Hallo,
meine private BU hat die Zahlung ohne Hinweis darauf eingestellt, dass ich danach einen Monat Zeit habe, dagegen vorzugehen.
Ich habe gegenüber der BU schriftlich die Auffassung vertreten, dass die Zahlungseinstellung damit nicht wirksam geworden ist, da der Hinweis auf die Rechte Voraussetzung für eine wirksame Zahlungseinstellung ist.
Wenn die Zahlungseinstellung damit wirklich unwirksam wäre, wäre sie das auch in allen anderen Fällen, in denen BU-Versicherungen versäumen, ihre Versicherten auf die Rechte hinzuweisen (bei mir stehen die Regelungen in § 6 und § 7 der Vertragsbedingungen).
Wenn Zahlungen der BU-Versicherung eingestellt wurden, könnten Betroffene ihren Vertrag prüfen und möglicherweise die Wiederaufnahme der Zahlung wegen eines einfachen Formfehlers erreichen.
Dann könnte evtl. auch der Weg frei sein, ein etwa schon abgeschlossenes Verfahren noch einmal aufzugreifen.
meine private BU hat die Zahlung ohne Hinweis darauf eingestellt, dass ich danach einen Monat Zeit habe, dagegen vorzugehen.
Ich habe gegenüber der BU schriftlich die Auffassung vertreten, dass die Zahlungseinstellung damit nicht wirksam geworden ist, da der Hinweis auf die Rechte Voraussetzung für eine wirksame Zahlungseinstellung ist.
Wenn die Zahlungseinstellung damit wirklich unwirksam wäre, wäre sie das auch in allen anderen Fällen, in denen BU-Versicherungen versäumen, ihre Versicherten auf die Rechte hinzuweisen (bei mir stehen die Regelungen in § 6 und § 7 der Vertragsbedingungen).
Wenn Zahlungen der BU-Versicherung eingestellt wurden, könnten Betroffene ihren Vertrag prüfen und möglicherweise die Wiederaufnahme der Zahlung wegen eines einfachen Formfehlers erreichen.
Dann könnte evtl. auch der Weg frei sein, ein etwa schon abgeschlossenes Verfahren noch einmal aufzugreifen.