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BG reagiert nicht auf mittelbare Unfallfolgen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Wolle53
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Wolle53

Mitgliedschaft beendet
Hallo @ UO,


Vor einigen Wochen bin ich draußen schwer gestürzt, als Folge davon ein geschwollenes Knie im Umfang fast 4 cm mehr als zum anderen Knie.

Bin seit Jahren AU geschrieben wegen meiner Verschlimmerung am Fuß nun noch das Knie, ein MRT darf bei mir nicht gemacht werden da ich ein Drahtgeflecht im Fuß habe.

Beim Schichtröntgen sind der Gelenkerguss im Knie und auch die starke Schwellung sichtbar.
Ein Bruch ist nicht ersichtlich schon mal gut, aber um genau festzustellen was da eventuell kaputt ist müsste man in einer Klinik eine Arthoskopie sprich ins Knie reingehen.

Meine Erkundigungen ergaben das dieser Eingriff nicht ohne eventueller komplikationen verlaufen könnte bzw. dazu führen könnte das mein Knie steif werden kann.

Die Diagnose des D- Arztes lautet S83.6 RG Kniedistorsion rechts ICD10


Mit 5 Ärzten gesprochen jeder sagt mir etwas anderes, dadurch bin ich sehr verunsichert und möchte diesen Eingriff nicht ausführen lassen.
Bin weiter AU geschrieben bekomme starke Schmerzmittel und ein Schmerzgel fürs Knie

Nun meine Fragen an Euch

1. Die Verletztengeldzahlungen der BG sind schon lange nach 78 Wochen zu Ende.
Muss die BG erneut nach dieser Verschlimmerung V- Geld bezahlen?

2. Durch den Sturz Zähne weggebrochen, Kostenvoranschlag an die BG geschickt nichts tut sich.
Muss die BG diese Kosten übernehmen?

3. Nach Einstellung des V- Geldes bin ich weiterhin AU geschrieben habe aber meine Selbständigkeit nicht aufnehmen können, war weiter Au geschrieben.
Zählt da für eine Zahlung von erneutem V- Geld mein letztes Einkommen welches ich vor einigen Jahren hatte?

4. Der D- Arzt sieht dies als mittelbare Unfallfolgen und hat es auch in seinem Bericht an die BG geschrieben.
Die BG sitzt dies aus, fordert von mir Zeugen bzw. ich soll diese benennen die meinen Sturz gesehen haben. Mir hatte man zwar geholfen, aber an Namen aufschreiben hatte ich nicht gedacht bzw. war unter Schock und auch starke Schmerzen.
Kann die BG mir erneut dadurch V- Geld verweigern?

Bestimmt auch für einige andere UO

Wünsche euch allen ein schönes sonniges Wochenende.

LG Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolle, soweit ich weiß, gelten für die Anerkennung mittelbarer UF gelockerte Beweisanforderungen. Während der Primärschaden den Vollbeweis (z.B. in Gestalt von Zeugenaussagen) voraussetzt, genügt für die mittelbare UF die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs. Ich hoffe, dass ich dies richtig in Erinnerung habe und dass dies für Dich ein möglicher Ansatz sein kann. Garantieren kann ich natürlich für nichts. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

vielen Dank für deine Antwort.

Ja kenne ich auch nur so, aber man weiß ja nie, wozu die Kostenträger alles fähig sind
und einfach vieles ändern.

LG Wolle
 
Hallo Wolle53,

Aushang machen in dem Bereich wo der Unfall passierte. Vielleicht meldet sich ja jemand.
Wenn die BG rechtmäßig das Verletztengeld eingestellt hat, es zwischendurch keine Arbeitsfähigkeit gab, wird es eventuell schwer einen neuen Verletztengeldanspruch herzuleiten.
Alle Heilbehandlungskosten müssen bei Anerkenntnis als mittelbare Unfallfolge voll übernommen werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

ja danke dir, an 3 Stellen einen Aushang gemacht.

Wegen der Einstellung des V- Geld läuft eine Klage, mittlerweile schon im 5 Jahr vor dem LSG.
Genau auch der D- Arzt sieht den Sturz als mittelbare Unfallfolgen, nur die BG stellt sich auf stur.

