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BK 2108 ohne Begutachtung abgelehnt, obwohl Arbeitstechnische Voraussetzungen vorlieg

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas helma
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

helma

Mitglied
Guten Abend,

ich schreibe heute für eine Arbeitskollegin, die (wie ich) ebenfalls eine BK2108 beantragt hat.

Der technische Aufsichtsbeamte hat die Arbeitstechnischen Voraussetztungen bejaht und meinte ein medizinsicher SV würde jetzt den Sachverhalt aufklären.

Gestern bekam sie Post. Ohne persönlich begutachtet zu werden, hat die BG ihre Unterlagen zu einem Arzt geschickt (von Beratungsarzt steht im Schreiben der BG, noch in der "Stellungnahme" etwas). Dieser hat in seiner Stellungnahme 4 Seiten, die Frage ob die medizinischen Voraussetzungen zur Anerkennung einer BK 2108 im Vollbeweis vorliegen, mit NEIN beantwortet. Aufgrund dessen hat die BG ihren Antrag abgelehnt. Werden jetzt Widerspruch einlegen.

Ist dieses Vorgehen legal?

Viele Grüße,

Helmi
 
Danke für deine Antwort.

Aber dein Beitrag im anderen Thread hat nichts mit meiner Problematik zu tun.
 
Guten Morgen,
Du meinst doch sicher das Vorgehen des Beratungsarztes, den Antrag Deiner Arbeitskollegin einfach mit Nein zu beantworten.
Ich hoffte Du konntest da aus den anderen Links bzw. Urteilen und Vorraussetzungen etwas rauslesen.
Z.B. schrieb Ariel: Diese Krankheitsbeschwerden müssen ja nicht korrekt medizinisch beurteilt werden, sondern im Sinne der Auftragsgeber einfach nur abgelehnt werden, sogenannte Schadensentsorgung per Auftrag.
Mich würde interessieren nach welchen medizinischen Beurteilungskriterien jener Arzt vorgegangen ist.
Also meiner Meinung nach, wenn dieser techn.Aufsichtsbeamte die Arbeitstechnischen Voraussetztungen bejaht, hätte die Kollegin doch Anspruch auf eine Untersuchung gehabt, oder?
Darf ich fragen wie ihr den Widerspruch eingelegt habt und die Begründung?

MfG Jan
 
Bei mir war es so, dass ich erst zu einem Gutachter musste und dann der Beratungsarzt Stellung genommen hat. Nachdem dann ein weiterer Gutachter eingeschaltet wurde, wurde die BK anerkannt.

Bei ihr ist er sofort eingeschaltet worden, wobei da nur der Briefkopf eines normalen Krankenhauses drauf ist und nichts von Beratungsarzt steht (nur Stellungnahme ob BK 2108 im Vollbeweis vorliegt).

Ohne klinische Untersuchung und ohne Röntgenaufnahmen ist ihr Antrag direkt abgelehnt worden (die CT-Aufnahmen von ihrem Orthopäden die die BG hat sind schon 5 Jahre alt).

Wir haben Widerspruch eingelegt und um klinische Begutachtung gebeten.
 
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