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BG reagiert nicht auf mittelbare Unfallfolgen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Wolle53
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Würmchen,
vergleichbares Pech haben nur Wenige. Das wird sich vermutlich auch die BG denken und sich ihren Reim darauf machen. Dessen ungeachtet muss natürlich ein entsprechender Zusammenhang untersucht werden. Unter Umständen ist das Ganze ja tatsächlich eine mittelbare Unfallfolge. Dann nämlich hätte die BG auch die Heilbehandlungskosten zu tragen. Berichte doch mal bitte, wie sich die Sache weiterentwickelt. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

ja sicher werde ich berichten
weis du ob ich mich direkt an die BG wenden sollte.
Noch ist Göga bis Ende Okt krankgeschrieben auf die Hand. Das mit dem Knie soll ca 6-8 Wochen dauern, auf jeden Fall länger als die Krankschreibung wegen der Hand sein wird.
lg würmchen
 
Wenn die BG durch den D-Arzt Kenntnis vom neuerlichen Schadensereignis erlangt - und hiervon ist auszugehen - hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und ggf. auch hierfür Verletztengeld auszureichen. Gleichwohl kannst auch Du an die BG herantreten. Gruß Rehaschreck
 
Danke
der DA wollte es der BG nicht melden
na, dass wäre der 5 te Fall mit BG Beteiligung
Er wird ehe ständig von der BG bedrängt, was ich schon echt schlimm finde.
Schlimm finde ich auch, dass man keine zeitnahen Termine bekommt, das dringende MRT wird erst nach 14 Tagen gemacht. eine korrekte Behandlung kann erst nach dem MRT gemacht werden. Könnte Bänderriss Zerrung oder ... sein. Göga quellt sich derweil mit permanenten starken Schmerzen.
Wo ist Deutschland nur hingekommen
Ich werde mir vielleicht Göga ins Auto packen und ins Krankenhaus fahren, denn noch ein paar Nächte ohne Schlaf das geht einfach nicht.
LG würmchen
 
Hallo Würmchen,

wieso wird das MRT erst nach 14 Tagen gemacht? Habt Ihr dafür eine Überweisung bekommen oder wird das direkt in einer Klinik gemacht?

Die Radiologen sind angewiesen, BG-Fälle vorzuziehen. Solltet Ihr eine Überweisung haben, könnt Ihr auch noch andere Radiologen bzgl. Termin kontaktieren.


LG Christiane
 
Hallo würmchen,

nein nichts gehört, die BG scheint dies mal wieder auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Was schon mal gut ist, die von meinem D- Arzt verordneten Medikamente und Schmerzgel hat die BG übernommen.
Also muss diese auch ( meiner Meinung nach) die mittelbaren Unfallfolgen nach meiner Verschlimmerung der Unfallfolgen übernehmen.

Mit deinem Göga würde ich auf jeden Fall um Anerkennung der mittelbaren Unfallfolgen der BG dies dementsprechend darlegen und um Übernahme der Kosten bitten.
Berichte uns weiter ob du nun mit Göga im Krankenhaus warst.

LG Wolle
 
Hallo Würmchen,

Dein GöGa hat schon besonderes Verletzungspech.
Vermutlich hat seine BG schon einen "Vermerk" in der Akte (PC- rot leuchtender Punkt) stehen, ähnlich wie bei mir.

Ich würde an Deiner Stelle eine schriftliche Unfallmeldung an die BG machen, so wie sich der Umknick Unfall ereignet hat
und gleichzeitig einen Zusammenhang mit den vorherigen Unfällen in Betracht ziehen.
Mit dem DA würde ich meine Meinung zu seiner Handlungsweise erörtern und darauf bestehen,
dass er einen Vermerk in seinem Bericht zum Umknickunfall macht.

Wichtig den Terminplan von GöGa vom DA bestätigen lassen.

Manchmal ist es auch sinnvoll einen RA zu Rate ziehen!
 
Hallo Rehaschreck,

genau da soll Würmchen mal ganz schnell in Abgriff nehmen und der BG dies schriftlich
darlegen um eine Prüfung und Anerkennung der Verschlimmerung zu erreichen.

LG Wolle
 
Hallo zusammen

Gestern waren wir erneut beim DA und er hat nun die Verletzung am Knie, die nach dem Arztbesuch vor seiner Praxis passiert ist, der BG gemeldet. Er musste in einem dicken Buch suchen um eine Ziffer für die BG zu finden. Es recht der BG nicht, dass er den Fall schildert. Na, ob er die richtige Ziffer gefunden hat
Dazu habe ich eine Frage
gibt es irgendwo einen § der Aussagt das ein Unfall auf dem Weg zum bzw. vom DA Termin wegen einem BG Unfall ein BG Unfall ist.
Ich habe bisher nix gefunden und würde gerne der BG was handfestest schreiben


Den Terminplan von Göga werden wir vom DA bestätigen lassen Nächste Woche haben wir wieder einen.
Lg Würmchen
 
Hallo Würmchen,

die entsprechende Vorschrift ist § 11 SGB VII:

§ 11 SGB VII Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls

(1) Folgen eines Versicherungsfalls sind auch Gesundheitsschäden oder der Tod von Versicherten infolge
1.der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung,

Viele Grüße
Fender01
 
Danke Fender01,

ich hab den § gefunden und ausgedruckt jetzt werde ich der BG schreiben bin ehe gespannt was da überhaupt rauskommt.
Mittlerweile ist ja auch alles doppelt gemoppelt, hierzu habe ich unter dem Thema " was tun HILFE"
Liebe grüße Würmchen
 
Hallo Fender01,

auch von mir DANKE....

immer wieder bist du sehr hilfreich und gibst uns UO doch so manchen sehr guten Ratschlag, unendliche gute Tips und viele Nachweise wo man etwas nachlesen kann.

DANKE

LG Wolle
 
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