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BKK zahlt Akkupunktur wenn der Arzt eine

xsilviax

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Aug. 2011
Beiträge
808
Ort
in der schönen Pfalz
Hallo zusammen,
mir wurde schon des öfteren der Vorschlag gemacht,dass ich wegen meiner starken Schmerzen ich es vielleicht einmal mit Akupunktur probieren sollte.
Mein Schmerztherapeut meinte auch,dass es ein Versuch wert sei.Aber ich sollte mich erst einmal bei der KK erkundigen,denn Akupunktur ist ja nicht gerade so billig und wenn man diese selbst zahlen muss,kommt ja doch schon eine Summe zusammen.
Ich habe Heute Morgen mit meiner Krankenkasse telefoniert und die freundliche Dame am Telefon erklärte mir,
wenn der Arzt speziell für Akupunktur zugelassen ist,
wenn der Arzt über die Versichertenkarte abrechnet,
werden die Kosten von der BKK übernommen.
Muss man aber die Behandlung gleich bar bezahlen,also wenn ich dann nur einen Zahlungsbeleg habe,könnten die Kosten nicht übernommen werden.

Es wäre aber von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden,nicht jede
KK würde diese Zahlung tätigen.
Hat schon irgendeiner von Euch die Erfahrung gemacht,dass die KK nur ein Teil dazu zahlt,oder gar keine Zahlung geleistet hat?
Würde mich einfach einmal interessieren.

VLG xsilviax
 
Hallo Xsilviax!

Akupunktur wird seit 2007 von der Krankenkasse erstattet.
Die Patienten können ohne besonderen Antrag bis zu zehn Sitzungen mit Akupunktur erhalten.

Die Erstattung ausdrücklich nur bei:
- chronischer Schmerz im Bereich des Rückens
chronischer Knieschmerz

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Akupunktur zur Schmerzbehandlung.

Bei anderen Beschwerden ist es empfehlenswert, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Der Arzt muss die Zusatzbezeichnung Akupunktur haben um die
Abrechnung der Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen
nachzuweisen.

Der niedergelassene Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur hat ein Zusatzbudget über das er die erforderlichen Behandlungen abrechnet. Du brauchst also nur deine Versichertenkarte. Habe das schon oft gemacht wegen meines Knies.

Als ich aber wegen Reizdarmsyndrom mit Akupunktur behandelt werden sollte
wären 25 Euro/Sitzung fällig gewesen.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo,

auch bei Epicondylitis (Tennisarm) zahlt die Krankenkasse Akupunktur.
Kann sein das dazu aber eine besondere Indikation vorliegen muß.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Thimonreiten,
wenn ich das mit der Akupunktur machen lasse,
wäre diese für meine starken Schmerzen im Ellenbogen.
Mir wurde einmal der Ulnarisnerv freigelegt und ein Jahr später
dann verlagert.
Ich hatte das auch der Dame am Telefon mitgeteilt und Sie sagte mir,
dass,die KK das zahlen würde.

LG Silvia
 
Hallo Xsilvax,

Akupunktur-Honorar nur bei gesicherter Diagnose

Akupunktur dürfen nach den EBM-Nummern 30790 und 30791 bei zwei Indikationen als Krankenkassenleistung abrechnet werden. Dabei müssen man folgendes beachten:

Indikationen für eine Akupunktur: (gesetzliche Krankenkasse)


1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

2. Chronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Der abrechnende Arzt muss die Zusatzbezeichnung Akupunktur haben und muss in seiner Quartalsabrechnung eine Diagnose angeben, die das Erbringen der Leistungen bei der o.a. Indikationen begründet.
Wenn man also Leistungen der Akupunktur erbringt und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, muss die o.a. Diagnose auf dem Abrechnungsschein stehen.
In deinem Fall müsste der Arzt also LWS-Probleme oder Knieprobleme angeben wenn er die Leistungen über deine Krankenkasse Karte abrechnen würde. Da du aber Probleme im Arm mit deinem Ulnarisnerv hast.....wäre das Betrug. Das wird er kaum machen und du müsstest die Behandlung pro Sitzung selbst bezahlen. Und bleibst auf den Kosten sitzen.
Die Krankenkassen machen es sich da leicht, deine Beraterin bei der KK müsste das eigentlich wissen......aber man will ja den Kunden nicht verärgern.

Siehe auch:

www.kbv.de/ebm2011/html/000/XC3000PNV6100H0.html
www.kbv.de/ebm2011/html/000/NJ3000PNV6100H0.html

Sei also bitte vorsichtig.
Thimonreiten
 
Ja, ich würde Dir auch empfehlen, Dir die Bedingungen genau anzuschauen, denn es gibt keine offzielle Diagnose, die der Arzt über die Karte abrechnen könnte. Ich glaube, Du musst das selbst bezahlen.
 
Hallo Thimoreiten,
ich möchte mich bei Dir noch einmal recht herzlich bedanken.
Ich habe heute Morgen noch einmal bei der Krankenkasse angerufen.
Es war ein Mann am Telefon und dieser sagte mir das gleiche,so wie Du mir es mitgeteilt hast.Er wird auch gleich einmal die Dame darüber informieren,damit Sie in Zukunft darauf achtet,dass eine richtige Auskunft weiter gegeben wird.

Noch einmal recht herzlichen Dank

LG silvia

P.S.
Sorry habe vorhin irgendwie die Tasten verwechselt.
Irgendwie schlagen die Medis Heute wieder total zu!:D
 
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