Hallo,
in einem anderen Thread hatte 12jannis05 ausgeführt, dass auch die "richtigen" Beweisfragen zu stellen sind. Um den alten Thread nicht vom Thema abdriften zu lassen, möchte ich das Thema der Beweisfragen an dieser Stelle ganz gerne aufgreifen.
Für mich stellt sich momentan die Frage: Wie werden Beweisfragen "richtig" formuliert?
Und wenn sie "falsch" formuliert sind: welche Einflussmöglichkeiten hat der Kläger bzw. dessen Rechtsvertreter auf Präzisierung oder ggf. Verallgemeinerung der Fragestellung?
Sind eher zu allgemeine oder zu stark eingegrenzte Fragestellungen euch eher zum Nachteil geraten?
Als Beispiel stelle ich hier mal die Beweisfragen aus einem BG-Unfallverfahren ein, und zwar von zwei verschiedenen Instanzen:
A) Sozialgericht
B) Landessozialgericht
Übrigens, durch Frage 7 des LSG hatte ich persönlich den Eindruck, dass die MdE ganz schön von vorneherein gedrückt werden sollte
Insgesamt habe ich persönlich den Eindruck, dass es dem Gericht vornehmlich um den Komplex Körperschaden - Kausalität nach der Theorie der wesentlichen Bedingung - ggf. Höhe der MdE geht, wenngleich auch leicht unterschiedlich formuliert.
Was habt ihr bislang für Erfahrungen mit solchen oder ähnlich formulierten Beweisfragen gemacht? Oder habt ihr komplett andere Formulierungen in den Beweisfragen gehabt?
Gruß
Joker
in einem anderen Thread hatte 12jannis05 ausgeführt, dass auch die "richtigen" Beweisfragen zu stellen sind. Um den alten Thread nicht vom Thema abdriften zu lassen, möchte ich das Thema der Beweisfragen an dieser Stelle ganz gerne aufgreifen.
Für mich stellt sich momentan die Frage: Wie werden Beweisfragen "richtig" formuliert?
Und wenn sie "falsch" formuliert sind: welche Einflussmöglichkeiten hat der Kläger bzw. dessen Rechtsvertreter auf Präzisierung oder ggf. Verallgemeinerung der Fragestellung?
Sind eher zu allgemeine oder zu stark eingegrenzte Fragestellungen euch eher zum Nachteil geraten?
Als Beispiel stelle ich hier mal die Beweisfragen aus einem BG-Unfallverfahren ein, und zwar von zwei verschiedenen Instanzen:
A) Sozialgericht
1. Welche Gesundheitsstörungen der Klägerin beruhen wahrscheinlich (im Sinne der Entstehung oder der Verschlimmerung) allein oder zumindest annähernd gleichgewichtig neben anderen Ursachen auf dem Unfall vom TT.MM.JJJJ?
2. Bestanden zur Zeit des Unfalls bereits Vorschäden oder anlagebedingte Veränderungen?
3. Wie hoch wird die unfallbedingte MdE seit dem TT.MM.JJJJ eingeschätzt? Die Schätzung ist unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten unfallmedizinischen Bewertungsgrundsätze (z.B. Günther/Hymnen/Izbicki - Unfallbegutachtung; Schönberger/Mertens/Valentin - Arbeitsunfall und Berufskrankheit) zu begründen.
4. In welchem prozentualen Maße wird die Klägerin aus fachärztlicher Sicht seit wann und für welche Zeiträume durch die Unfallfolgen in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert? Um kurze Erläuterung der MdE-Schätzung, ggf. zeitlich gestaffelt, wird gebeten.
5. Inwieweit ergeben sich Abweichungen in der Beurteilung gegenüber den Vorgutachten und wie werden diese begründet?
B) Landessozialgericht
1. Welche Körper(-erst)schäden hat das Ereignis vom TT.MM.JJJJ nachweislich, d.h. ohne vernünftige Zweifel auf [Fachrichtung] Gebiet
hervorgerufen?
a) Wodurch sind diese Primärschäden (ggf. aktenkundig) nachgewiesen?
b) Wann entfiel ggf. welcher Primärschaden, ohne Funktionsstörungen zu hinterlassen?
2. Seit wann lassen sich welche Gesundheitsstörungen nachweisen und wie haben sie sich im Laufe der Zeit entwickelt?
3. Welche Gesundheitsstörungen (Ziff. 2) sind durch welche Primärschäden (Ziff.1 )
a) wahrscheinlich
b) möglicherweise
entstanden oder richtunggebend verschlimmert worden?
(Wahrscheinlich ist ein ursächlicher Zusammenhang, wenn diesem unter Würdigung aller Umstände gegenüber anderen Möglichkeiten der Verursachung ein deutliches Übergewicht zukommt; für ihn muss - mit anderen Worten - so viel sprechen, dass ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden)
4. Falls Sie einen Ursachenzusammenhang für wahrscheinlich (Ziff. 3a)) halten: Welche Gründe sprechen dafür bzw. dagegen, dass die Gesundheitsstörungen (Ziff. 2) wahrscheinlich durch den Primärschaden (Ziff. 1) entstanden bzw. richtunggebend verschlimmert worden ist?
(Stellen Sie "Pro" und "Contra" gegenüber, was überwiegt?)
5. Wie hoch ist die durch die Unfallfolgen (Ziff. 3a)) bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - im allgemeinen Erwerbsleben nach Maßgabe der Erfahrungswerte zur Unfallbegutachtung für die Zeit ab TT.MM.JJJJ - ggf. zeitlich und höhenmäßig gestaffelt - einzuschätzen und welche Gründe sind dafür maßgebend?
6. Nehmen Sie kritisch Stellung zu den Gutachten und Stellungnahmen von Dr. [Namen der Gutachter aus dem erstinstanzlichen Verfahren und dem Verwaltungsverfahren]
7. Hinsichtlich der Zusammenhangsbeurteilung bei Halswirbelsäulen-(HWS-)Distorsionen und deren MdE-Bewertung wird auf die zu berücksichtigenden Darlegungen bei Schönberger/Mehrtens/Valentin - Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003, Seite 550 ff. hingewiesen.
Übrigens, durch Frage 7 des LSG hatte ich persönlich den Eindruck, dass die MdE ganz schön von vorneherein gedrückt werden sollte
Insgesamt habe ich persönlich den Eindruck, dass es dem Gericht vornehmlich um den Komplex Körperschaden - Kausalität nach der Theorie der wesentlichen Bedingung - ggf. Höhe der MdE geht, wenngleich auch leicht unterschiedlich formuliert.
Was habt ihr bislang für Erfahrungen mit solchen oder ähnlich formulierten Beweisfragen gemacht? Oder habt ihr komplett andere Formulierungen in den Beweisfragen gehabt?
Gruß
Joker