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BU-Versicherung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Reiler
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Reiler

Mitglied
Hallo,

meine BU Versicherung unterstellt mir, dass ich bei Vertragsabschluß meine Rückenbeschwerden verschwiegen hätte.
Ich habe die Fragen ob ich Herz- Kreislauf, Wirbelsäuleprobleme habe, mit "Ja" beantwortet und die Frage ob ich in den letzten 5 Jahren in ärtzlicher Behandlung war, habe ich ebenfalls mit "ja" beantwortet.
Weiterhin habe ich die Anschrift meines Arztes hingeschrieben.

Nach meinem Unfall am 21.05.08 bin ich nun Berufsunfähig (aber nicht wegen der Wirbelsäule).
Die Nürnberger teilte mir mit: Ich soll unterschreiben, dass die Wirbelsäule aus dem Vertrag ausgeschlossen wird. Dann würden die mir eine Leistungsabrechnung erstellen.

Ich habe gehört, dass Versicherungen Verträge die bereits 10 Jahre laufen, nicht ändern können. Ist das so richtig? Wo kann ich das nachlesen?

Im voraus vielen Dank

Reiler
 
Hallo Reiler,

ich würde überhaupt nichts unterschreiben.
Du hast doch bei Vertragsabschluß nicht gelogen.

Nimm Deine Unterlagen und suche Dir einen RA FACHANWALT für PUV und BUZ-Versicherungen.

Ich denke Du hast gute Chancen.
Viel Glück

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Reiler,
Das von Dir angesprochene Problem ist der erste Versuch Deiner Versicherung sich von der Leistungspflicht zu befreien.
Es wird weitere Versuche gebenund deshalb sei sehr vorsichtig und auch von mir der Rat, investiere in einen Anwalt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Reiler,

bei der gleichen Versicherung mit einer ähnlichen Situation (BU Vetrag älter als 10 Jahre) war die erste Reaktion genau das gleiche Schreiben.

Die kennen die rechtliche Situation genau aber wenn damit nur ein Versicherter abgeschreckt wird, hat sich das schon gelohnt.

Wir haben nun unseren Gerichtstermin in der Klage gegen die Versicherung und in keinem der unzähligen Schreiben danach ist jemals wieder das Thema "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" aufgetaucht.

Es scheint einer der Maschen dieser Versicherung zu sein, dass sie zuerst dieses Schreiben rausschickt.

Bezüglich Schweigepflichtentbindung in der BUV: Die haben auch eine Schweigepflichtentbindung eine für die Krankenaksse bekommen. Und dann hat der Anwalt der Versicherung die Abrechnungsunterlagen der Krankenhäuser als Beweismittel der Klageerwiderung als Beweise beigefügt. Mit anderen Worten: Diese Versicherung geht hin und nimmt nicht die Befunde, sondern die Abrechnungsdaten. Da es sich um IDC-Kodierungen handelt, kann man da oftmals hineindichten was man gerade brauchen kann.
Ich lasse prüfen ob diese Abrechnungsdaten überhaupt als Beweismittel zugelassen werden können, aber es soll Dir aufzeigen mit welch abgefahrenen Methoden die arbeiten.

Ich vermute, dass man bei dieser Versicherung nicht weiß wie man "Ethik" oder "Moral" buchstabiert werden. Aber wie man seine Kunden über den Tisch zieht und wie man buchhalterische Tricks anwendet (siehe aktuelle Berichterstattung zu den Geschäftsergebnissen der Versicherung), dass haben die trainiert.

Nach meiner Meinung ist dieser Verein die beste Werbung für Rechtsschutzversicherungen.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg und Kraft und einen guten Anwalt.

Grüße
oohpss
 
versicherungsgeschaedigt

Ist schon ne weile her, Dein Beitrag.
Würde mich aber dennoch intersieren wie es ausging.
Sammel derzeit Streitfälle mit der Nürnberger BU Versicherung !
Mfg,
versicherungsgeschaedigt.de
 
Hallo,

eigentlich finde ich dieses "sammeln" nicht ganz so gut, denn ich weiß ja nicht wer Du bist und wozu Du das machst.

Aber soweit gebe ich gerne Auskunft:
Es gibt derzeit 2 Klagen (eingereicht vor etwas über einem Jahr), massiven Schriftwechsel - wobei die gegnerischen Anwälte, falls mal Beweise fehlen, wildeste Behauptungen erfinden - und ein Gutachten, dass in den nächsten 1 bis 2 Monaten fertig sein wird.

Wenn man sich überlegt, dass ein Unfallopfer mal eben 3 - 4 Jahre auf seine Versicherungsleistungen warten muss, schon ganz schön heftig. Da maschieren viele ganz schnell vom Mittelstand zu (fast) Harz IV-Niveau. Oder werden für üble Vergleiche weichgeklopft.

