Charisma
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.
Im September 2014 wurde von mir telefonisch sowie schriftlich, einschl. MRT-Aufnahmen über die erlittene Unfallschädigung/Schadensmeldung der betroffenen Extremität, an meine PUV gemeldet.
Diese reagierte nicht, übersandte mir aber unentwegt eMails, welche ich leider nicht öffnen konnte. Obwohl ich der PUV auf dem Postweg mitgeteilt hatte, dass sie mir bitte die notwendigen Formulare ebenfalls auf dem Postweg übersenden solll, störten sie sich nicht daran und bombardierten mich weiterhin mit eMails.
Erst nachdem ich meinen Rechtsanwalt im Sommer 2015 eingeschaltet hatte, reagierten sie und überwiesen nach über einem Jahr das Schmerzensgeld für den Im September 2014 erlittenen Schaden: Zerreißung von Sehnen in der Schulter.
Eine Operation der Schulter steht erst an, (lt. Aussage vom Chirurgen der Klinik, welcher die anstehende Schulter-Op durchführt) wenn mein Finger vollständig verheilt ist. Bis heute ist er trotz Gelenkspülung und die Einnahme von Antibiotika stark geschwollen und entzündet. Scheinbar ist bei der OP etwas nicht ganz richtig verlaufen, sonst wäre der Finger schon längst verheilt.
Bei einem stationären Aufenthalt im Juni 2015 wurde ich nach einer Bißverletzung in Vollnarkose operiert. Im Vorfeld Tetanus, Antibiose etc.
Auch dieser Schaden wurde von der PUV nicht ausgeglichen, Krankenhaustagegeld für einen einwöchigen stationären Aufenthalt. Es sind zwar nur 20 € pro Tag vereinbart, aber es geht auch hier wieder darum, dass sich die PUV nicht daran stört, obwohl sie sämtliche med. Berichte etc. vorliegen hat. Bis heute ist der Betrag nicht auf dem Konto meines Anwalts eingegangen.
Mein Rechtsanwalt zeigte der Rechtsschutzversicherung im September 2015 an,dass er die Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen gegenüber der PUV übernommen habe, hat das ganze Geschehen erklärt und um eine Deckungszusage gebeten.
Im Oktober 2015 teilt die RS-Versicherung meinem Anwalt mit, das sie dem Konglumerat von mails etc. nicht entnehmen kann, dass eine ordentliche Schadensmeldung und die Anmeldung seiner Ansprüche durch den VN an die PUV vorliegt.
Zitat:
"Eine Ablehnung der Gegenseite und damit einen "Rechtsverstoß" sehen wir auch nicht. Sie waren im Wege einer typischen "Regulierungshilfe" tätig. Hierfür ist die Rechtsschutzversicherung nicht kostenpflichtig.
Maßgeblich für die Entscheidung, ob Versicherungsschutz besteht, ist das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Anspruch auf Versicherungsschutz in versicherungsvertraglichen Angelegenheiten besteht von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.
Dies ist z.B. dann anzunehmen, wenn die von Ihnen in Anspruch genommene Versicherung die Regulierung des Schadens zu Unrecht ablehnt oder sie unzumutbar verzögert.
An einem solchen Rechtsverstoß fehlt es hier. Es geht daher noch um eine reine Regulierungshilfe ohne Versicherungsfall.
Wir sind der Auffassung, dass hier bisher noch kein Versicherungsfall vorlag und die Mandantin durchaus eine formlose Schadensmeldung an die Gegenseite hätte übersenden können (ggf. per E/R) mit einer Fristsetzung. Dies ist offenbar nicht erfolgt?
Die Invalidität muß sich ja erst noch erweisen, da die Fristen insoweit noch nicht verstrichen sind.
Sollte sich die Situation zukünftig entsprechend ändern, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Auch wenn wir in diesem Fall die Kosten nicht übernehmen, werden wir Ihnen natürlich in Zukunft bei Rechtsproblemen helfen. Unser Service recht dabei vom Online-Rechtsservice, der Anwaltsempfehlung, einer telefonischen Erstberatung durch Anwälte bis zum Kostenschutz.
Nach dem ich zu diesen Aussagen meiner RS-Versicherung schriftlich Stellung genommen habe, teilte sie mir am 11.11. mit, dass sie versucht, die Angelegenheit schnellstmöglich und abschließend zu erledigen.
"In Ihrem Fall benötigen wir jedoch noch Informationen.
Selbstverständlich nehmen wir Ihre Informationen gerne auch telefonisch entgegen.
Bitte senden Sie uns noch folgende Unterlagen zu:
Nachweis, wann die Versicherungsleistung fällig war und sich die Gegenseite erstmals, auf den Tag genau, nachweisbar in Verzug befand.
Für einen Hinweis wäre ich dankbar.
