"BSG-Krankengeld-Falle" - endlich die Sensation !

Hallo Machts Sinn,

umschrieben formuliert`:

Recht hat der, der das Geld und die Macht hat sich die Sonderrechte käuflich zu erwerben, durch Korruption und Bestechung von gewissenlosen Richter und Richterinnen. Klar inklusive ihrer gewissenlosen Gutachter und Gutachterinnen.
 
Rechtsbeugung

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Die Diskussion im Fischer-Forum wirft nun die Frage auf:

Ist ein Verbrechen der „Rechtsbeugung“ der wichtigste Hinderungsgrund,
Rechtsbeugung zu verfolgen und ausreichend Anlass, sie stattdessen zum
richterlichen Privileg zu erheben?


Machts Sinn?
 
"BSG-Krankengeld-Falle" und "rechtswidriger Selbstvollzug"

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flächendeckend organisierte Rechtsbeugung? Besser nicht näher hinschauen!

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Nachdem die Jünger und Claqueure beim Thema „Rechtsbeugung“ – ähnlich wie Vogelschwärme
im Herbst (Krähen bleiben, gewöhnlich) und Hape Kerkeling damals – plötzlich „weg“ waren, also der Hip
um die Kolumnen von Deutschlands bekanntestem Bundes-Straf-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer um
einige Aspekte reicher ist, tritt die nächste Frage in den Vordergrund:

Wird das Bundesverfassungsgericht mal wieder gegen den Strom schwimmen um sich der sprich-
wörtlichen Quelle zu nähern und aus dem dort entspringenden Wasser „den Rechtsstaat
belastende Substanzen“ auszufiltern?

http://www.sozial-krankenkassen-ges...ungs-und-Renten-Story/?postID=22609#post22609

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von „BSG-Krankengeld-Falle“ und "BSG-Gesetzes-Selbstvollzug" ....

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zum sozial-rechtlichen Krankengeld-Skandal

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„Krankengeld-Falle“ und „Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ sind beliebige Konstruktionen des BSG im bundesweit flächendeckenden Einsatz der Instanzgerichte. Den damit verbundenen finanziellen Wohltaten für die Krankenkassen stehen entsprechende Schäden unter den Versicherten gegenüber.

Wie konnte es so weit kommen und wie lange wird es noch dauern, bis diese sozialrechtlich unerträglichen Zustände ein Ende haben, auch strafrechtliche Bedenken ausgeräumt sind?

Die hier – und zuvor auch unmittelbar – beteiligten Personen und Stellen sind aufgefordert, ihre Vogel-Strauß-Politik nun zu beenden und den Sand aus den Augen zu wischen. Dies gilt insbesondere für

- Rechtsanwälte, Fachanwälte für Sozialrecht als Vertreter der Versicherten

- Rechtsvertretungen von VdK, SoVD

- gewerkschaftliche Rechtsvertretungen

- Verbraucherzentralen, soziale Verbände, Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften …

und natürlich für die Rechtsaufsichtsbehörden der Krankenkassen (Bundesversicherungsamt, Länderministerien) und die übrigen Organe der Rechtspflege, alle drei Staatsgewalten.

Wer die mehrjährige Rechtsprechung aus Speyer und Mainz weiterhin im Kollektiv ignoriert, muss sich nach seinem konkreten Anteil an diesem „undurchdringlichen Sumpf“ fragen lassen.

Bis damit begonnen wird, diesen Teil deutscher Sozialrechts-Geschichte aufzuarbeiten, dürfen die bereits abgenutzten Begriffe „BSG-Krankengeld-Falle“ und „rechtswidriger Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ wohl zusammengefasst werden zum „aktuellen sozialrechtlichen Krankengeld-Skandal“ – ganz unabhängig davon, ob er für die Vertreter der Medien auch künftig zu komplex ist, die Tragweite zu erfassen und darüber zu berichten.

