Guten Abend,
ich schreibe heute für eine Arbeitskollegin, die (wie ich) ebenfalls eine BK2108 beantragt hat.
Der technische Aufsichtsbeamte hat die Arbeitstechnischen Voraussetztungen bejaht und meinte ein medizinsicher SV würde jetzt den Sachverhalt aufklären.
Gestern bekam sie Post. Ohne persönlich begutachtet zu werden, hat die BG ihre Unterlagen zu einem Arzt geschickt (von Beratungsarzt steht im Schreiben der BG, noch in der "Stellungnahme" etwas). Dieser hat in seiner Stellungnahme 4 Seiten, die Frage ob die medizinischen Voraussetzungen zur Anerkennung einer BK 2108 im Vollbeweis vorliegen, mit NEIN beantwortet. Aufgrund dessen hat die BG ihren Antrag abgelehnt. Werden jetzt Widerspruch einlegen.
Ist dieses Vorgehen legal?
Viele Grüße,
Helmi
ich schreibe heute für eine Arbeitskollegin, die (wie ich) ebenfalls eine BK2108 beantragt hat.
Der technische Aufsichtsbeamte hat die Arbeitstechnischen Voraussetztungen bejaht und meinte ein medizinsicher SV würde jetzt den Sachverhalt aufklären.
Gestern bekam sie Post. Ohne persönlich begutachtet zu werden, hat die BG ihre Unterlagen zu einem Arzt geschickt (von Beratungsarzt steht im Schreiben der BG, noch in der "Stellungnahme" etwas). Dieser hat in seiner Stellungnahme 4 Seiten, die Frage ob die medizinischen Voraussetzungen zur Anerkennung einer BK 2108 im Vollbeweis vorliegen, mit NEIN beantwortet. Aufgrund dessen hat die BG ihren Antrag abgelehnt. Werden jetzt Widerspruch einlegen.
Ist dieses Vorgehen legal?
Viele Grüße,
Helmi