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Dienstunfall, Schädelprellung, Schleudertrauma - MRT fokale Einblutung frontoparietal. Was beachten?

Hallo HWS,

ich verstehe es so, dass Carste einen Dienstunfall hat und somit dem SGB VII komplett unterliegt und freie Arzt bei den D-Ärzten hat.

Es gibt für Ärzte primär 3 Abrechnungsschlüssel:

1. Krankenkasse
2. BG / UK´s
3. Private Versicherungen + Zusatzversicherungen

Genau für Unfälle welche als Arbeits-/ Wegeunfälle gelten gibt es extra den Abrechnungschlüssel unter Pkt. 2,
Es musste eine komplette Abgrenzung geschaffen werden und die gibt es somit.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du darüber beruflichen Rechtsschutz. Wieso brauchst du privaten RS bei einer Dienstunfallsache?

---> Das zwar schon, aber hier besteht wohl keine freie Wahl des Rechtsanwalts. Und Du selbst hast bereits weiter oben schon eine kritische Anmerkung zum Justitiar der Gewerkschaft....

Unter dem beamtentalk Forum ist eine Kontaktmöglichkeit angegeben. Einfach anschreiben und fragen, was schief läuft.

---> Auch hier war ich, genau auf diesem Weg, schon vor Tagen (leider vergeblich) aktiv.

LG
 
hallo Carsten,

deine ausführungen kommen recht spärlich und bruchstückhaft, aber mal grundsätzlich betrachtet

Der behandelnde Orthopäde hat mir das Mitwirken der BG-Klinik als üblichen Vorgang "verkauft" und subtil sogar den Eindruck erweckt, dass ich erst nach der dortigen Konsultation mich wieder bei ihm melden "darf".
Beim letzten Kontrolltermin beim Orthopäden hat er mich an eine örtliche BG-Klinik ambulant überwiesen.

wenn du dich als "verkauft" fühlst solltest du dir schon einen anderen arzt suchen. schon das weitere 'melden "darf'" zeugt ja davon, dass du dich unter druck gesetzt fühlst, deutlicher gesagt: genötigt.
auch die überweisung, die dir nicht passt, solltest du deutlich ansprechen. es gibt auch andere kliniken. spekulation ist ein sache, kritische begleigung eine andere. und dementsprechend darf dann auch an eine subtile begutachtung oder "kontrolle" bei der verweisung auf die klinik gedacht werden. es ist auch nicht naiv, sondern schlicht die unkenntnis der versteckten umgehung deiner rechte, wenn hier auf die unerfahrenheit der betroffenen abgestellt wird.
schon deine schilderung aus dem ersten beitrag müssten in den ergebnissen und ggf unterlassungen hinterfragt werden, denn das dann folgende kann schon dahin interpretiert werden, dass versäumtes versucht wird nachzuholen oder - wahrscheinlicher - vertuscht zu werden.

nach den von dir geschilderten umständen würde ich in diesem fall bereits in diesem stadium empfehlen, dass du dir von den behandlern (ärzten, kliniken) alle bisherigen behandlungsunterlagen geben lässt.


gruss

Sekundant
 
Hallo

@ Kasandra
Für Beamte bei BG Verkehr finde ich die Info:
Die BG Verkehr gewährt bei Dienstunfällen von Beamten, die in einem Mitgliedsunternehmen tätig sind, bestimmte Unfallfürsorgeleistungen. Beamte sind nicht gesetzlich unfallversichert und erhalten keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII. Rechtsgrundlagen sind das Bundesbeamtengesetz, das Beamtenversorgungsgesetz und die Heilverfahrensverordnung.

Das widerspricht deiner Aussage:
„ich verstehe es so, dass Carste einen Dienstunfall hat und somit dem SGB VII komplett unterliegt ...“.

@ Carsten
Wichtiges Kriterium bei der Auswahlmöglichkeit des Arztes scheint zu sein, ob du mind. A9 besoldet wirst, den Link habe ich oben eingesetzt, die Info findest du leicht im www.

Beim Beamtenforum würde ich es mit einer neuen Anmeldung versuchen.

Bzgl. der Rechtsanwaltwahl habe ich damals genehmigt bekommen, dass mich ein anderer Anwalt vertritt als der von der Gewerkschaft vorgeschlagene. Er wurde also über den beruflichen Rechtsschutz bezahlt. Ich würde versuchen, einen RA zu finden, der sich mit deiner Situation auskennt, und diesen der Gewerkschaft vorschlagen. Um so einen RA zu finden, könnte das Beamtenforum hilfreich sein (da kannst du dich per PN austauschen). Dass der RA aus deiner Region kommt, ist nachrangig.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo in die Runde,
ich war im Rahmen meiner Möglichkeite infosuchend tätig. Allerdings merke ich, dass selbst kurze Zeiten vorm Bildschirm die Kopfschmerzen merklich heftiger lassen werden......
Mir ist es aber wichtig ein kurzes update zu geben und mich erneut für das hiesige Engagement bedanken!

