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Datenschutz in Gerichtsverfahren

Moyaru

Mitglied
Registriert seit
7 Aug. 2022
Beiträge
89
Alter
47
Schönen Grün Donnerstag,

Jetzt hab ich mal ein frage an die wirklich Wissenden hier ich bin ja nur Erfahrender Leider :)

Situation :
In einem aktuellen Arbeitsgericht Verfahren hab ich vom Gericht den Auftrag bekomme ein Arbeitstagebuch zu schreiben.
Ich muss den Tagesablauf beschreiben und natürlich die Personen womit mit wir Arbeiten.
Die Personen Beschreibung dienen nur zur verbildlichung und warum wir mit so einen große Umfang arbeiten mussten.
Ich muss es ja irgendwie erklären. Es macht ein unterschied aus ob ich mit gut händelbaren Klient arbeite oder einen Aufwendigen.
Die Personen selbst haben mit dem Verfahren überhaupt nicht zu tun!!!
Verstoße ich hier gegen Datnschutz Richtlinen????

Mir wird das jetzt von der Gegenseit vorgeworfen dies Veröffentlich zu haben. Dabei wurde die Kammer verschoben. Es ist so zu sagen noch überhaupt nichts passiert. Aber eine Fristlose Kündigungsabsicht wurde jetzt von der MAV erklärt und zwar 30 Minuten nach der nicht stattgefunden Verhandlung.
Mein Anwalt sagt auch das es quatsch ist da in dem Gerichtsverfahren nichts öffentlich gemacht wurde, da auf diese Daten nur die Parteien und das Gericht Zugriff haben, aber nicht die Öffentlichkeit. Zudem wurde auch nicht von der Gegegenseite Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Was sie ja hätte tun können.

Der Grund der Fristlosen Kündigung hätte doch da keine bestand. Es wäre doch Grotesk wenn ich mich wegen Datenschutz über ein angefertiges Schreiben von meinem Anwalt verantworten muss über Daten die die Gegenpartei doch selber hat.

Nun krübelt man.

Frohe Ostern alle
 
Hallo
Wohl doch zu speziell werde berichten wie es ausgeht. Spätestens in 2 Wochen müsste ich es wissen .

Gruß Mo
 
hallo,

eine nachfrage: du hast doch sicher keine (klar)namen in deiner beschreibung verwendet, oder? geschäftsgeheimnisse sind bei einer arbeitsbeschreibung auch nicht zu erwarten, stimmt das? worauf also stützt man eine fristlose kündigung?


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekudant
Naja ich hatte schon Namen geschrieben da es so gefordert wurde. Da wir ja mit sehr komplexen Klienten Arbeiten. Braucht man ja den unterschied. Dies wurde in das Schreiben vom Anwalt so eingepflegt.
Aber das Gericht hat es auch erbeten die Arbeitsplatzbeschreibung und ein Tagebuch.
Aber der Tenor es fand überhaupt keine Kammer statt und ich habe es auch im Schreiben nicht so verfasst. Hat der Anwalt geschrieben.
Und nein es war keine Geschäftsgeheimnisse. Und es betrifft auch überhaupt kein Klient. Aber es könnte wichtig sein im Zusammenhang mit dem Unfall.
Aber so wie ich es verstanden habe hätte die Gegenseite die Öffentlichkeit ausschließen können bei so speziellen Fällen. Das hat sie aber nicht. Und Schreiben waren nie öffentlich.
Naja ich wart mal es müsste ja im Sande verlaufen oder es kommt was vom Integrationsamt und ein Überbringer der schlechten Nachrichten.
Dann kann der AW dran oder es ist Strategie um die Kammern zu vermeiden von der Gegenseite.

Gruß Mo
 
hallo,

muss ich erst mal :)

Naja ich hatte schon Namen geschrieben da es so gefordert wurde.

dann wären sie schlüssigerweise als zeugen zu sehen. und dein problem sollte es nicht sein.

