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Burnout - keine Krankheit

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,259
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Leute,


ich musste heute beim Psychologen Dr. H.H in München antanzen, der Grund:
Bin schon 5 Wochen wegen Erschöpfungszustand im Krankenstand.

Dafür hat die Cenxxx (PKV) das Taxi (einfach 100.- €) gerne bezahlt, denn der Arzt sollte ja untersuchen, wie lange ich noch "krank" sein will.

Als Selbständiger kann man ja in diesem Fall, weniger Arbeiten (= weniger Verdienst) oder Urlaub machen.
Erschöpfungszustand und wie der Arzt meinte "Burnout" sind keine Krankheiten.:confused:

Auf meine Antwort, dass Burnout sogar eine Berufskrankheit darstellt, fragte er: sind sie Genau?:confused:

Die PKV verlangt fast 800.-€/Monat und wenn man dann Krankt ist, soll man weniger Arbeiten, Urlaub machen oder am besten in Rente gehen.

Der Überschrift des Fragebogens: Fragebogen zur Beurteilung des Krankentagegeld mit etwa 100 Fragen versehen.

Eine davon: Sind Sie Berufunfähig - natürlich nein, denn dann würde sofort eingestellt.
Auf die Antwort "JA" warten die Versichertenbetrüger doch nur.:D

Anspruch auf das Gutachten habe ich lt. dem Gutachter und der PKV nicht,
was ich nicht glauben kann.

Ich bitte Euch nun mir Hinweise - Urteile - per PN oder den Link hier einstellen, die nützlich sein könnten.

Danke schon mal.
 
Hallo,
mir hat der RA und Versicherungsberater Roland Harstorff www. versicherungsrat.com
schon mal sehr geholfen, kann ihn nur empfehlen. Es geht alles telefonisch, Du brauchst nicht zu ihm fahren.
 
Vielleicht ist es ein CFS, das oft nach Traumen insbesondere Schleudertrauma, aufkommen kann. Es hat den ICD G93.3. Es ist eine neurologische Erkrankung.
Wenn es ein Burnout ist es ebenfalls eine Erkrankung, an der man sogar sterben kann. Begleitet von Depression und anderen Nebenerkrankungen. Ein Freund war wegen seinem Burn out 10 Wochen in einer pschosomatischen Klinik! Ein Burnout kann doch leicht entstehen, wenn man sich als Unfallopfer ständig überanstrengt, weil alles zu viel ist: Konzentration, Schmerzen, Ärger, ....
 
Erschöpfungszustand und wie der Arzt meinte "Burnout" sind keine Krankheiten.:confused:

Ich bitte Euch nun mir Hinweise - Urteile - per PN oder den Link hier einstellen, die nützlich sein könnten.

Danke schon mal.

Hallo,
also es gibt ein SG-Urteil meine BSG, dass aussagt, dass Burn-Out ein Verrentungsgrund darstellt.
Ob dir das jetzt gegen eine private Versicherung weiterhilft kann ich nicht sagen, da sind ja auch die AGBs relevant.

Werde versuchen dass zu finden und dann hier reinstellen.

VG DH
 
Moin @oerni, moin zusammen :)

Hallo Leute,
..................
Ich bitte Euch nun mir Hinweise - Urteile - per PN oder den Link hier einstellen, die nützlich sein könnten..................

............
Das Burnout-Syndrom ist international nicht als Krankheit anerkannt, sondern gilt als ein Problem der Lebensbewältigung (siehe Abschnitt ICD). Es handelt sich um eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung aufgrund beruflicher Überlastung..................

Quelle und weiterlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Burnout-Syndrom

Und noch was lesenswertes zur Sache von einem Fachmann:
.........
An Burnout Erkrankte leiden unter einer starken geistigen, körperlichen und seelischen Erschöpfung. Burnout ist als Berufskrankheit nicht anerkannt........................

Quelle und lesen: http://www.palverlag.de/Burnout.html

Gute Besserung und viel Erfolg :)
 
Hallo,
gerade ein OLG-Urteil gefunden, dass es als Krankheit gesehen werden kann.