Was uns tröstet ist die Verzinsung mit 5 % über dem Basiszinsatz ab Klageerhebung. Da ist das Geld eigentlich in diesen Zeiten bei der Versicherung besser angelegt, als sonst irgendwo. Und das tröstet dann doch wieder ein wenig ...

Grüße
oohpss

PS: Warum sammelst Du?
 
versicherungsgeschaedigt

Hallo oohpss,
ich sammle, weil ich der Meinung bin, dass das Vorgehen der Versicherer System hat.
Insbesondere das der „Nürnberger Versicherung“.

Das "sammeln" von Erfahrungen hilft mir ein Gesamtbild der Vorgehensweise zu machen und dieses gegebenenfalls zu belegen.
Beim Deutschen Bundestag habe ich diesbezüglich bereits ein Petitionsantrag gestellt der derzeit noch in Arbeit ist. Auch das Finanzministerium ist in die Bearbeitung involviert.

Du bringst das Problem ja auch mit nur zwei Sätzen auf den Punkt, daher ist es doch nur logisch, dass diesem pauschalen und willkürlichen Vorgehen ein Ende gesetzt werden muss.
Wie Du bereits erkannt hast, die Verzinsung ist marktverglichen gut verträglich aber nicht jeder ist in finanzieller oder gesundheitlicher Hinsicht so gefestigt, dass er diese Hürden bis zum Ende schafft.
Für mich ist es keine existenzielle Bedrohung, da meine Frau in gehobener Position beim Bund arbeitet. Dennoch fühle ich mich „betrogen“, schließlich habe ich wie jeder andere Versicherungsnehmer meine Beiträge bezahlt und mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Seit 2006 bestätigen ausnahmslos alle Ärzte inklusive der ReHa-Klinik meine Berufsunfähigkeit nur die Versicherung probiert ständig neue „Tricks“ sich gegen die Leistung zu weigern.
Außerdem, so niedrig wie die letzten zwei Jahre war der Basiszinsatz noch nie, dieser betrift aber überwigend unseren Anspruch und nicht etwa die Versicherer oder Banken.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Schäfer
 
Danke S. Schäfer,

für die Auskünfte.

Du schreibst:
... Dennoch fühle ich mich „betrogen“, schließlich habe ich wie jeder andere Versicherungsnehmer meine Beiträge bezahlt und mir nichts zu Schulden kommen lassen. ...
Ich habe da nicht viel Hoffnung für dich, wenn Aufgabe der Unternehmen in Deutschland ist es Gewinne zu erwirtscheften. Das sorgt für Arbeitsplätze, ermöglich, dass Arbeitnehmer Steuern bezahlen und dass Unternehmen Abgaben leisten. Diese Anforderung der Gewinne ist in unserem Wirtschaftssystem so groß, dass jene Unternehmen sanktioniert werden, die keine Gewinne erwirtschaften.


Die Gewinne einer Versicherungsgesellschaft setzen sich im wesentlichen zusammen aus den Einzahlungen der Versicherten und den Gewinnen aus Kapitalanlagen.


Die Aufwendungen von Versicherungen sind im wesentlichen die Versicherungsleitungen und die Aufwendungen für die Geschäftstätigkeit.


Also gibt es nur zwei wesentliche Hebel für Versicherungsgesellschaften um den Gewinn zu erwirtschaften: Viele Einzahlungen und wenig Versicherungsleistungen.

Das hat nichts mit der Nürnberger zu tun, sondern ist Systembestandteil.

Seit 2006 bestätigen ausnahmslos alle Ärzte inklusive der ReHa-Klinik meine Berufsunfähigkeit nur die Versicherung probiert ständig neue „Tricks“ sich gegen die Leistung zu weigern.

Um zu unterscheiden wer berechtigt Leistungen beziehen darf und wer nicht gibt es ein aufwendiges Rechts- und Gutachtersystem. Diese System stehen jedem offen (der genügend Geld hat).


Also geht es letzlich um zwei Sachen die erforderlich wären, damit jeder zu seinem Recht kommt:

1. Jeder muss unabhängig vom Geldbeutel Zugang um Rechtssystem bekommen.
2. Das Gutachterwesen muss unabhängig kontrolliert und unabhängig werden. (Die Erstellung falscher Gutachten sollte nach meinem Dafürhalten besser und einfacher sanktioniert werden. Hierbei ist derzeit für die begutachteten besonders verherrend, dass eine Rechtsschutzersicherung erst eintritt, wenn ein gesetzliches Recht vorsätzlich, also beweisbar, verletzt wurde. Und es gibt derzeit noch kein gesetzliches Recht auf ein entsprechend den jeweiligen Standards erstelltes Gutachten. Blöderweise kann es das auch kaum geben, solange jeder Arzt verpflichtet ist Gutachten zu erstellen. Hier offenbart sich nach meiner Meinung ein echter Mangel im System, der aber von den Lobbysten der Rechtsvertreter, Versicherungen und Mediziner nicht geändert werden soll, weil die derzeitge Regelung so risikolos für alle ist - aus für die Versicherten.)