Habe eben mit einer Anwältin der RS-Vers. telefoniert. Sie hat bestätigt, dass die BG durchaus "ihre" Klinik zur mitwirkenden Heilbehandlung einbringen darf und ich mich dort auch behandeln lassen muss!
Begründet hat sie es damit, dass die BG Kostenträger ist und "ihre" Klinikbehandlung zur Kostenreduzierung somit beiträgt.
Mit späterer gutachterlichen Tätigkeit hat das nichts zu tun.

Am Rande, bin nicht in der BesGru A9 und habe deshalb keine Teilhabe am privatärzlichen Verfahren.

Im Moment harre ich der Dinge und lass das Weitere erstmal auf mich zukommen.

Beste Grüße
 
Hallo Carsten

Hat dein Orthopäde dich zur Heilverlaufskontrolle geschickt? (kann auch ein ähnlich lautender Begriff sein)

Was steht denn auf der Überweisung des Orthopäden an die BG-Klinik?

(Wenn Heilverlaufskontrolle, dann gib den Begriff ...oder HVK... mal oben in die Suche ein.)

Ich rate dir zu großer Vorsicht. Folge nicht einfach dem Diktat! Ich sehe nicht, dass die RAin ausreichend begründet hat, warum du das tun solltest. Das Problem ist der Bericht der BG-Klinik hinterher. Der ist schwierig zu entkräften, selbst wenn er falsch ist, und aus der Akte entfernt bekommst du ihn nie. Lass das nicht mit dir machen. Wechsel den D-Arzt.

LG

P.S.
Unter FAQ des Beamtenforums steht, dass man sich neu anmelden soll, wenn es nicht klappt. Versuchen.
 
hallo Carsten,

worauf @HWS-Schaden hinweist hatte ich auch schon in verdacht und kann auch den weiteren warnungen nur zustimmen. sieh dir dazu folgenden auszug aus dem urteil an

SG Frankfurt, Urteil v. 17.6.2014, Az. S 8 U 130/12 - Heilverlaufskontrolle nicht zulässig

§ 62 SGB I regelt die Obliegenheit des Antragstellers/Leistungsempfängers, sich auf Verlangen des Leistungsträgers untersuchen zu lassen (Kampe, a.a.O., § 62 Rn. 13). Bei Verletzung der Obliegenheit droht die Rechtsfolge des § 66 SGB I (Kampe, a.a.O., § 62 Rn. 13).
Die Voraussetzungen des § 62 SGB I lagen nicht vor, da die Klägerin nicht verpflichtet war, sich durch den Prlv.-Doz. Dr. E. ärztlich untersuchen zu lassen, Denn die Ermitt-lungsbefugnisse der Beklagten und die damit korrespondierenden Mltwirkungsobliegenheiten der Klägerin im Sinne des § 62 SGB I waren durch § 200 Abs. 2 SGB X eingeschränkt (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 17, Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R juris Rn. 22; Kampe, in: jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 62 SGB I Rn. 20).
... Gemessen an diesen Kriterien steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass seitens der Beklagten ein Gutachten und nicht nur eine beratende Stellungnahme oder ein Befund- oder Behandlungsbericht zur sog. Heilverfahrenskontrolle eingeholt werden sollte. Zwar hatte die Beklagte die beabsichtigte medizinische Ermittlung nicht als Gutachten, sondern als „Heilverfahrenskontrolle“ bezeichnet. Allerdings ging es ihr dabei um eine eigenständige Bewertung von verfahrensentscheidenden Tatsachenfragen durch Priv.-Doz. Dr. Exner. Die maßgeblichen Fragen wurden von der Beklagten selbst bereits in dem angegriffenen Bescheid vom 27. Juni 2012 skizziert und im Widerspruchsbescheid vom 19. Juli 2012 ausdrücklich formuliert.


gruss

Sekundant
 
Hallo Carsten,

ich kann mich nur HWS und Sekundant anschließen.

Was mich auch aufhören lässt, Du schreibst immer von einem Orthopäden. Daher konkrete Frage an Dich: Ist der Orthopäde auch als D-Arzt zugelassen?

Und richtig, die Rechtsanwältin hat nicht ausreichend begründet.

Suche Dir ganz schnell einen neuen RA, denn mit der Aussage hat sich die RÄ schon gleich ins Abseits geschossen - weil: sie schickt dich ins offene Messer, was willst Du dann von der im weiteren Verfahren erwarten???

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Carsten,

deine ausführungen kommen recht spärlich und bruchstückhaft, aber mal grundsätzlich betrachtet

Sekundant

........ muss wohl doch nochmal darauf hinweisen das ich deutlich gehandicapt bin. Zur Zeit kann ich nur wenige Minuten am PC verbringen. Auch TV usw. sind nur sehr eingeschränkt möglich! Insofern ist mein "bruchstückhaftes" schildern keine Unhöflichkeit o.ä. Dachte jedoch das wäre nicht erwähnenswert!


@Kasandra
Der Orthopäde ist Durchgangsarzt.

