Bin am Ende und immer noch kein Geld

Hallo Quack_BLN,

erst einmal "wer die Musik bestellt....muß sie auch bezahlen";):rolleyes:

Für den Gutachter bis Du (wenn Du den Auftrag unterschrieben hast) der Auftraggeber....alles andere interessiert ihn nicht.
Ich würde die Rechnung dann bei der Versicherung einreichen, sonst mußt Du sie eben auch einklagen.

Kleines Beispiel:

Uns hatte unsere PUV die uns zustehende (lt. VB) Begutachtung verweigert, also haben wir sie selber beauftragt und mußten sie natürlich auch selber bezahlen.
Diese Rechnung klagen wir u.a. auch ein.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Quack,
das Vertrauensverhältnis zu deinem RA scheint nachhaltig gestört zu sein. Besprich mal in Ruhe mit ihm, wie es weitergehen soll. Insbesondere soll erstmal sagen, ob er dem Versicherer eine Frist gesetzt hat, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen. Wenn nicht, soll er das mal schleunigst tun. Wenn die Frist dann abgelaufen ist, soll er Feststellungsklage zum Haftunggrund erheben. Achtung: manche Gerichte verlangen, daß die Ansprüche noch nicht bezifferbar sind für diese Feststellungsklage. Tipp: hol dir vom Arzt -kostenlos- einen kleinen Schrieb, auf dem steht, daß die Behandlung bis auf weiteres noch nicht abgeschlossen ist. Dann sind nämlich deine Ansprüche noch nicht bezifferbar und du´bekommst "grünes Licht" für den Feststeller. Sonst muß dein RA die Ansprüche nämlich beziffern und du klagst mal ganz locker 5 jahre in der 1. Instanz und weitere 5 Jahre in der 2. Instanz, weil dann zu jedem Anspruch garantiert ein Gutachten eingeholt wird. Anders läuft es bei der Feststellungsklage zum Haftungsgrund. Wenn dein RA dann komisch guckt, verabschiede dich und such dir einen neuen. Frag einfach mal hier im Forum, ob einer weiss, wo du in deiner Nähe hingehen kannst. Leider zahlst du dann für den neuen einen Teil des Honorars selbst. Aber, mal ganz ehrlich: wenn die Lusche nichts bringt, mußt du halt investieren. Viel Glück
Carola1980

Hallo Quack, irgendwie bin ich mit meiner Anwort nicht auf deinem ersten Beitrag gelandet, wo du schilderst, daß du mit dem RA nicht klarkommst. Ich komme wohl eher mit der Technik nicht klar. Also, wenn du dies liest, meinen ich deinen anderen Beitrag. Tut mir leid. Ich übe dann wohl besser noch mal etwas
 
Zuletzt bearbeitet:
So nochmal ne neue Meldung;

Ihr habt ja sicherlich mitbekommen, der Gegner wurde nun Rechtskräftig Verurteilt
wegen fahrlässiger KV. Weiterhin laufen weitere Strafverfahren gegen den Unfallgegner
wegen; Strafvereitlung, Versicherungsbetrug, Anstiftung zur Uneidlichen
Falschaussage, Uneidl. Falschaussage usw
.

So ich hatte gestern mit der Versicherung Telefoniert um mal zu fragen wie es nun
weitergeht. Als ich denen noch mitgeteilt habe das der Gegner Verurteil ist wurde
der Herr am Telefon Stutzig und fing an zu stottern. Er meinte er wüsste davon noch
nichts weil er noch nicht reingeschaut hat es sei aber großer Wendepunkt im Verfahren.
Aufgrund des Urteils kann es nun sein das die Ansprüche bezahlt werden müssen,
es sei also ganz wichtig dieses Urteil.



Wie seht Ihr das?
Meint Ihr ich hab nun bessere Chancen?

Und noch ne Frage zu der Feststellungsklage, mein Anwalt hat ja Klage beim AG
eingereicht wegen des Fahrzeugsschadens und den Gutachter Kosten + Anwalts Gebühren.

