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Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo,

bin seit März 2008 arbeitsunfähig erkrankt. Private KV hat mich berufsunfähig erklärt (durch Gutachter) ca. 4 Monate später. Bin zum Arbeitsamt, weil ich ja Geld brauchte. Der Amtsarzt hat mich arbeitsfähig erklärt, damit ich Geld bekomme.
Bin dann am 22.06.09 in die Reha bis zum 22.07.09. Von dort wurde ich arbeitsfähig mit Leistungseinschränkung( 3-6 h) entlassen. Den Kurzbrief habe ich meinem Arbeitgeber zukommen lassen, der bis heute keine Kündigung aussprach, bestimmt weil ich 50% Schwerbehinderung habe. Ich habe mit meinem Arbeitgeber vor der Reha meine Stelle auf 50% reduziert, also 20 h die Woche ab 15.08.09. Jetzt habe ich eine Email von meinem Arbeitgeber erhalten, dass ich als arbeitsfähig gelte und eigentlich sofort zur Arbeit hätte kommen müssen.

Mein Problem:
-KV sagt BU und stellt Zahlung ein
-Arbeitsamt zahlt nur, weil ciha rbeitsfähig bin
-DRV schlägt Reha vor, weil ich so lange au war
-Reha-Klinik sagt ich bin arbeitsfähig mit Leistungseinschränkung
-Arbeitgeber sagt ich solle sofort zur Arbeit kommen, weil arbeitsfähig

Insgesamt hat sich an meinem Gesundheitszustand nichts, aber auch überhaupt nichts geändert. Was bin ich denn nun? Arbeitsfähig oder arbeitsunfähig?
Was muß ich tun, damit ich die Zeit bis zum 15.08.09 noch habe? Krankmedlung vom Hausarzt?

Danke,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

Du bist von der REHA als arbeitsfähig entlassen worden und hättest (meiner Meinung nach) unmittelbar danach wieder Deine arbeit aufnehmen müßen.
Ich glaube nicht, dass Dein HA Dich jetzt AU. schreiben kann/wird es sei denn, Du erkrankst an etwas anderen.

MfG.
Pit
 
Hallo Schoppi,

wenn Du Arbeitsfähig von einem Amtsarzt geschrieben worden bist - bleibt Dir nichts anderes übrig als arbeiten zu gehen!
Ausnahme Du gehst zu Deinem behandelnden Arzt (u.U. auch Hausarzt) und schilderst Dein Problem! Der Dich dann ..krank schreibt oder ..!
Das heißt Du musst die Situation schnellstens abklären!
Es ist nicht mehr so, dass die Schwerbehinderten unkündbar sind - sprich Du musst schnellstens handeln!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Schoppi,

bitte verzeih mir die Nachfrage, aber aus deinem Posting wurde es mir nicht eindeutig klar:
bist du wirklich den gesamten Zeitraum seit 03/2008 arbeitsunfähig? Wenn ja, wie hast du deinem Arbeitgeber diesen Zustand nachgewiesen, zumal der AA-Amtsarzt dich ja für arbeitsfähig erklärt hat? Hast du deinem Arbeitgeber regelmäßig AU-Bescheinigungen geschickt? Wenn ja, durch wen wurden diese ausgestellt?

Bitte beachte: die BU-Feststellung der PKV ist kein Ersatz für einen "gelben Schein", besagt erstere doch "nur", dass du deinen Beruf nur zu <=50% ausüben kannst. Gleichbedeutend mit einer AU ist dies noch lange nicht!

So, ich denke jetzt kommen wir zu deinem eigentlichen Problem:
Bin dann am 22.06.09 in die Reha bis zum 22.07.09. Von dort wurde ich arbeitsfähig mit Leistungseinschränkung( 3-6 h) entlassen. Den Kurzbrief habe ich meinem Arbeitgeber zukommen lassen (...) Ich habe mit meinem Arbeitgeber vor der Reha meine Stelle auf 50% reduziert, also 20 h die Woche ab 15.08.09.
In deinem Posting vom 22.07.09 hört es sich so an, als ob deine Leistungsminderung auf 3-6 Std. gerade nicht erwähnt wurde. Ich kann jetzt nur mutmaßen, vermute aber dass der Arbeitgeber somit von einem vollschichtigen Leistungsvermögen ausgeht und dich daher zu deinen vertraglichen Leistungen verpflichtet.

Schoppi, warum hast du deinen Arbeitsplatz erst ab 15.08.09 reduziert, was gedachtest du ursprünglich in der Zwischenzeit zwischen Abschluss der Reha und 15.08. zu tun, warum hast du überhaupt erst ab diesem Datum den Arbeitsvertrag geändert und nicht bereits früher? Zumindest für mich sind noch viele Fragen offen...

Dennoch befürchte ich, dass du dich den Weisungen des Arbeitgebers zu stellen hast: die Reha ist absolviert und du bist arbeitsfähig entlassen, und das dürfte für den Arbeitgeber zählen, zumal ja nach deinem ansatzweise zitierten Posting in einem anderen Thread noch nicht einmal Leistungseinschränkungen bestätigt wurden.

