Hallo Quack_BLN,
erst einmal "wer die Musik bestellt....muß sie auch bezahlen"

Für den Gutachter bis Du (wenn Du den Auftrag unterschrieben hast) der Auftraggeber....alles andere interessiert ihn nicht.
Ich würde die Rechnung dann bei der Versicherung einreichen, sonst mußt Du sie eben auch einklagen.
Kleines Beispiel:
Uns hatte unsere PUV die uns zustehende (lt. VB) Begutachtung verweigert, also haben wir sie selber beauftragt und mußten sie natürlich auch selber bezahlen.
Diese Rechnung klagen wir u.a. auch ein.
Lieben Gruß
Kai-Uwin
erst einmal "wer die Musik bestellt....muß sie auch bezahlen"
Für den Gutachter bis Du (wenn Du den Auftrag unterschrieben hast) der Auftraggeber....alles andere interessiert ihn nicht.
Ich würde die Rechnung dann bei der Versicherung einreichen, sonst mußt Du sie eben auch einklagen.
Kleines Beispiel:
Uns hatte unsere PUV die uns zustehende (lt. VB) Begutachtung verweigert, also haben wir sie selber beauftragt und mußten sie natürlich auch selber bezahlen.
Diese Rechnung klagen wir u.a. auch ein.
Lieben Gruß
Kai-Uwin