@HWS-Schaden
Auf der Überw. ist lediglich "kurativ" angekreuzt, Zusatz: Erbitte Abklärung
 
Hallo Carsten

Ich habe mir den Anfang noch einmal durchgelesen, weil mir nicht klar ist, zu welcher Fachrichtung der Orthopäde dich überweist, wenn er dich an die BG-Klinik überweist. Leider ist das auch jetzt noch nicht klar für mich. Überweist er dich zur Orthopädie der Klinik?
Hast du eine Uniklinik in der Nähe, zu der du stattdessen gehen könntest?

Wenn du den D-Arzt (Orthopäden) wechselst, musst du lediglich darauf achten, dass der neue Orthopäde auch D-Arzt ist.
Es gibt eine Liste der DGUV. Benötigst du sie? Fast alle Orthopäden sind auch D-Ärzte. Ich würde suchen, zu wem ich möchte und dann schauen oder nachfragen, ob er auch D-Arzt ist
... wenn du überhaupt einen Orthopäden brauchst, nach gedecktem SHT (Schädelhirntrauma) ist eigentlich der Neurologe gefragt!

Mir fiel beim ersten Beitrag noch auf, dass die neurologische Untersuchung EEG keine Auffälligkeit gezeigt hat.
Wie viel Zeit war seit dem Unfall vergangen, als das EEG gemacht wurde?
Evtl. sollte es wiederholt werden. Du schreibst, dem Neurologen vertraust du. Ist er (zufällig) auch D-Arzt?

LG

Nachtrag: Lass dir alle Befunde, Berichte und Untersuchungsergebnisse geben! Von der Radiologie kannst du eine CD bekommen (das ist sehr praktisch).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden

denke, dass der Orthopäde vielleicht irgendwie (noch) einen entspr. Vermerk in meiner Patientenakte vom damaligen Unfall gefunden hat.
Es ist nämlich so, dass ich nunmehr zur gleichen Gemeinschaftspraxis wie damals (erster Unfall) gegangen bin.
Es behandelt mich nun zwar ein anderer Arzt, aber er hat vielleicht erfahren, dass damals* eine Klage vorm Verwaltungsgericht auf den Weg gebracht wurde. (Im weiteren Verlauf aufgrund juristischer Empfehlung) jedoch zurückgezogen wurde.
Wenn ich meine nun langsam beginnende Paranoia etwas mehr auslebe, drängt es sich auf, dass hier vielleicht frühzeitig versucht wird Verantwortung zur mächtigen BG zu verschieben.....

Das EEG wurde 10 Tage nach dem Unfall geschrieben.
Der Neurologe ist meines Wissens kein Durchgangsarzt und behandelt mich hier nur aufgrund entsprechender Überweisung.

Kann ich grundsätzlich die weitere Behandlung vom Neurologen erfolgen lassen?
Sind dessen z.B. AU-bescheinigungen auch rechtsfest.

Wie gesagt, er ist "nur" per Überweisung involviert.
Er ist jedoch im Übrigen auch aufgrund einer chronischen Nervenerkrankung (Extremitäten) der Arzt meines Vertrauens gewesen.

Mir ist es wichtig aus meinen bisherigen Erfahrungen heraus, in keiner Weise angreifbar* zu sein!

Es wäre nett, wenn Du mir die Liste der DGUV im PLZ-Bereich 67 u. 68 +69 zukommen lassen würdest-Danke!
 
Hallo Carsten

Das Heilverfahren muss von einem Durchgangsarzt gesteuert werden.
Das bedeutet, der Arzt, der die AU-Bescheinigung schreibt, muss D-Arzt sein.
So mein Wissensstand.

Wenn ein Facharzt aufgesucht wird, der nicht D-Arzt ist, muss ein D-Arzt dahin überweisen. Ausnahmen sind HNO, Augenarzt, Zahnarzt, Gyn.

Ich habe eben noch einmal geschaut, ob es auch D-Ärzte gibt, die nicht Orthopäden/Unfallchirurgen sind.
Selten, wie es scheint.
Frag doch bei deinem Neurologen nach. Du kannst, wenn er (wahrscheinlich) kein D-Arzt ist, ihn auch fragen, ob er einen D-Arzt empfehlen kann.

Hier die Maske https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?VerzeichnisTyp=D&adf.tfDoc=/WEB-INF/partner-task-flow.xml&adf.tfId=partner-task-flow mit der du einen D-Arzt suchen kannst. (Du hättest sie selber auf der Seite der BG Verkehr finden können. Schau dir deren Seite mal an.)

Übrigens empfehle ich, nicht von „Schädelprellung“ zu sprechen, sondern von Schädelhirntrauma.
Du hattest einen Schädel-Anprall.

LG

Nachtrag: Schau mal bitte bei den bildgebenden Untersuchungen:
1. Wurde die HWS (ab C3 abwärts) geröntgt? Oder wurden auch C0 bis C3 geröntgt?
2. Steht beim MRT-Bericht was von T2? (ich glaub T2 Sequenzen oder T2 Flair, muss ich nachgucken)
 
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