Hallo Goldmember,
einen Antrag beim VA oder einer Verschlechterung kannst Du sicherlich mit Deinem IQ selber stellen.
Wichtig ist - soweit nicht zu Deinen Gunsten beschieden die Klage. Somit RA der Dich vertritt, was Du durch die Mitgliedschaft
erwirbst.
Dieses betrifft das SGB IX.
Dann kommt noch hinzu das SGB VII - BG. Hier um es mal salopp auszudrücken "kacken" sehr viele Verbände / Vereinigungen ab (SoVD, VdK etc.).
Deren Stärken liegen m. E. nach im Schwerbehindertenrecht und im Erwerbsminderungsrecht.
BG: diese Verfahren sind noch wesentlich aufwendiger und langjähriger! Da liegt kaum das Interesse von Verbänden / Vereinigungen und auch nicht von Juristen. Man muss sehen, Juristen haben massiv Arbeit im Sozialrecht und verdienen so gut wie nix.
Juristen verdienen mehr als Notare oder mit Ihren Sätzen in Verkehrsrecht, Scheidungsrecht.
Ich habe schon einige Kolleg*innen im Bezug auf BG drauf hingewiesen, sich bitte keinen RA beim VdK zu nehmen. Doch sie waren Mitglieder, oder sind es geworden und haben mir dann als Feedback gegeben: Hätten wir mal auf Dich gehört.
Ganz ehrlich, ich habe drauf hingewiesen, dass sie den VdK zur Akteneinsicht als gesetzl. Vertreter auffordern sollen. Was ist passiert??? Nix, die Mandanten haben ein Schreiben bekommen: Wir haben Akteneinsicht genommen uns bla-bla-bla....
Hallo, nein, die Akte hat den Mandanten auch zur Verfügung zu stellen und nicht in irgendeiner Art und Weise abzuraten oder sonst einen Bullshit.
Sehr nett sind die Schreiben auch vom VdK in der Form: bitte rufe uns nicht an, das stört unsere Arbeit, wir sind an Deinem Fall dran......
Und dann, Rückmeldung: Keine Aussicht auf Erfolg!
Dies mal kurz zusammen gefasst.
Es werden den Mandanten die Akte nicht zur Verfügung gestellt, diese können sie nicht lesen und keine Eingaben machen. Durch den eigentlichen Hinweis, kontaktiere uns nicht, damit wir für Dich arbeiten können, werden die Mitglieder abgewürgt. Der VdK will sich nicht für BG-Fälle engagieren!
Viele Grüße.
Kasandra