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BG

Mabine

Neues Mitglied
Registriert seit
18 März 2012
Beiträge
13
Zunächst mal einen schönen Sonntag!

habe in den letzten Wochen sehr oft dieses Forum besucht, aber leider nichts geschrieben. Seit meinem lezten Beitrag ist so einiges los gewesen.

Vor meinem letzten Termin beim D-Arzt (und Operateur) war ich bei der Berufsgenossenschaft. Von mmeiner Sachbearbeiterin wurde ich in der Eingangshalle mit den Worten "ich bin nicht dazu da, sie zu beraten - ich stehe in Kontakt mit ihrem Arzt - das reicht." abgefertigt worden. Mittlerweile arbeite ich wieder (mehr recht als schlecht) und habe nach meinem letzten D-Arzt Termin auch einen Termin beim Neutologen bekomme. Die Untersuchung beim D-Arzt war wie immer die Gleiche - er verbiegt mir mit Gewalt meine Hand und misst die Winkel für die Bg. Mittlerweile bin ich auch bei einem Handchirurgen gewesen - ob die BG damit einverstanden ist weiß ich nicht - auf alle Fälle ließ dieser die Neurologische Untersuchung sofort machen (Medianus-Nerv ist etwas angeschlagen) und gab mir auch die Überweisung zu einer Ergotherapie und in eine Schmerztherapie. Den ersten Thermin bei Ergo hatte ich bereits. Die Therapeutin wollte alle Aufnahmen und Berichte sehen und meinte zum letzten Bericht meines D-Arztes an die BG "welche Hand hat der begutachtet - nach den angegebenen Werten fehlt ihnen eigentlich nichts. Allerdings ist die Beweglichkeit in alle Richtungen miserabel und die schmerzfreie Beweglichkeit geht gegen Null. Ich habe jetzt ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen:

Muss ich weiter bei dem D-Arzt in Behandlung bleiben oder kann ich nur noch zu meinem Handchirurgen gehen?

Wer zahlt meinem Arbeitgeber die fehlende Zeit (Ergo, KG, Schmerz, Arzt etc) - es summiert sich nämlich allmählich?

Muss man mit der Abrechnnung der Fahrtkosten warten bis die Behandlungen abgeschlossen sind?

Wie läuft das mit einer Verletztenrente - muss man die beantragen oder gibt es da einen Automatismus?

Es tut mir leid, dass ich diese Fragen hier stelle - aber wie gesagt die BG lässt mich im Regen stehen - und auch diese Tatsache schlägt sich allmählich auf die Psyche.

Netten Gruß - und schon mal danke an alle

Mabine
 
Hallo,
Du mußt Dich nicht für Deine Fragen entschuldigen. ;)
Eher, dass Du noch nicht genügend gesucht hast.
Du kannst Deinen D-Arzt ohne Angabe von Gründen wechseln. Du mußt nur wieder zu einem D-Arzt oder auch zu einem H-Arzt, welche aber immer seltener werden.
Wegen der versäumten Arbeitszeit kann ich Dich verstehen, aber wenn Du versuchst, Deine Termine so wie es möglich ist, in Deine Freizeit verlegst, dann solltest Du Deiner Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen sein. Wenn eine Behandlung nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden kann, dann kannst Du nur versuchen, diese Zeit nach- oder vorzuarbeiten.
Die Abrechnung der Fahrtkosten kannst Du in von Dir bestimmten Abständen vornehmen. letztlich steht nirgends, dass Du Vorauszahlungen leisten mußt.
Eine Verletztenrente ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:
- MdE in rentenberechtigender Höhe (20%)
- Verletzungsfolgen dauern mind. 26 Wochen in entsprechender MdE an

Gruß von der Seenixe
 
Wer zahlt meinem Arbeitgeber die fehlende Zeit (Ergo, KG, Schmerz, Arzt etc) - es summiert sich nämlich allmählich?

Muss man mit der Abrechnnung der Fahrtkosten warten bis die Behandlungen abgeschlossen sind?

Wie läuft das mit einer Verletztenrente - muss man die beantragen oder gibt es da einen Automatismus?
Hallo,
die fehlende Zeit ist leider ein privates Vergnügen. Nervt mich auch, aber ist halt so.
Fahrkosten rechne ich so vierteljährlich ab, damit ein wenig was zusammen kommt.
Bei der Verletztenrente fängt der Anspruch ab der 26.Woche an, wie schon mein Vorschreiber geschrieben hat. Im wesentlichen kommt es immer auf den D-Arzt an, wie der die Lage einschätzt, und sein Berichte schreibt. Ob es dann eine Rente gibt, kommt auf das Gutachten an, die erste Rente gibt es erstmal für max 3 Jahre, und da würde ich nicht zu viel erwarten. Beziehungsweise fällt nach drei Jahren eine erneute Begutachtung an, ich habe schon nach 2 Jahren einen Bescheid nach Aktenlage erhalten, das weiter bezahlt wird, meist wird es dann für viele zum Spießrutenlauf. Weshalb ich es so bekam, und andere nicht, ist oft nicht nachzuvollziehen.
Auf jeden Fall nützt bei der Einstufung es erst ab 20% MDE was.
 