Zum Schluss ein Zitat von Deutschlands bekanntestem Bundes-Straf-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer im Zusammenhang mit Strukturen innerhalb des Rechtsstaats:

„Eigentlich nicht wirklich schwierig zu überlegen; genug Raum für Fantasie; kein Grund zur Angst. Ganz wenig "nestbeschmutzend", sondern eher ein wenig vom Gegenteil: Das warme Nest ist beschmutzt durch Inzucht, Unterwürfigkeit und Furcht. Für die Anforderungen der Zukunft hätte man es gern ein wenig frischer und kräftiger.“

Moment, es hat geklingelt …. schnell noch ganz kurz: „bin dann auch mal weg“!
 
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"Dauerverwaltungsakt" oder "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" zum Krankengeld:


Außer in den Urteilen der Sozialgerichte

Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15, (und vom 11.07.2016 – s. JURIS)
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={EA3D5B21-E60E-4D51-890A-8F29286A92FA}

und Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={1B9170A0-4FB4-408B-A160-DFC31976559C}

sind die Stichworte „Verwaltungsakt mit Dauerwirkung“ und „Dauerverwaltungsakt“
zum Krankengeld inzwischen auch im Beschluss des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016,
B 3 KR 4/16 B, angekommen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...&s1=&s2=Dauerverwaltungsakt&words=&sensitive=

Der für Krankengeld seit 01.01.2015 neu zuständige 3. BSG-Senat hat – nach bis-
herigem Erkenntnis-Stand – zwar nochmals ein Schlupfloch gefunden. Trotzdem
darf es nun nicht mehr Jahre dauern, bis auch die Fachanwälte für Sozialrecht
und andere hier ungenannte Größen vollends aus ihrem Tiefschlaf aufwachen.

Den ersten vorsichtigen Versuch, die Penner wachzurütteln, hat die Rechts-
vertreterin eines Foristen des s-k-g-Forums, Frau Rechtsanwältin Anne
Schröder, Fachanwältin für Sozialrecht in Oldenburg, in der ASR
4/2015, Seiten 160, 161, mit ihrem Beitrag zum SGB V
„Bewilligung von Krankengeld als Verwaltungsakt
mit Dauerwirkung“
längst unternommen
http://dav-sozialrecht.de/files/downloads/ASR/ASR_0415_IHV.pdf

Auch das Bundesverfassungsgericht ist dazu
„beteiligt“.

Schönen Gruß!
Machts Sinn?
 
Recht oder Rechtsbeugung

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Inzwischen ist zum Urteil des SG Speyer vom 11.07.2016 auch das
Aktenzeichen S 19 KR 369/14 bekannt; leider gibt es noch keine allgemein
zugängliche Quelle:
https://dejure.org/dienste/vernetzu...&Datum=11.07.2016&Aktenzeichen=S 19 KR 369/14

Aber hier ist das Urteil des SG Mainz vom 25.07.2016, S 3 KR 428/15:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BD2FFA7A-3E0E-426F-AEF4-0DA7E4CCFF61}

Damit wird es höchste Zeit, dass das BVA seinen Standpunkt zum
Rundschreiben vom 16.03.2012 überprüft:
http://www.bundesversicherungsamt.d...ersicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61.pdf

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Rechtsbeugung Krankengeld / Strafanzeige

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Prof. Dr. Thomas Fischer, Deutschlands bekanntester Strafrichter und Serien-Kolumnist bei ZEIT ONLINE, hat die Meinung verbreitet, dass es kein Rechtsbeugungsprivileg für Kollegialgerichte gibt, die Aufklärung von Verbrechen – Rechtsbeugung – nicht am Beratungsgeheimnis scheitern kann.