Aber es könnte wichtig sein im Zusammenhang mit dem Unfall.

und das dürfte der wahre hintergrund sein. liegt wohl ein versäumnis des AG vor ...?

hätte die Gegenseite die Öffentlichkeit ausschließen können

genau das. oder vorher schon intervenieren, als der auftrag erteilt wurde.


gruss

Sekundant
 
Danke Sekundant,
mit allen Mitteln wird es versucht, befürchte ich. Nicht schön. Mal schauen ob sich das hält.
Schöne Ostern
 
Hallo @Moyaru,

ich hatte vor ein paar Wochen beim BMJ (Bundesministerium für Justiz und der DSGVO EU Kommission angefragt und es wurde von beiden Seiten bestätigt, auch bei Gericht ist die DSGVO einzuhalten. Sollte der Richter Dir tatsächlich aufgetragen haben hier ein Tagebuch mit Namen über Deine Patienten oder was auch immer zu schreiben, ist das in meinen Augen ein Verstoß gg die DSGVO. Gegen Persönlichkeitsrechte anderer unbeteiligten wird hier verstoßen. Es sind Namen, die Personen identifizieren und die unterliegen dem Persönlichkeitsrecht, ganz sicher auch evtl bestehende Pflegebezeichnungen etc.

Du müsstest eigentlich jährlich ebenso eine DSGVO Schulung erhalten und daher müsstest Du das wissen. Hat Dein Arbeitgeber jährlich diese Schulungen bzw. Unterweisungen abgehalten?

In dem vom Gericht Dir auferlegte Pflicht wäre ein Tagebuch auch möglich mit fiktiven Namen oder nur den Anfangsbuchstaben etc. Dem Gericht muss es nicht interessieren, wie die unbeteiligten Personen wirklich heißen, wenn es nur darum geht, den Umfang darzustellen. Das Gericht hätte Dir das nicht auferlegen dürfen - falls es der Richter tatsächlich so gefordert hat und Du hättest anhand Deiner DSGVO Schulungen wissen müssen was unter die DSGVO fällt. Und das wären die Namen Deiner Personen die Du behandelst oder die Du betreust.....

Eigentlich hätte das aber auch Deinem Rechtsanwalt auffallen müssen, auch er muss wissen was unter die DSGVO fällt.

Das Richter selbst keine DSGVO einhalten und hier offensichtlich auf der Seite Schulungen fehlen, ist fast offensichtlich.

Und es geht noch nicht mal darum, ob es der gesamten Öffentlichkeit in einem Verfahren bekannt gegeben wurde. Alleine dem Richter, dem Gegenanwalt und auch Deinem Anwalt geht es eigentlich nichts an, wie die Menschen dort heißen, wer die sind, die Du behandelst oder betreust.... Um die geht es ja nicht im Verfahren, die Menschen mit Ihren Namen sind unbeteiligte - es geht nur darum Deine Arbeit - Zeit - Erschwernis aufzuzeigen.

Wir haben bei uns jährliche Schulungen zur DSGVO und dort lernte ich sogar, das ich Daten von Kunden nicht mal einen unbeteiligten Kollegen geben darf, wenn er mich danach frägt. Ich hätte auch nicht Namen notieren dürfen, um Sie Ihm dann später zu geben, weil er dort nochmal anrufen könnte wegen etwas anderem was mir aufgefallen ist..... Auch meinem Chef gingen die Namen von anrufenden Kunden nichts an.....

Das ist jetzt das was ich dazu meine, anhand meiner Recherchen und meiner Erfahrung.