Was genau ist eine Feststellungsklage? Gehört das oben genannte dazu oder muss das
extra eingereicht werden und vorallem wo muss das eingereicht werden AG oder LG?
Ich hab ja schon mit neuen Anwälten gesprochen, diese meinten, das Sie sofort Klage
beim LG einreichen würden, aufgrund der Höhe des Schadens würde das schneller
vorm LG gehen, da in Berlin alle AGs hoffnungslos überlastet sind :(

Was sagt Ihr?
 
AG oder LG

Hallo Quack_Bln,

ob der Fall vor dem AG oder vor dem LG landet ist in der ZPO geregelt. Es hängt vom Streitwert ab. Bis 5.000,-- EUR Streitwert landet der Fall beim AG als erste Instanz und ab 5.000,--EUR beim LG.
Was sich hinter einer Feststellungsklage verbirgt, kann sicher einer der hier anwesenden Anwälte besser beantworten. (ich werde mich mal da zurück halten, sonst handele ich mir eventuell wieder einen Rüffel ein)....

Gruss der RekoBär:)

PS: Das Strafverfahren hat zwar eigentlich nichts mit dem Zivilverfahren zu tun, aber ich habe schon oft erlebt, dass es bei einer strafrechtlichen Verurteilung des Unfallgegners (z.B.: wegen fahrlässiger Körperverletzung) durchaus einen positiven Einfluss auf den Verlauf des Zivilverfahren hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Quack_Bln,

vergiss das mit der Feststellungsklage mal....

Eine Leistungsklage erhebt man, um das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zu klären.

Eine Feststellungsklage ist gegenüber einer Leistungsklage aber subsidiär, dass heisst sie darf nicht erhoben werden, wenn man seine Ansprüche auch mit einer Leistungsklage verfolgen könnte.

Beispiel: Du hast einen Autounfall, Dein Auto ist beschädigt, Du möchtest vom Gegner Geld. In dieser Situation kannst/darfst Du keine Feststellungsklage erheben, da Du den Schaden ja schon beziffern und mit einer Leistungsklage verfolgen könntest. Du müsstest also konkret den Antrag stellen, den Gegner zu verurteilen, an Dich "Summe X" zu zahlen.

Eine Feststellungsklage erhebt man in der Regel, um die Verjährung zukünftiger Ansprüche zu hemmen.

Bei Deinem Autounfall könnte es also beispielsweise sein, dass Du den Schaden zwar schon beziffern kannst (lt Sachverständigengutachten müsstest Du für eine Reparatur 3.000 Euro brutto aufwenden), Du den Wagen aber noch nicht reparieren lassen willst, weil Du erstmal das Gerichtsverfahren abwarten möchtest. Bei einer dann sogenannten fiktiven Abrechnung erhälst Du den Schadenbetrag ja nur netto, also ohne Mehrwertsteuer. Du möchtest aber festgestellt wissen und sicher sein, dass nach dem Verfahren und für den Fall der Reparatur der Versicherer auch für die weiteren Kosten aufkommen muss.

Um das zu gewährleisten erhebt man zwei Anträge, einen Leistungsantrag und einen Feststellungsantrag. Im Leistungsantrag wird der bis dahin bezifferbare Schaden benannt (netto Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Unkostenpauschale), und der Feststellungsantrag lautet:

"Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger auch jedweden weiteren materiellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem hier in Rede stehenden Unfall vom xx.xx auf der sowiesostrasse entsteht."

In Deinem Fall ist ja schon eine Leistungsklage erhoben, von daher bedarf es aus den ausgeführten Gründen keiner Feststellungsklage mehr. Eine Feststellungsklage hinsichtlich des Schmerzensgeldes ist sehr schwierig, weil auch hier wieder gilt: "Was bezifferbar ist muss beziffert werden". Das würde bei noch nicht abgeschlossenem Heilungsverlauf aber bedeuten, dass man eine Teilschmerzensgeldklage erheben müsste, die prozessual sehr schwierig, insbesondere aber sehr gefährlich für den Geschädigten ist. Denn häufig fällt es schwer, bei geltend gemachten Teilschmerzensgeldern hinterher weitere Schmerzen/Schäden vernünftig anzugrenzen, gerade dann, wenn es sich bei Dir um ein Organ handelt und nicht feststeht, wie genau sich das entwickelt....

