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BU und ärztl. Schweigepflichtsentbindung

TRosel

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
29 Apr. 2009
Beiträge
18
Guten Abend,

diese ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2027/02 - http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20061023_1bvr202702.html) nicht mehr losgelöst notwendig.

Dass eine pauschale Entbindung der Behandler von der Schweigepflicht nicht zugestimmt werden muss, wurde auch kürzlich in einer Zeitung zu diesem Thema thematisiert. D.h. eine generelle Einwilligung, die alle behandelnden Ärzte betrifft oder eine, die sich nur auf den behandelnden Arzt bezieht, der die Krankheit behandelt, die zur BU führte ist laut Formulare so pauschal nicht mehr zulässig bzw. auch notwendig.
Dieses habe ich meiner BUV deutlich gemacht.
Heute erhielt ich ein Schreiben in dem es hieß, nachdem ich damit drohte ansonsten die Korrespondenz gleich über meinen Anwalt zu regeln und dass die grundsätzliche Schweigepflichtsentbindung nicht mehr rechtens sei (vgl. o.e. Urteil), folgendes Schreiben (hier in Ausschnitt):
"Bitte gehen Sie im Bereich BU wie folgt vor:

- Bitte Fragebogen vom XXXXXXX nebst Erinnerungen ausfüllen.
- keine pauschale Schweigepflichtsentbindung notwendig
- bitte auf Fragebogen vermerken, dass sog. "Einzelermächtigung" zur Verfügung gestellt werden soll.
- XXXX wird dann die entsprechenden Ermächtigung für die einzelnen Ärzte vorbereiten und dem VN zuschicken."


Wollen die mich verkackeimern:)? Es geht darum, dass mir sämtliche Befunde, etc. vorliegen und wie o.e. ich diese organisiere, denen zukommen lasse und die generelle Entbindung einzelner oder aller Ärzte eben nicht notwendig ist und fertig ist.

Ich würde mich über Erfahrungen bzgl. des Prozederes bzw. hinsichtlich des o.g. Urteils freuen. Danke.
 
hallo, trosel

ich kann mich überhaupt nicht erinnern, was 98 so gesetzmässig war.
ist heute mein nachteil.
mfg
pussi
 
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