oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo Siegfried,
das nette ist, Frau Richterin fragte: Ob ich wieder arbeiten würde!
Bei BK 2113 ist kein Aufgabeanspruch hinterlegt, mein Anwalt erklärte ihr sinngemäß, ich muss schließlich noch arbeiten und verdienen.
(Anmerkung von mir: von Luft und Liebe kann ich noch nicht Leben)
Seltsamerweise befindet sich die Klage beim LSG in der Akte dieser Klage!
Meine Kombination der RiLSG Carl Hofmeister (3`der Senat) war viele Jahre in Augsburg im SG tätig und hat event. Frau Richterin auch angelernt.
Doch die Frau Richterin könnte bis zum Rentenalter nochmals hochgestuft werden und da sind nun mal Leistungsablehnungs Urteil von Nutzen.
Ach ich könnte noch so viel schreiben, mache ich aber an anderer Stelle, diese Seite wird täglich geöffnet von mehreren Regierung-, Gerichts- und BG Instituten. (Datenanalyse).
das nette ist, Frau Richterin fragte: Ob ich wieder arbeiten würde!
Bei BK 2113 ist kein Aufgabeanspruch hinterlegt, mein Anwalt erklärte ihr sinngemäß, ich muss schließlich noch arbeiten und verdienen.
(Anmerkung von mir: von Luft und Liebe kann ich noch nicht Leben)
Seltsamerweise befindet sich die Klage beim LSG in der Akte dieser Klage!
Meine Kombination der RiLSG Carl Hofmeister (3`der Senat) war viele Jahre in Augsburg im SG tätig und hat event. Frau Richterin auch angelernt.
Doch die Frau Richterin könnte bis zum Rentenalter nochmals hochgestuft werden und da sind nun mal Leistungsablehnungs Urteil von Nutzen.
Ach ich könnte noch so viel schreiben, mache ich aber an anderer Stelle, diese Seite wird täglich geöffnet von mehreren Regierung-, Gerichts- und BG Instituten. (Datenanalyse).