Hallo!

Habe vor kurzem meinen ersten Wegeunfall gehabt- von meinem Arbeitgeber kam nur eine kurze Info, dass ab sofort die BG mein Gehalt zahlen würde.
Danach habe ich weder von meinem Arbeitgeber noch von der BG etwas gehört und ich habe auch nichts schriftlich.
Wie lief das bei Ihnen?
Da mein Vertrag nur bis Mitte Juli ging und ich mir Ende Juni den Mittelfuß gebrochen habe würd ich gern wissen ob ich mich irgendwie aktiv bei der BG melden muß.
Danke

idefix
 
Hallo Idefix,

Dein D-Arzt stellt Dir einen "Auszahlschein" aus und diesen reichst Du dann bei Deiner Krankenkasse ein. Die KK überweist Dir dann Dein Verletztengeld.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Idefix

Ist dein Unfall auch vom Arbeitgeber der Bg gemeldet worden?.
Eigentlich muß der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung machen und dann zahlt die BG das Vg. Hast du einen Unfallbogen ausgefüllt und ging was zum Arbeitgeber ,der muß einen Lohnbogen ausfüllen danach wird das Vg gerechnet.Das dauert natürlich bis alles da ist und es bearbeitet wird.

Angenommen Arbeitgeber zahlt bis 15.7. dann würdes du zum 15,8.deinen Auszahlschein vom Arzt unterschreiben lassen und der geht zur KK die überweist dir das VG im Namen der Bg.
Also müßtes du jetzt Unterlagen bekommen die dein VG berechnen können,VG immer rückwirkend und das zum Datum wo dein DArzt dir unterschrieben hat.
Frage ruhig bei der BG nach nicht das die davon ausgehen das der Arbeitgeber bis Mitte August zahlen muß da du Mitte Juli Vertragsschluß hast.Vielleicht müssen die es ja leider weis ich es nicht genau.

LG SONJA
 
Hallo Idefix,

willkommen im Forum.

Sonja schreibt richtig das dein AG erst einmal die 6 Wochen Lohnfortzahlung weiter leisten muß. Anschließend bekommst du von der KK einen Zahlschein den du deinem D-Arzt vorlegst und ihn dann wieder ausgefüllt an die KK zurückschickst und du bekommst über die KK das Geld von der BG.
Wichtig ist aber noch das du schnellstmöglich die Unterlagen bekommst die dein AG ausfüllen muß damit dein Verletzengeld (so heißt das dann) ermittelt werden kann.

Ich hoffe dein AG hat den Unfall auch gemeldet bei der BG, nicht damit du ewig auf die Unterlagen warten mußt. Ich würde mich auf jeden Fall bei der BG selbst melden um keine Zeit zu verlieren.

VG
Gitti
 
Danke

Danke für eure Tips, ich werd heut nach dem Röntgen im KH direkt mal mit der BG in Wuppertal Kontakt aufnehmen.
Gut, dass ich auf das Forum hier gestoßen bin.
Danke

Idefix :)
 
deutsche Mühlen mahlen SEHR langsam

Hallo!

Nochmals Danke !
Bei mir liegt das leider etwas anders, da ich nur "geringfügig beschäftigt" war.
Nach unzähligen Telefonaten nach Wuppertal zur BG Fahrzeughaltung und der TK bin ich hoffentlich richtig beraten worden.
Obwohl ich jetzt nicht mehr beschäftigt bin, muss ich mich weiter krank schreiben lassen, diese bei der Krankenkasse in Düsseldorf einreichen.
Die TK holt sich dann Genehmigung und Geld von der BG und soll es mir dann auszahlen.
Mal sehen wie lang das dauern wird. :mad:

Gruß Simone
 
Hinhalten

Hallo
ich bin neu hier und habe Probleme mit der BG Wuppertal
die Bg hat bisher keinen Euro gezahlt.
ich kenn mich hier im Forum noch nicht aus und weis nicht wo ich meine Problem ausführlch schilder soll
wer kann mir helfen
Lieben Gruß
Würmchen
 
Hallo Würmchen,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.


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