Zur Frage AG/LG: Liegt denn Dein materieller Schaden unter 5.000 Euro oder klagt Dein Anwalt nur einen Teil Deines Fahrzeugschadens ein?

Zum Strafverfahren: In der Regel treten die Versicherer bei einer Veruteilung Ihres VN zügig in die Regulierung ein, was aber natürlich nicht bedeutet, dass sie Dir nicht noch ein irgendwie geartetes Mitverschulden anlasten wollen, denn zur strafrechtlichen Verurteilung muss man an einem Unfall nicht alleine Schuld haben, es reicht aus Sicht des Unfallgegners bereits eine Teilschuld aus.....

Viel Erfolg,
Double999
 
Hi Double,

danke dir für alles sehr Interessante Ausführungen :)
Wie dem auch sei, ich will euch nicht auf die Folter spannen...

Trommelwirbel, Tadaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

Die Versicherung HUK-COBURG tritt zu 100% ein, da das Büro Schimmelpfennig und Beck
die 100% Schuld bei dem Unfallgegner sieht, die Kosten der Klage wurden bereits
angewiesen und sind auf den Weg zum Anwalt, das Schmerzensgeld dauert bestimmt
noch einige Tage, aber Sie es wird wohl bezahlt.

Die Frau die mich angefahren hat, wird jetzt mit erheblichen Schaden rechnen müssen,
da die Versicherung Sie jetzt zur Verantwortung zieht (Versicherungsbetrug).

EEEEEEEEENDLICH GERECHTIGKEIT

Ich glaub ich muss gleich heulen, soviele Monate Schmerzen und Aussichtslosigkeit ..
ich kann das garnicht fassen...
 
Hallo Quack_BLN,

ich freue mich echt riesig für Dich! Klasse!

Was musste ich mich hier - auch von Dir - wegen meiner Einstellung zu S+B anfeinden lassen........


Also, feier den Moment!

Gruß,
Douoble999
 
Hallo Quack,

wir freuen uns auch sehr mit Dir und nun kannst Du Dich mehr um Deine Gesundheit kümmern.

Vergiß uns nicht:rolleyes: und berichte abundzu.

Gib von den sehr guten Ratschlägen, die Du hier bekommen hast, erlebtes zurück.;)

Lieben Gruß
Kai-Uwin:)
 
Hey Double,


ich bin dir nicht böse, bitte nehm das nicht so an als wenn ich das wäre.
Ich besteh nur manchmal auf meinen Standpunkt auch wenn der Oftmals falsch
ist wie in diesem Fall ;) , das ist keine Anfeindung, ganz im Gegenteil ich war
sogar schon am grübeln ob ich nicht zu dir wechseln solle :)

Hab mich letztens erst mit jemand über Private Mails über dich Unterhalten
das du vielleicht der richtige wärst.

Im moment feier ich auch erstmal, heute Abend erstmal Essen gehen und
und dann nur noch hoffen das der Rest (Schmerzensgeld, etc) auch
voll annerkant wird.


Viele liebe grüße und allen einen Rieeeeeeeesen DANK!

Ich halt euch auf dem laufenden..
 
Hallo Quack,

nichts ist so ausweglos, dass es sich nicht lohnt um sein Recht zu kämpfen!
Ich freue mich für Dich zu diesem Teilerfolg und denke, dass Du die restlichen noch offenen Forderungen auch durch bekommst.

MfG.
Pit
 
Hallo Quack_BLN,

dieser Erfolg freut mich für Dich! Gratulation - endlich!
Der Rest wird auch noch...


Grüße von
Ingeborg!
 
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