Aber auf jeden Fall nochmal die AGBs prüfen ob nicht ohnehin allgemeiner Kräfteverfall etc. ausreichend für Leistungen ist!

Anerkennung des Burnout-Syndroms im Sinne des Versicherungsrechts (06/2007)
Zum ersten Mal hat ein Gericht das Burnout-Syndrom als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt, so dass die Versicherung zahlen muss. Psychische Krankheiten sind immer häufiger Grund für eine Berufsunfähigkeit. Doch weil sie nur schwer eindeutig zu diagnostizieren sind, weigern sich viele Versicherer zu zahlen. Das gilt vor allem in Fällen des Burnout-Syndroms. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt einen Präzedenzfall geschaffen und diese Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts anerkannt.

LG München 25 O 19798/03

von http://www.kanzlei-deisser.de/aktuelles.htm#Erwerbsminderungsrente
auch das ist jetzt nur eine Quellenhinweis, keine Empfehlung oder so

VG DH
 
Hallo Oerni,

da ich selbst mit so einer Diagnose liebäugle habe ich folgenden Artikel in einer Gesundheitszeitschrift entdeckt. Nächste Woche habe ich einen Termin zur Diagnostik: Anpassungsstörung und reaktive Depression bedingt durch meinen Unfall besonders die Arztkonsultationen führten zur Erschöpfung und Depression.

Burnout - mehr als erschöpft zu sein

Niemand ist grenzenlos belastbar. Problematisch sei, daß die Diagnose Burnout als solche gar nicht existiert, sagt Prof. Dr. Johannes Kruse, Leiter der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Uniklinkums Gießen und Marburg.
...
Zwar gibt es eine Überschneidung zur Depression, aber Prof. Kruse hält es für sinnvoll, Burnout als eigenständiges Störungsbild einzuordnen.
Anzeichen dafür, daß man unter Burnout leidet, sei vor allem ein hohes Maß an Erschöpfung.
Kernsymptom: eine deutlich reduzierte Leistungsfähigkeit. Alles werde als belastend, als lästig empfunden, erklärt der Mediziner.
Außerdem verflache das emotionale Empfinden.
Die Grenzen zwischen Streß, einem Burnout und einer sogenannten Anpassungsstörung seien indes fließend.

Fakt ist allerdings das die Depression eine Diagnose darstellt. Also als Differentialdiagnose bietet sich hier die Anpassungsstörung mit reaktiver Depression an oder die Diagnose Depressionen.

gruß

Hollis
 
Hallo oerni,

1. Die Centr... fährt im Moment die extrem harte Schiene!
Die letzte Beitragserhöhung war ja schon gewaltig und im nächsten Jahr wird es wohl ähnlich heftig! Also heißt es auf Biegen und Brechen Kosten senken (oder zumindest so weit wie möglich nach hinten schieben)! Über Jahrzehnte haben sie überdurchschnittlich gut geleistet doch jetzt passiert genau das Gegenteil:
Glaub´mir: Renn zum RA so schnell du kannst, anders hast du keine Chance! Die leugnen im Moment ALLES und lehnen ALLES ab! :mad:
Fackelt auch nicht lange mit dem RA sondern klagt so schnell wie möglich: die spielen massiv auf Zeit um die nächste Beitragserhöhung noch im Rahmen zu halten (sonst rennen denen die Kunden weg). Aufgeschobene Kosten sind da deutlich besser für die Statistik! :eek:

2.
Anspruch auf das Gutachten habe ich lt. dem Gutachter und der PKV nicht,
was ich nicht glauben kann.

Das zumindest funktioniert noch bei denen: natürlich bekommst du das GA. Nur ein kurzer Zweizeiler (meist reicht sogar ein Anruf) nachdem du die Post bekommen hast mit dem Bescheid (den du definitiv bekommen wirst), dass sie die Krankentagegeldleistung wegen (teilweiser) Arbeitsfähigkeit (die PKV zahlt nur bei 100% Arbeitsunfähigkeit) einstellen und die schicken das GA umgehend raus - allerdings nur an deinen Anwalt oder deinen Arzt!
Das GA wird dir aber nix bringen ohne Anwalt!

