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David gegen Goliath "David hat gewonnen"

carverground

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Jan. 2008
Beiträge
4
Ort
Im Süden
Sehr geehrte Leser,

vorab einen kurzen Überblick:
nach einem Frontalzusammenstoß, der von Anfang an unstrittig war, habe ich nach fünf Jahren Zivilprozess gewonnen:
Kein Vergleich, sondern rechtskräftiges Urteil.

Über Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, nur soviel:
Haltet durch und seid auf das Schlimmste gefasst, es wird noch schlimmer.

Nun zu meiner Frage:

Muss ich eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die allgemein verfasst ist, (keine Nennung von Kooperationspartner, Gutachter ) unterschreiben?

Das ist doch ein „Blankoscheck“.

Welche Rechte habe ich?

Um nicht in Zukunft „gekaufte Gutachten“ vor Gericht zu entkräften.


Für Antworten und Anregungen bedanke ich mich herzlich im Voraus.

Carverground
 
Worum geht es hier?

Hallo caverground,

entschuldige bitte, aber Dein Beitrag hat mich etwas verwirrt. Zum einen schreibst Du, Du hättest ein rechtskräftiges Urteil, zum anderen möchtest wissen, ob Du eine Schweigepflichtsentbindungserklärung allgemein gehalten unterschreiben sollst.

Wozu dann noch die Schweigepflichtsentbindungserklärung, wenn denn das Verfahren bereits gelaufen ist?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Das ist einfach:

Wegen des Fortkommenschadens, der bezahlt werden muss und auch bis dato bezahlt wurde.

Grüße
 
vorab einen kurzen Überblick:
nach einem Frontalzusammenstoß, der von Anfang an unstrittig war, habe ich nach fünf Jahren Zivilprozess gewonnen:
Kein Vergleich, sondern rechtskräftiges Urteil.

Über Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, nur soviel:
Haltet durch und seid auf das Schlimmste gefasst, es wird noch schlimmer.

Nun zu meiner Frage:

Muss ich eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die allgemein verfasst ist, (keine Nennung von Kooperationspartner, Gutachter ) unterschreiben?

Hallo Carverground,
ich verstehe genau wie Rekobär nicht warum du nach einem erfolgreich abgeschlossenen Zivilverfahren eine Schweigepflichtentbindung abgeben musst.

Von einem Fortkommenschaden höre ich auch zum ersten mal, keine Ahnung was das ist oder du damit meinst?:confused:

Und ehrlich gesagt warum du nach einem erfolgreich abgeschlossenen Zivilverfahren so wenig zu deinem Unfall, dem Ablauf oder den Folgen sagen willst kann ich auch nicht verstehen! :(
Trotzdem erst mal herzlich willkommen hier.

VG DH
 
Hallo DieHard,

aus meiner Erfahrung und einem gesunder Vorsicht möchte ich nicht gleich alles erzählen.
Wer gib und die Garantie das hier in diesem Forum nicht auch Versicherungen unterwegs sind !
Ein Fortkommenschaden ist das was für einen Angestellten ein Rente ist, die von der Versicherung bezahlt werden muss.

Grüße
 
Hallo Carverground,

dann gib doch einfach eine eingeshränkte Schweigepflichtsentbindung ab.

So nach dem Motto: "Ich entbinde alle Ärzte von der Schweigepflicht betr. der Schäden und Krankheiten, die mit meinem Unfall vom ... in direktem Zusammenhang stehen. (oder so ähnlich)
Mit freundlichen Grüßen ..."

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo carverground,

na warum sollst du nach einem erfolgreich abgeschlossenen Zivilverfahren eine Schweigepflichtentbindung abgeben!
Auch nach einem abgeschlossenen Verfahren gibt es noch Nachteile die du nicht so sehen kannst. Also sei sehr Vorsichtig und Unterschreibe nichts, was dir noch Schaden könnte. Viele Verfahren sind schon wierder neu aufgerollt worden und dann schreist du nicht mehr hura. Also Vorsicht ist besser als Nachsicht und nach deinem Erfolg solltest
du keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Aber bitte, dies ist nur meine Meinung und kein juristischer Ratschlag, von mir.
MFG
Wolle53
 
Ein Fortkommenschaden ist das was für einen Angestellten ein Rente ist, die von der Versicherung bezahlt werden muss.

Hallo Carverground,
eigentlich sollte man sich schon bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls nicht auf Gutachter der Gegenseite einlassen und umfangreiche Schweigepflichtsentbindungen erteilen.

Und wieso und warum man das nach einem gewonnen Prozeß der Fall sein soll verstehe ich erst recht nicht :confused:

Und das du dich ja nicht weiter äußern willst, wer was warum das gefordert wird, weil hier Versicherungen mitlesen können kann ich zu deinem Problem auch nichts weiter sagen.

Schlage bevor du besprichst das Problem mit dem Anwalt der dich vertreten hat da besteht dann auch keine Gefahr dass die Versicherung etwas davon erfährt :rolleyes:

VG DH
 
Schweigepflichtsentbindung

Hallo DieHart

Hallo Carverground,
eigentlich sollte man sich schon bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls nicht auf Gutachter der Gegenseite einlassen und umfangreiche Schweigepflichtsentbindungen erteilen.

Beim meinem Fall, steht mit folgendes zu:

§ 843
Geldrente oder Kapitalabfindung

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.


BGB § 760 Vorauszahlung

(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.

Nun zurück zum eigentlichen Thema:

Die Versicherung will, eine Schweigepflichtsentbindung, damit sie meine Daten an Dritte, sogenannte Kooperationspartner weiter geben kann/darf.

Es liegt auf der Hand das sie dann sich Gutachten erkauft, gegen die ich dann wieder wahrschein Klagen muss, mit gegen Gutachten usw.
Wie viele hier im Forum erlebt haben.

Gibt es denn keine eine Rechtliche Grundlage, das man das Spiel nicht mit Spielt.

Grüße
 
Hallo Carverground,

lass der Versicherung über Deinen RA ausrichten, dass Du keine allg. verbindliche Schweigepflichtsentbindung ausstellst.

Sollte seitens der HPV Bedarf bestehen, so ist eine Schweigepflichtsentbindung auf die jeweilige Fragestellung und für "nur den einen Arzt" über Dich anzufordern.

Somit ist die Sache gegessen.

Viele Grüße

Kasandra
 
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