carverground
Neues Mitglied
Sehr geehrte Leser,
vorab einen kurzen Überblick:
nach einem Frontalzusammenstoß, der von Anfang an unstrittig war, habe ich nach fünf Jahren Zivilprozess gewonnen:
Kein Vergleich, sondern rechtskräftiges Urteil.
Über Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, nur soviel:
Haltet durch und seid auf das Schlimmste gefasst, es wird noch schlimmer.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die allgemein verfasst ist, (keine Nennung von Kooperationspartner, Gutachter ) unterschreiben?
Das ist doch ein „Blankoscheck“.
Welche Rechte habe ich?
Um nicht in Zukunft „gekaufte Gutachten“ vor Gericht zu entkräften.
Für Antworten und Anregungen bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Carverground
vorab einen kurzen Überblick:
nach einem Frontalzusammenstoß, der von Anfang an unstrittig war, habe ich nach fünf Jahren Zivilprozess gewonnen:
Kein Vergleich, sondern rechtskräftiges Urteil.
Über Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, nur soviel:
Haltet durch und seid auf das Schlimmste gefasst, es wird noch schlimmer.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die allgemein verfasst ist, (keine Nennung von Kooperationspartner, Gutachter ) unterschreiben?
Das ist doch ein „Blankoscheck“.
Welche Rechte habe ich?
Um nicht in Zukunft „gekaufte Gutachten“ vor Gericht zu entkräften.
Für Antworten und Anregungen bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Carverground