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Der Beratungsarzt

Hallo oerni,

sehr schöne Beiträge, aus denn man das eine oder andere ableiten und zur Verteidigung gebrauchen kann.
Ein Dankeschön an dich!
 
Hallo Oerni,
die "Beratungsärzte" sind die Hyänen des Systems.

Sie leben von den Brocken, die von der Gutachtertische fallen.

Hat man mal ein positives Gutachten, wird es von einem "BA" nach Möglichkeit negiert.

Bösartig, nirgends findet man einen sauberen Lebenslauf der BA, wissenschaftliche Veröffentlichungen, längere Praxisphasen.

M.M. die Mädchen und oder Jungs, die "Beratungsärzte" werden, sind woanders nix geworden, jetzt reicht es gerade noch, den UO's und BK'lern das Leben zu versauen.

Deshalb sollte das "Curriculum vitae" = Lebenslauf der "Beratenden Ärzten" öffentlich sein,damit man die Qualität der Äusserungen beurteilen kann.

Im Unterschied zu Gutachtern, findet man über "Beratungsärzte" kaum etwas.
Haben sie etwas zu verbergen?

Vielleicht waren es in ihrem Beruf Nieten?

Ich würde jede Vermutung vermeiden, wenn ich denn Informationen hätte, wenn ich wüsste, welche Qualifikation "mein" "BA" hat.

Das "BA"-System dient der Abwehr von Ansprüchen und ist wie alles bei den BG'en sehr intransparent.

Wir wollen Transparenz
Paro
 
Hallo Paro,

die Krucks ist das man erst viel später den Namen des BA erfährt z.b. bei Akteneinsicht.

Ich kenne inzwischen einige Beratungsärzte, mit einem habe ich vor kurzem Kontakt aufgenommen,
da er in einer Stellungnahme zur BK quasi die Unfälle als Ursache meiner Erkrankung sieht.

Es kann durchaus sein, dass ich Ihn als Gutachter in den Fällen bestelle und er damit in die Zwickmühle kommt.
 
Hallo,

die Krucks ist das man erst viel später den Namen des BA erfährt z.b. bei Akteneinsicht.

Ja, das sarkastisch gesagt "Hinterfotzige" gehört sowieso geändert bzw. verboten!
(sollte die BG warum auch immer hintenherum tätig werden, muss es dem
Versicherten zur Kenntnis gegeben und auch das Ergebnis offen gelegt werden)

Hinsichtlich der Beratungsarzt-Geschichte weise ich nochmals auf den
§ 200 SGB VII hin.

Die BG negiert, gestalt, verdreht gerne die Vorgaben des § 200 SGB VII
wie sie es so gerade brauchen.

Dito der Datenschutz wir vielfach umgangen-verstoßen-falsch interpretiert:(

Aber....ja, es werden ja mit den BÄ, Dienstverträge höherer Art geschlossen:eek:
Denne ist ja alles im Butter:p und die Prof. Dr. Klufenmichel ein Teil des
Universums:D

Ja.....denne mal die Vertrage ungeschwärzt auf den Tisch und kein
"Katz und Mausspiel" wie es so üblicherweise stattfindet.

Danach muss sich ein BA auch deutlich als solcher deklarieren und nicht so tun
bzw. in seiner Homepage darstellen, als wäre er das "Christkind" in Person.

Ein BA für die BG hat z. B. keine gerichtlichen Gutachten in BG Verfahren
mehr zu machen, denn er ist nicht frei u. a. weil er von der BG auch
Weisungsgebunden ist.


W. Info:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/G...versicherung/Artikel/Gutachten.html?nn=409694

http://www.lareda.hessenrecht.hesse...E120011670:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/B_2_U_17.09_R.htm

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=79889

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12988


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried,

Deine Worte...
Ein BA für die BG hat z. B. keine gerichtlichen Gutachten in BG Verfahren mehr zu machen, denn er ist nicht frei u. a. weil er von der BG auch Weisungsgebunden ist.
...wünschte ich in die Gehörgänge entsprechender Stellen (Ärzte, BG'n und Richter). Letztere haben es sogar drauf, Beratungsärzte im laufenden Verfahren als Sachverständige für die Gutachtenerstellung zu bestimmen und entsprechende Befangenheitsanträge als unbegründet abzulehnen.
...ein Schelm, der Böses dabei denkt...

Viele Grüße
sachsblau
 
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