LG Wolle
 
Hallo Wolle, wenn auch der D-Arzt den Sturz als sekundäre UF wertet und die BG immer noch nicht einlenkt, dürfte vorliegend wohl eine Zusammenhangsbegutachtung geboten sein. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

ich nehme mal an das bald so ein Schreiben der BG ins Haus flattert und ich zum 12. Gutachten darf.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass wegen der mittelbaren Unfallfolgen erst einmal mein Kostenträger eine Leistungspflicht hat, in Form von zahlen eines V-Geldes oder?
LG Wolle
 
Hallo Wolle, zunächst muss die Eintrittspflicht der BG festgestellt werden. Insofern dürfte an einer Zusammenhangsbegutachtung kein Weg vorbeiführen. Erst hiernach können Leistungen - auch rückwirkend - ausgereicht werden. So kenne ich das Spielchen jedenfalls. Viele Grüße Rehaschreck
 
hallo wolle 53,

mir fällt auf:

dass wenn D-Ärzte z. B.: unfallbedingt eine Erkrankung (Folgeerkrankung) anerkennen,
die BG darauf nicht reagiert bzw. ein Gutachten erforderlich ist.

Hingegen,
wenn bei einer Heilverfahrenskontrolle bzw. durch BG-Klinik (Beratungsarzt) oder D-Arzt z. B.:
die unfallbedingte AU beendet oder eine Erkrankung als nicht unfallbedingt bewertet wird, da reagiert die BG recht schnell und braucht kein Gutachten.

Wie siehst du es in deinem Fall - Ist diese unterschiedliche Herangehensweise durch die BG korrekt?

Evtl. kannst du deinen Anwalt fragen oder ein andere User hier weiß Bescheid,
so dass du VG jetzt schon bekommen solltest.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rehaschreck,
Hallo Rolandi,

richtig so sehe ich dies auch, nur ist es bei mir etwas anders denn ich bin wegen der Verschlimmerung meines Arbeitsunfall schon Jahre ununterbrochen AU geschrieben.

Nun vor Wochen der schwere Sturz Knie dick angeschwollen mit starken Schmerzen bekomme zur Zeit Schmerzmittel, trage eine Bandage und schmiere mir mehrmals am Tag mein Knie mit einem Schmerzgel ein. Meine AU vorerst bis in den November rein mit dem Hinweis meines D- Arztes warum diese weitere AU wie ich unter Nr. 1 schon beschrieben hatte.

Nur die BG rührt sich nicht sitzt es angeblich mal wieder alles aus, oder will mit Taktik abwarten viele Wochen und dann mich zu einen Ihrer treuen Gutachter schicken.

Eine Klage um Fortzahlung des V- Geldes läuft ja schon und mein super guter Anwalt hatte auch schon ans BSG geschrieben um eine Revision zuzulassen und mir Verletztengeld zu gewähren.

Auch kann bestimmt keiner hier so recht verstehen, dass eine Klage wegen Kleider u. Wäscheverschleiß stolze 6 Jahre läuft.

Also heißt es mal wieder wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit, kämpfste nicht haste schon verloren, aber kämpft man kann auch ein Erfolg erzielt werden.

LG Wolle
 
Hallo seenixe,

Zitat:
Alle Heilbehandlungskosten müssen bei Anerkenntnis als mittelbare Unfallfolge voll übernommen werden.

Zumindest hat die BG schon mal die vom D-Arzt verordneten Medikamente übernommen.
Eigentlich ist dies ja schon eine Anerkennung der mittelbaren Unfallfolgen oder?

Die Diagnose des D- Arztes lautet S83.6 RG Kniedistorsion rechts ICD10.

Bin schon Jahre lang AU geschrieben und nun weiterhin, müsste die BG nicht nun wieder das V- Geld bezahlen ?

LG Wolle
 
wieder ein Unfall

Hallo Wolle,
hallo Zusammen

hast du inzwischen was von der BG gehört?
bei Göga ist es ähnlich und ich weis nicht was ich machen soll
Göga ist noch auf die Verletzung an der Hand krankgeschrieben,
im März wurde der Fuß operiert (Arbeitsunfall)und er war in der Eingliederungsphase, als er sich in die Hand gebohrt hat.
Nun ist er wegen der Instabilität im Fuß vor der Arztpraxis umgeknickt und
konnte kurz drauf das rechte Knie nicht mehr bewegen die Scherzen wurden extrem und wir sind wieder zu DA der sagt es habe nix mit der BG zutun.
Das sehen wir nicht so, weil es nicht passiert wäre wenn der Fuß nicht so instabil wäre.

was tun ?
 
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