Falls es da wider Erwarten Schwierigkeiten gibt, suche ich dir gern den § im VVG raus.

Gruß und Daumen drückt
greek
 
Hallo Oerni,

ich kann xgreek69x nur zustimmen, die wollen nicht zahlen und suchen sich nun einen Grund laut derer AGB´s.
Ich war auch über 17 Jahre privat versichert und hatte einen Unfall. Am Anfang lief das noch ganz gut mit dem KTK, aber als ich das zweite Mal krank war, war der Gutachtertermin schon 3 Wochen nach Ende der Lohnfortzahlung. Laut Gutachter war ich schon zu dieser Zeit berufsunfähig und ab diesem Moment endet die KTK-Versicherung laut AGB´s.
Du schreibst, dass du 5 Wochen krank bist. Ab wann läuft deine KT an? Ab dem 7. Tag oder doch erst später? Weil dann waren die echt schnell und das spricht wiederum für ein geplantes Versagen der Leistungen.

Grüße, Kunterbunt
 
Hallo Zusammen,

ich warte jetzt mal das Schreiben der C KV ab und werde dann weiter sehen.

Da ich ja bereits Erwerbsminderungsrente beziehe und das der PKV bekannt ist (hier wurde der Vertrag auch dementsprechend angepasst) können die mich so ohne weiteres
kündigen.

Ihr habt Recht - Beitragserhöhung sind aufgrund der "geschlossenen" Tarife an der Tagesordnung.
Ich habe heute mal meine PKV Policen sortiert und die Beiträge von Beginn und jetzt verglichen - da kommt einen nur das große Koxxx!
" den Fischen Futter geben"

Die C KV ist doch eine Untergruppe der Generali Versicherung - damit habe ich alles zum Ausdruck gebracht. Verbrecherbande!

Danke und weiterhin viel Freunde einander zu helfen.

Gruß aus dem Süden der Republik.
 
Hey oerni,

ich warte jetzt mal das Schreiben der C KV ab und werde dann weiter sehen.
das brauchst du nicht abwarten, auch wenn die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt ;)
Was drin steht kann ich dir jetzt schon sagen - zumindest momentan bei der C KV... wetten? :p

Da ich ja bereits Erwerbsminderungsrente beziehe und das der PKV bekannt ist (hier wurde der Vertrag auch dementsprechend angepasst) können die mich so ohne weiteres
kündigen.
wie kommst du denn auf das schmale Brett?:confused:
Ich wüsste nicht worauf (VersBedingungen) ein KRANKENversicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht stützen sollte?

Ihr habt Recht - Beitragserhöhung sind aufgrund der "geschlossenen" Tarife an der Tagesordnung.
Ich habe heute mal meine PKV Policen sortiert und die Beiträge von Beginn und jetzt verglichen - da kommt einen nur das große Koxxx!

das betrifft leider nicht nur die geschlossenen Tarife :mad:
... und leider, dem Gesetzgeber sei Dank, micht nur die C KV, aber die aus diversen Gründen noch ein bisschen mehr als die Anderen...

Gruß
greek
 
Hallo Hollis,

lies Dir zu Deinem Termin mal diese beiden Dokumente durch.
http://www.awmf.org/uploads/tx_szle...ische_Belastungsstoerung_Patientenversion.pdf

http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/depression/pdf/s3_nvl_depression_kurz.pdf

Mit Posttraumatisch kommt man in vielen Fällen nicht durch - jedoch ist die Diagnose Depressionen in verschiedensten Variationen gut definierbar, wenn man weiß, welche Fragen einen erwarten bzw. welche Krankheitssymptome überhaupt nennenswert sind.

Gruß
Jürgen


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
 
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