Und damit die Versicherungen aus Eigeninteresse "besser" werden, also unnötige Verfahren bleiben lassen, sollte das Versicherungswesen im Leistungsfall transparenter werden.

Ich habe bisher keine Übersicht gefunden, aus der sich ersehen lässt, wie lange Versicherungen zu Regulierung von größerer Versicherungsfälle brauchen oder wie häufig sich ergeben hat, das sie unberechtigt Leistungen abgelehnt hatten oder wie häufig sie nur per Vergleich geregelt haben. Die Stiftung Warentest liefert zwar elendig lange Listen im Versicherungsvergleich über die Bedingungen und Deatils vor dem Abschluss, aber über das Verhalten nach einem (größeren) Schadensfall findet man nichts.

Gäbe es hierzu unabhängige Studien, dann könnte man sich als potentieller Kunde vorab tatsächlich über das informieren, was im wesentlichen interessiert: Das Gebaren der Versicherung wenn der (große) Schaden eingetreten ist.

Außerdem, so niedrig wie die letzten zwei Jahre war der Basiszinsatz noch nie, dieser betrift aber überwigend unseren Anspruch und nicht etwa die Versicherer oder Banken.

Da Versicherungen ihr angelegtes Geld auch nur zu den Konditionen bekommen, die am Markt üblich sind, ist es auch für die sehr schwer eine Rendite von 5 % über dem Basiszinssatz zu erwirtschaften. für Privatmenschen ist das unmöglich. Mit jedem Monat, den das Klageverfarehn länger dauert, schädigen die sich selbst, da sie das (unberechtigt zurückgehaltene) Geld höher verzinsen müssen, ohne selbst diesen Zinssatz irgendwo erwirtschaften zu können.

Da fällt mir ein: Ich habe noch nirgendwo eine Aufstellung gesehen, aus der hervorgeht wieviel die Versicherungsgesellschaft aufgrund verlorener Klagen als Zinsen an Verlusten generiert haben. Auch dass wäre interessant, um zu bewerten wie verantwortungslos/verantwortungsvoll die Versicherungen mit dem Geld ihrer Versicherten umgehen.

Grüße
oohpss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo allerseits,

da muss ich mich doch mal eben einklinken.
5% Zinsen, wo habt ihr das gelesen ? Mein Anwalt redet immer von 4% Zinsen, die ab einem halben Jahr Verzug geleistet werden müssen. Oder verwechsel ich da was ?

Gruß Micky Mouse
 
... Mein Anwalt redet immer von 4% Zinsen, die ab einem halben Jahr Verzug geleistet werden müssen. ...
Hallo Miceky Mouse,

ich kann icht nachvollziehen inwiefern Dein Anwalt bei einem halben Jahr Verzug von 4 % Zinsen redet.

Bei den von mir angeben 5 % über dem Basiszinsatz geht es um die Verzinsung von eingeklagten Beträgen (hier Versicherunsgleistungen, gilt dann aber z.B. auch für Schadenersatz), die ab Klageerhebung zu verzinsen wären.

Verzug würde ja nach meinem Eindruck erst entstehen, wenn die Versicherung nach dem rechtskräftigen Urteil und/oder Fristsetzung zur Zahlung (mit jeweils einer angemessen Frist) nicht zahlt.

Grüße

oohpss
 
Hallo oohps,

da steckt der Teufel ja doch im Detail.
Bei mir geht es um Zahlungen der BG im Widerspruchsverfahren. Da muss (laut meinem Anwalt) die BG für alle Zahlungen ab einem halben Jahr Bearbeitungsdauer rückwirkend 4% Zinsen obendrauf zahlen, wenn man Recht bekommt.
Ich hatte leider übersehen, dass wir hier in der Rubrik "private Versicherungen" sind.

Vielen Dank für die Aufklärung !


Gruß Micky Mouse
 
... da steckt der Teufel ja doch im Detail. ...
Ja, und von diesen Details gibt es teuflisch viele ... :o

Siehe alle größeren Gerichtsfälle der letzten Jahre: Letztlich geht es nicht mehr darum ob einer etwas Strafbares gemacht hat, sondern nur noch darum was beweisbar ist, wobei die Auseinandersetzung über die Beweise in aller Regel mehr Raum einnimmt, als die Auseinandersetzung mit der behaupteten tat. Ich wette bei Herrn Kachelmann wirds nicht anders laufen. Und in der letzten Instanz wird dann nur noch über "Beweiskräfte" verhandelt.
Nur Details - aber für das heutige Rechtssystem wesentlich.


Grüße
oohpss
 
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