Was mir gerade noch dazu einfällt, Du könntest es heilen, in dem Du Dir von den Personen die Du Namentlich genannt hast, eine Einwilligung geben lässt, das Sie damit einverstanden sind, das Du Sie in dem Tagebuch für das Gericht benannt hast.

vg beutlers
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,
ja okay verstehe. Das wäre dann dem Fall eine Katastrophe. In die ich unwissend reingeschlichtert bin.
Ja wir hatten Schulungen in Forum über das Internet aber die hatten wir meist Nachts gemacht wärend den vielen Überstunden da wir die nicht in unseren Frei tun wollten da wir das nicht als Arbeitszeit hätten notieren können.
Man kann sich nur Vorstellen was da tatsächlich hängen geblieben ist. Aber ja das wäre keine Entschuldigung.
Mir war es echt nicht bewusst das ich darüber mit meinem Anwalt nicht reden darf, aber das hätte doch dann der Anwalt wissen müssen und in sein Schriftsatz die Klienten mit 1,2,3....bezeichnen müssen und mich darauf hinweisen?
Gut das Kind ist jetzt im Brunnen. Kann man da die Kammer verschoben wurde so einen Schriftsatz noch abändern? Im Prinzip gab es ja noch keine Öffentliche Verhandlung, dann wäre das aus der Welt. Ansosten befürchte ich das es sehr schlecht für mich ist das wegen so einem Unfassbaren Fehler alles zu nichte macht.


Gruß Mo
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich war das jetzt nur ein fiktiver Fall es wird ja als Komplizierter und für unwissende Menschen kann man da schon schnell in ungewollte Fehler laufen.

Ich bedanke mich
 
Mir war es echt nicht bewusst das ich darüber mit meinem Anwalt nicht reden darf, aber das hätte doch dann der Anwalt wissen müssen und in sein Schriftsatz die Klienten mit 1,2,3....bezeichnen müssen und mich darauf hinweisen?
Gut das Kind ist jetzt im Brunnen. Kann man da die Kammer verschoben wurde so einen Schriftsatz noch abändern?
Hallo Moyaru,

vielleicht wäre es möglich, das Dein Anwalt schreibt, das die Namen in dem Tagebuch geschwärzt werden müssten, ebenso die Gegenseite hierzu anschreibt. Evtl. den Schriftsatz mit geschwärzten Namen wiederholt und den ursprünglichen Schriftsatz mit den Namen der sicheren Vernichtung auferlegt. Er kann /eigentlich müsste er hierzu die Gegenseite und das Gericht auffordern, nach DSGVO.

(Dein Arbeitgeber müsste übrigens die Betroffenen informieren nach DSGVO und das auch beim Landesdatenschutzbeauftragten melden, das hier ein DSGVO verstoß vorliegt und Personenbezogene Daten an Dritte übermittelt wurden (Datenpanne) Das hätte er umgehend tun müssen, glaube innerhalb von 3 Tagen ;-) kannst ja mal im Auge behalten, ob er das tut, ansonsten verstößt er gegen die DSGVO selbst. Das könntest Ihn dann vorwerfen...... das er es zwar gegen Dich verwenden wollte, aber selbst die DSGVO Pflichten nicht eingehalten hat.

Das würde Dir aber alles nicht für Dein Verfahren selbst helfen.

Der Anwalt sollte sicherheitshalber das Gericht und die Gegenseite zur Schwärzung auffordern - Dann hast Du wenigstens versucht, Deinen Fehler zu korrigieren. Durchaus kann Dein Anwalt auch man sagen, Du warst Dir das durch die gerichtliche Aufforderung so nicht bewusst, allerdings möchtest Du keinesfalls hierbei gegen die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Verstoßen und deshalb ist hier nach Aufforderung der Schwärzung oder Vernichtung der Namen in dem Schriftsatz .... der Vollzug durch die Gegenseite und dem Gericht auch schriftlich zu bestätigen.

vg beutlers
 
Lieber @Moyaru ,
für mich stellt sich hier eher die Frage der Schweigepflicht, wenn das Gericht ein Arbeitstagebuch für die Verhandlung verlangt. Diese Aufgabe wird doch von Leuten gestellt, die sich mit Gesetzen eigentlich auskennen müßten.
Der Anwalt hat ja auch Schweigepflicht. In seinem Arbeitsalltag bekommt er ja ständig vertrauliches zu hören.

LG KS1973
 
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