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"BSG-Krankengeld-Falle" - endlich die Sensation !

nochmals SPD

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SPD, Dr. Franke,
Vorsitzender des BT-
Gesundheitsausschsses
zur "Gesetzlichen Krankengeld-Falle"

(zunächst untätig, dann mit Unterstellung):


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SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz:

„Solidarität und Gerechtigkeit“

Sozialer Rechtsstaat vs. Sozialgerichtsbarkeit:

Die „Krankengeld-Fallen“






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Wahlwerbung für die SPD:

Im Zusammenhang mit der Agenda 2010 müsste nun auch
die "Gesetzliche Krankengeld-Falle" auf den Prüfstand.

Hier der Text dazu an den Noch-Partei-Vorsitzenden (und
Bundesminister für Wirtschaft und Energie) Sigmar Gabriel:


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Abgeordnetenwatch

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Versuch der Schnittstellen-Klärung:

http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-778-78358--f463692.html#q463692

http://www.abgeordnetenwatch.de/hermann_groehe-778-78138--f463693.html#q463693

Wer interessiert ist, kann sich über die Links "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen"
selbst für die Antworten eintragen und wird automatisch benachrichtigt, sobald diese eintreffen:

von Andrea Nahles: http://tinyurl.com/z6mux2y

von Hermann Gröhe: http://tinyurl.com/jfj4h67
 
Thomas Oppermann und die "Gesetzliche Krankengeld-Falle"

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Auch Thomas Oppermann
Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
ist zur „Gesetzlichen Krankengeld-Falle“
gefragt:


 
Die SPD schafft es ....

.
Die SPD schafft es ...

... Martin Schulz´Show
zu versauen:


 
unverhältnismäßige gesetzliche Krankengeld-Falle

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
Drucksache 18/4056 vom 26.05.2016


Die sog. „Krankengeld-Falle“ führte ebenfalls
weiterhin zu erheblichen Problemen. Langfristig
Erkrankte, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit
den Arbeitsplatz verlieren, haben nach den ge-
setzlichen Regelungen keinen Anspruch mehr auf
Krankengeld, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeits-
Folgebescheinigung „verspätet“ eingeholt haben.
Auch der Status der Pflichtmitgliedschaft endet in
diesem Fall. Dabei ist es unerheblich, ob die Ver-
sicherten ein Verschulden trifft. Zwar reicht es
infolge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
nunmehr aus, wenn Versicherte eine Folgebe-
scheinigung erst am Werktag nach Ablauf der vor-
angegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
einholen. Entsteht jedoch eine „Lücke“ von mindes-
tens einem Werktag, so erlischt weiterhin der An-
spruch auf Krankengeld und die Versicherten verlie-
ren ihren bisherigen Versicherungsstatus. Angesichts
dieser völlig unangemessenen Rechtsfolge fordert
die Bürgerbeauftragte daher erneut eine Gesetzes-
änderung, wonach Krankengeld allenfalls für den
Zeitraum der „Lücke“ gekürzt werden kann.


http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4000/drucksache-18-4056.pdf
 
Der Knaller

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Bei der Nachfolge-Konstruktion zur „illegalen BSG-Krankengeld-Falle“ ist der Gesetzgeber
ausgerechnet den Vorschlägen des AOK-Bundesverbandes und des GKV-Spitzenverbandes
gefolgt.

Das ist nicht mehr neu. Neu ist hier aber, dass es bereits seit 23.04.2015 einen viel besseren
Vorschlag von einer zumindest etwas neutraleren staatlichen Stelle gab.

Er lautete:

Diese Fälle könnten gelöst werden, indem § 46 SGB V
wie folgt geändert wird:

§ 46 SGB V: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1. (…)

2. Im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung
der Arbeitsunfähigkeit an.

Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, solange
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit
fortdauert. Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
soweit Tage der fortdauernden Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit nicht durch ärztliche
Feststellung nachgewiesen sind. (…)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG, Drucksache 18/2911 (S. 14 links unten):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2911.pdf

Stattdesssen trat am 23.07.2015 die unverhältnismäßige gesetzliche Krankengeld-
Falle in Kraft. Seitdem wirkt sie:

Sie wirkt: die "gesetzliche Krankengeld-Falle"
 
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Aus der Tastatur der Generalsekretärin eines SPD-Landesverbandes:

"Um die Krankengeld-Falle zu entschärfen hat man 2015 bereits das
System verändert, damit sich Krankschreibungen nicht mehr überlappen
müssen. Auch wenn dies, nicht alle Fälle regelt, so ist das Thema innerhalb
der SPD-Fraktionen bewusst und es wird an einer Lösung gearbeitet, die
beiden Seiten des Verhandlungstisches gerecht werden kann."
Ob der Lösung diesmal Rückwirkung beikommt?
 
Rechtsprechungsfalls - BSG-Krankengeld-Falle

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Der 3. Senat des BSG wird voraussichtlich am 11.05.2017
über die beiden dort im Revisionsverfahren anhängigen BSG-
Krankengeld-Fallen-Fälle entscheiden:

B 3 KR 22/15 R (voraussichtlicher Termin: 11.05.2017)
Vorinstanz: LSG Mainz, L 5 KR 157/14
Zu den Voraussetzungen der rechtzeitigen ärztlichen Feststellung
der Arbeitsunfähigkeit iSd § 46 SGB 5.

B 3 KR 12/16 R (voraussichtlicher Termin: 11.05.2017)
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 4 KR 374/13
Zu den Voraussetzungen der rechtzeitigen ärztlichen Feststellung
der Arbeitsunfähigkeit iSd § 46 SGB 5.

vgl. Homepage des BSG, Anhängige Rechtsfragen 3. Senat
http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaen...aengige_rechtsfragen_Senat_03.html?nn=3461716
 
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