei man nicht vergessen darf, dass damit der grad der erwerbsminderung festgestellt wird.
und wenn du aufgrund von ptsb 100% erwerbsgemindert bist?
welcher gute bg-ga hat sich denn da soweit aus dem fenster gelehnt?
mfg
pussi
 
Hallo,

natürlich hat mein Anwalt das Gerichtsgutachten schon angegriffen.

Es ist total konfus.

Der Gutachter der mir die 100 % diagnostiziert hat ist ein Professor für Psychosomatik einer Uniklinik in NRW.

Die BG die Ihrem eigenen Gutachten nicht glaubt ist die BG Bau.

Der Gutachter des Gerichts war Neurologe. Mein Anwalt meinte das es total divergiert.

Ein Gutachten nach 109 würde nichts nützen mom, da wir kein besseres kriegen können als ein Chefärztliches Gutachten das 100 % diagnostiziert.

Verstehe jedoch nicht das mit der Beiziehung der Akten und das Ich zur Verhandlung nicht geladen bin. Werde jedoch trotzdem hingehen mit meinem Anwalt. Ist das normal?

Bin mal gespannt.....also da kann keine Seite mit zufrieden sein denke Ich, bei diesen differenzen. Das passt vorn und hinten nich was der Gerichtsgutachter geschrieben hat.

Gruss
 
hi, dagobert

hat dein anwalt wenigstens bei gericht, stellungnahme des gutachters, zum aufgeführten "nonsen" beantragt?
nicht erst in der verhandlung - der ga wurde ja nicht geladen, oder?

mfg
pussi
 
hi dagobert

so wie ich lese ist es echt häftig bei dir,bei mir ist es so dass ich ebenfalss jetzt am donerstag nicht hingehen muss.also kwasi dass persöhnliche erscheinen ist nicht angeordnet worden.

du kannst für eine ptbs tatsählich bis zu einer mde von 100 bekommen.aber du musst schon sehr,sehr fertig sein.

bei mir hat dass sozialgerricht mich auch zu einem chefartzt gebracht der zu einer mde von 60 kam.ist ja klar die bg weigert sich,und tun dass gutachten nicht anerkennen.

ich habe es nur mal gehört dass wenn ein gerricht dich zu einem gutachter schicken tut und der zu deinem gunsten schreiben tut,dann ist es immer besser sprich gerrichtsgutachter.ich weiss nicht wie es jetzt bei dir ist es ist ein gerichtsgutachter der zu einer gdb von 0% KOMMT.aber irgend was stimmt bei dir nicht bin al gespannt was bei dir rauskommt.
 
Na dann mal viel Glück Micca,

bin auch mal gespannt was passiert.

Mein anwalt geht von nem Vergleich aus. Ein Urteil kann man keum voraus sagen was passiert.

Ich mein das sind extrem hohe Differenzen.

Mein Anwalt hat natürlich dieses Konfuse Guatchten angegriffen und den Gutachter zur Stellungnahme aufgefodert!
 
Differenzen

Hallo Dagobert,

die Differenzen zwischen den GA's sollen darauf hin ausgelegt werden, dass sich wohl in der Mitte getroffen wird, also bei 50.

Die große Frage hierbei, wie fühlst Du Dich? Zum einen gesundheitlich, wie würdest Du Dich mit einem Vergleich fühlen oder wie geht es Dir in zehn Jahren.

Wieviel Chancen hast Du bei einer Berufung. Ich denke allemal mehr als bei einem Vergleich. Hier spielt die BG wieder einmal auf Zeit.

Wenn Du die Nerven hast, ziehe es durch bis zu letzten Instanz.

Viel Glück.

Uns steht das Ganze erst noch bevor.

Reickja
 
Hallo,

natürlich werde Ich nofalls bis in die letzte Instanz gehen!

Es kann nicht sein das die BG damit durchkommt, das Sie Ihrem eigenen Gutachten nicht glaubt!

Es ist schon seltsam, das die BG erst auf Begutachtung drängt, und wenn Ihnen das Ergebniss nicht passt trotzdem ablehnt.

Ich hoffe zwar das wir mit der BG im Termin eine Lösung finden werden,
aber......Ich glaub nicht das wenn die Ihrem eigenen Gutachten nicht glauben ,mit sich reden lassen.

Ich bin dazu notfalls alle Register mit meinem Anwalt zu ziehen.

Verstehe bloss nicht warum der Richter mich nich persönlich läd.

Gruss
 
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