Zu der ihm mehrfach präsentierten Frage, ob die Krankengeld-„Recht“sprechung der deutschen Sozialgerichtsbarkeit Rechtsbeugung darstellt, wich er inzwischen allerdings auf „Die Macht der Beleidigten“ von JENS JESSEN im ZEIT-Feuilleton aus. Zuvor hatte er schon formuliert:

„Nein, ich habe mich nicht mit der Krankengeld-Problematik befasst, und ich werde dies auch, wenn nichts Fundamentales dazwischenkommt, nicht mehr tun.“
Da Fischer – wie allen Kommentatoren zu seiner Kolumne – die Krankengeld-Problematik offenbar zu heiß ist, wird wohl auch der vorläufige Schluss-Strich in Sachen Böhmermann keine Änderung der allgemein ablehnenden Haltung bewirken.

Statt dem Hinweis auf ZEIT ONLINE mit den dort verbreiteten Kommentaren empfiehlt sich wohl, das Thema hier zu konzentrieren:
http://www.sozial-krankenkassen-ges...e-wegen-Rechtsbeugung/?postID=22669#post22669
 
Hallo Machts Sinn,

bereits am SG wurde mithin das Urteil unter Verwendung falscher Beweismittel gefällt.

Da es sich eben nicht um ein Gutachten, sondern um eine parteiliche Stellungnahme der Beklagten Krankenkasse handelt.

Demzufolge geht die Straftat bereits von der Krankenkasse aus!

In Verkehr bringen und erstellen falscher Beweismittel, denn richtig betrachtet sind Parteigutachten und parteiliche Stellungnahmen nichts anderes.
 
Hallo WU,

es sieht nach "Teufelskreis" aus, in dem über die Reihenfolge
von Ursache und Wirkung noch nicht abschließend diskutiert ist.

Gruß
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

wir können das drehen und wenden wie wir wollen und kommen immer auf folgendes Ergebnis:

anfertigen falscher Beweismittel
unterdrücken von Beweismittel
Gebrauch und in Verkehr bringen falscher Beweismittel

Unterdrückung der anzuwendenden Rechtsnorm
bestehende Rechtsnorm falsch wiedergeben


Richter berufen sich dann auf Verfahrensfehler , damit Anträge wegen möglicher Richter Befangenheit unmöglich werden. Statt das erkannt wird, dass es um die strafrechtlichen Aspekte im Verfahren geht.

Wie können wir den Teufelskreis durchbrechen ?

1 Schritt
Befangenheitsantrag stellen.

Ein Fachkollege Richter prüft dann den Befangenheitsantrag - naja der dürfte sicherlich kaum unvoreingenommen die Arbeit seines Kollegen (logisch befindet sich ja am selbigen Gericht) sehen. Damit läuft die Angelegenheit ins leere. Keine Rechtsmittel dagegen möglich

2 Schritt
Beschwerde an den Präsidenten des Sozialgerichts und an den Präsidenten des Landessozialgericht.

Hier ist dann der Präsident zur Überprüfung verpflichtet - ab da sollten spätestens die Straftatbestände deutlich erwähnt worden sein.
Denn hier liegt dann die Chance das es zum erfolgt kommt, da ja ansonsten eine falsch Behauptung und falsch Beschuldigung im Raum steht das das Recht gebeugt wurde/wird :rolleyes:

3 Schritt
Die Staatsanwaltschaft dürfte seitens des Präsidenten hinzugezogen werden, wegen falscher Behauptung

Ergebnis:
Dass dürfte ins leere laufen, nachdem keine falschen Behauptungen angestellt wurde.

§ 28 I StGB ist hier dann mit von Bedeutung, da das Recht bereits im Verwaltungsverfahren gebeugt wurde.

Gutachter, Sachverständige und Richter sind dann im späteren Verlauf an der Durchsetzung (Rechtsbeugung) im Sinne der Sozialversicherungsträger Beteiligte, weil sie wider besseren Wissens "diese Unterlagen" mit zur Urteilsfindung heranziehen, was m.E. nicht mit nicht wissen bestritten werden kann.

4 Schritt

Sollte der Präsident die Staatsanwaltschaft nicht hinzuziehen und den Richter nicht als befangen ansehen, so ist die Strafanzeige selber einzureichen
 
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