LG
Eva
ich habe eine Frage bzgl. einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.
Im September 2014 wurde von mir telefonisch sowie schriftlich, einschl. MRT-Aufnahmen über die erlittene Unfallschädigung/Schadensmeldung der betroffenen Extremität, an meine PUV gemeldet.
Diese reagierte nicht, übersandte mir aber unentwegt eMails, welche ich leider nicht öffnen konnte. Obwohl ich der PUV auf dem Postweg mitgeteilt hatte, dass sie mir bitte die notwendigen Formulare ebenfalls auf dem Postweg übersenden solll, störten sie sich nicht daran und bombardierten mich weiterhin mit eMails.
Erst nachdem ich meinen Rechtsanwalt im Sommer 2015 eingeschaltet hatte, reagierten sie und überwiesen nach über einem Jahr das Schmerzensgeld für den Im September 2014 erlittenen Schaden: Zerreißung von Sehnen in der Schulter.
Eine Operation der Schulter steht erst an, (lt. Aussage vom Chirurgen der Klinik, welcher die anstehende Schulter-Op durchführt) wenn mein Finger vollständig verheilt ist. Bis heute ist er trotz Gelenkspülung und die Einnahme von Antibiotika stark geschwollen und entzündet. Scheinbar ist bei der OP etwas nicht ganz richtig verlaufen, sonst wäre der Finger schon längst verheilt.
Bei einem stationären Aufenthalt im Juni 2015 wurde ich nach einer Bißverletzung in Vollnarkose operiert. Im Vorfeld Tetanus, Antibiose etc.
Auch dieser Schaden wurde von der PUV nicht ausgeglichen, Krankenhaustagegeld für einen einwöchigen stationären Aufenthalt. Es sind zwar nur 20 € pro Tag vereinbart, aber es geht auch hier wieder darum, dass sich die PUV nicht daran stört, obwohl sie sämtliche med. Berichte etc. vorliegen hat. Bis heute ist der Betrag nicht auf dem Konto meines Anwalts eingegangen.
Mein Rechtsanwalt zeigte der Rechtsschutzversicherung im September 2015 an,dass er die Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen gegenüber der PUV übernommen habe, hat das ganze Geschehen erklärt und um eine Deckungszusage gebeten.
Im Oktober 2015 teilt die RS-Versicherung meinem Anwalt mit, das sie dem Konglumerat von mails etc. nicht entnehmen kann, dass eine ordentliche Schadensmeldung und die Anmeldung seiner Ansprüche durch den VN an die PUV vorliegt.
Zitat:
"Eine Ablehnung der Gegenseite und damit einen "Rechtsverstoß" sehen wir auch nicht. Sie waren im Wege einer typischen "Regulierungshilfe" tätig. Hierfür ist die Rechtsschutzversicherung nicht kostenpflichtig.
Maßgeblich für die Entscheidung, ob Versicherungsschutz besteht, ist das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Anspruch auf Versicherungsschutz in versicherungsvertraglichen Angelegenheiten besteht von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.
Dies ist z.B. dann anzunehmen, wenn die von Ihnen in Anspruch genommene Versicherung die Regulierung des Schadens zu Unrecht ablehnt oder sie unzumutbar verzögert.
An einem solchen Rechtsverstoß fehlt es hier. Es geht daher noch um eine reine Regulierungshilfe ohne Versicherungsfall.
Wir sind der Auffassung, dass hier bisher noch kein Versicherungsfall vorlag und die Mandantin durchaus eine formlose Schadensmeldung an die Gegenseite hätte übersenden können (ggf. per E/R) mit einer Fristsetzung. Dies ist offenbar nicht erfolgt?
Die Invalidität muß sich ja erst noch erweisen, da die Fristen insoweit noch nicht verstrichen sind.
Sollte sich die Situation zukünftig entsprechend ändern, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Auch wenn wir in diesem Fall die Kosten nicht übernehmen, werden wir Ihnen natürlich in Zukunft bei Rechtsproblemen helfen. Unser Service recht dabei vom Online-Rechtsservice, der Anwaltsempfehlung, einer telefonischen Erstberatung durch Anwälte bis zum Kostenschutz.
Nach dem ich zu diesen Aussagen meiner RS-Versicherung schriftlich Stellung genommen habe, teilte sie mir am 11.11. mit, dass sie versucht, die Angelegenheit schnellstmöglich und abschließend zu erledigen.
"In Ihrem Fall benötigen wir jedoch noch Informationen.
Selbstverständlich nehmen wir Ihre Informationen gerne auch telefonisch entgegen.
Bitte senden Sie uns noch folgende Unterlagen zu:
Nachweis, wann die Versicherungsleistung fällig war und sich die Gegenseite erstmals, auf den Tag genau, nachweisbar in Verzug befand.
Für einen Hinweis wäre ich dankbar.
LG
Eva