Moyaru
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 7 Aug. 2022
- Beiträge
- 159
- Alter
- 47
Schönen Grün Donnerstag,
Jetzt hab ich mal ein frage an die wirklich Wissenden hier ich bin ja nur Erfahrender Leider
Situation :
In einem aktuellen Arbeitsgericht Verfahren hab ich vom Gericht den Auftrag bekomme ein Arbeitstagebuch zu schreiben.
Ich muss den Tagesablauf beschreiben und natürlich die Personen womit mit wir Arbeiten.
Die Personen Beschreibung dienen nur zur verbildlichung und warum wir mit so einen große Umfang arbeiten mussten.
Ich muss es ja irgendwie erklären. Es macht ein unterschied aus ob ich mit gut händelbaren Klient arbeite oder einen Aufwendigen.
Die Personen selbst haben mit dem Verfahren überhaupt nicht zu tun!!!
Verstoße ich hier gegen Datnschutz Richtlinen????
Mir wird das jetzt von der Gegenseit vorgeworfen dies Veröffentlich zu haben. Dabei wurde die Kammer verschoben. Es ist so zu sagen noch überhaupt nichts passiert. Aber eine Fristlose Kündigungsabsicht wurde jetzt von der MAV erklärt und zwar 30 Minuten nach der nicht stattgefunden Verhandlung.
Mein Anwalt sagt auch das es quatsch ist da in dem Gerichtsverfahren nichts öffentlich gemacht wurde, da auf diese Daten nur die Parteien und das Gericht Zugriff haben, aber nicht die Öffentlichkeit. Zudem wurde auch nicht von der Gegegenseite Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Was sie ja hätte tun können.
Der Grund der Fristlosen Kündigung hätte doch da keine bestand. Es wäre doch Grotesk wenn ich mich wegen Datenschutz über ein angefertiges Schreiben von meinem Anwalt verantworten muss über Daten die die Gegenpartei doch selber hat.
Nun krübelt man.
Frohe Ostern alle
Jetzt hab ich mal ein frage an die wirklich Wissenden hier ich bin ja nur Erfahrender Leider
Situation :
In einem aktuellen Arbeitsgericht Verfahren hab ich vom Gericht den Auftrag bekomme ein Arbeitstagebuch zu schreiben.
Ich muss den Tagesablauf beschreiben und natürlich die Personen womit mit wir Arbeiten.
Die Personen Beschreibung dienen nur zur verbildlichung und warum wir mit so einen große Umfang arbeiten mussten.
Ich muss es ja irgendwie erklären. Es macht ein unterschied aus ob ich mit gut händelbaren Klient arbeite oder einen Aufwendigen.
Die Personen selbst haben mit dem Verfahren überhaupt nicht zu tun!!!
Verstoße ich hier gegen Datnschutz Richtlinen????
Mir wird das jetzt von der Gegenseit vorgeworfen dies Veröffentlich zu haben. Dabei wurde die Kammer verschoben. Es ist so zu sagen noch überhaupt nichts passiert. Aber eine Fristlose Kündigungsabsicht wurde jetzt von der MAV erklärt und zwar 30 Minuten nach der nicht stattgefunden Verhandlung.
Mein Anwalt sagt auch das es quatsch ist da in dem Gerichtsverfahren nichts öffentlich gemacht wurde, da auf diese Daten nur die Parteien und das Gericht Zugriff haben, aber nicht die Öffentlichkeit. Zudem wurde auch nicht von der Gegegenseite Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Was sie ja hätte tun können.
Der Grund der Fristlosen Kündigung hätte doch da keine bestand. Es wäre doch Grotesk wenn ich mich wegen Datenschutz über ein angefertiges Schreiben von meinem Anwalt verantworten muss über Daten die die Gegenpartei doch selber hat.
Nun krübelt man.
Frohe Ostern alle