Ich wünsche dir jetzt nur, dass du von der Reha-Klinik nicht veräppelt wurdest und der ausführliche Bericht wirklich so ausfällt, wir dir versprochen, denn sonst würde alles nur noch schlimmer.

Zur konkreten Situation: ich denke, du kannst nichts anderes machen als dich deinem vertraglich vereinbarten Job ab sofort zu stellen. Eine wirksame Ausnahme hat m.E. Pit13 genannt.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker:),

du sprichst mir aus der Seele,...ich habe auch mehrmals gelesen...so lange krankgeschrieben..da müssen doch Bescheinigungen AU vorgelegen haben...war er ausgesteuert und ungekündigt und hat biem AA Gelder beantragt nach dem 125 §...wie sonst kommt der Arzt des AA mit ins Spiel ...wer bezahlte die REHA / Leistungsträger....hatte er nach der REHA ein Attest für die Weiterbeschäftigung nach dem Hamburger-Modell.....
Ich glaube hier müssen noch einige Fragen beantwortet werden...und er muß arbeiten gehen sonst ist er Kündbar..da ja erst seine Vereinbarung mit dem AB ab dem 15.08.2009 greift...irgendwie alles etwas konfus...sorry..

Gruß Buffy07
 
Hallo an alle und vielen Dank für eure Antworten. Ich räume jetzt erst mal das Mißverstandene aus, da es schnell gehen mußte. Ich habe zwar schon einige Erfahrung mit Leistungsträgern, aber man lernt eben nie aus.

So,
ich werde tatsächlich ab Montag wieder zur Arbeit gehen, nach 17 Monaten.
Für Donnerstag und Freitag habe ich zwei Erholungstage vereinbart. Ihr hattet aber recht, dass ich sofort nach der Reha hätte arbeiten müssen, wenn ich den arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurde.
Bezüglich der angesprochenen Leistungsminderung, die im kurzen Arztbrief nicht erwähnt wurde, habe ich gestern Morgen die Reha-Klinik angeschrieben und heute war eine Bescheinigung in der Post:

Herr XXX war in der zeit vom xxxx bis zu einer stationären Heilbehandlung in unserer Klinik. Er wurde arbeitsfähig entlassen mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit in seinem Beruf und dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 h täglich.

Ich bin so froh, weil die Aussage von Joker mir schon ein wenig Angst gemacht hat. Die Klinik hat mich nicht veräppelt:).

Ich war tatsächlich von 03/08 bis zur Entlassung aus der Reha arbeitsunfähig und habe regelmäßige Krankmeldungen an meinen Arbeitgeber versandt.
Beim Arbeitsamt wurde mir erklärt, wenn der AA mich arbeitsunfähig beurteilt , ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und das beantragte Arbeitslosengeld nur 6 Wochen bezahlt worden wäre. Ist wohl gängige Praxis, laut meines Sachbearbeiters.

Es ist auch richtig, dass im ersten Kurzbrief der Reha keine Leistungsminderung erwähnt wurde, dies sollte im ausführlichen Bericht folgen. Das hat sich ja nun erledigt.
Zu der Frage, warum ich die 50% Stelle erst per 15.08.09 vereinbart hatte, lag einfach am Zeitmanagement. Ich wußte nicht genau, wie lange die Reha dauert und wann sie genau anfängt. Glücklicherweise habe ich den Termin soweit in die Zukunft gelegt, weil die Reha direkt am Anfang schon verlängert wurde.
Mir war schon vor der Reha klar, dass ich maximal nur noch 50% schaffe, daher die vorzeitige Vertragsumstellung, unabhängig von einer Rentenzahlung durch die DRV.

Es tut mir echt leid, wenn ich euch verwirrt habe, aber so manches Mal sprudelt es aus mir heraus. Die Finger sind schneller, als der Kopf.


Fazit und Zusammenfassung:

Ich habe nun die Bescheinigung der Reha-Klinik, 3 bis unter 6 h in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ich werde ab Montag für 3 Tage a 6 h zur Arbeit fahren und 2 h pro Woche zu Hause erledigen.
Ich war die gesamte Zeit durch meinen Schmerztherpeuten, Hausarzt und Psychologen durchgehen krank geschrieben, was auch bescheinigt wurde.

In der privaten KV wird man nicht ausgesteuert, wie in der Gesetzlichen. Rein theoretisch kann das Krankentagegeld unbegrenzt gezahlt werden, wenn die Versicherung einen nicht zum Gutachter schickt, der einen BU von mehr als 50% bestätigt, was bei mir der Fall war. Danach wurde die Zahlung mit einer Frist von 3 Monaten eingestellt. Ergebnis: Arbeitsamt!

So, ich hoffe alles ist nun bereinigt.

Liebe Grüße,

Schoppi
 
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