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Bevorstehender Gerichtstermin

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas labomba
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

labomba

Neues Mitglied
Hallo zusammen hier in diesem super super Forum,



erst einmal sorry für diesen Buchstabensalat. Bin ganz neu hier im Forum und muss mich erst mal zurechtfinden.

Ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin männlich und 56 Jahre alt und wohne mit meiner Familie in einem Einfamilienhaus mit großem Garten (Eigentum).


2008 hatte ich einen unverschuldeten Motorradunfall. Um es kurz zu machen, ich hatte einen Mittelhandbruch in der rechten Hand (bin Rechtshänder) und daraus hat sich dann ein Morbus Sudeck entwickelt. Die Schadensregulierung liegt bis jetzt bei 80 %. Die gegnerische Versicherung hat den Erwerbsschaden bis Mitte 2012 reguliert, jedoch nur nach monatlicher Aufforderung.


Leider hatte ich das Pech, an die falsche Anwältin zu geraten. Sie war nicht in der Lage den mir zustehenden Haushaltsführungsschaden sowie den Mehrbedarf zu berechnen und bei der Versicherung durchzusetzen.
Statt dessen, hat sie immer wieder die Forderungen der Versicherung bezüglich Reha-Care an mich herangetragen, so das ich den Eindruck bekam, das sie sich selbst von der Versicherung einschüchtern läßt.
Zum Schluß wußte ich nicht mehr auf wessen Seite sie steht. 2012 habe ich mich dann von ihr getrennt.


Ich bin jedoch immer noch arbeitsunfähig und krankgeschrieben, nehme etliche Schmerzmittel und bekomme seit 2010 nach der Reha, aus der ich arbeitsunfähig entlassen worden bin, von der DRV eine BU-Rente (Widerspruch auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente läuft noch).

Wer die Schmerzen kennt, weiß das diese auch auf die Psyche gehen. In der Reha 2010 habe ich diesbezüglich dort schon Medikamente verordnet bekommen.



Der neue Anwalt, den ich ab 2012 mit dieser Angelegenheit beauftragt habe, hat in mühevoller Kleinarbeit alles aufgearbeitet und es kam zutage, das der Erwerbsschaden von meiner früheren Anwältin falsch berechnet wurde zugunsten der Versicherung.



Mitte 2012 hat die Versicherung die Zahlung des Erwerbsschadens ganz eingestellt, da sie mit den neuen Forderungen nicht einverstanden war, u.a. auch Schmerzensgeld und die 100 % Haftungsquote, die der neue Anwalt fordert, da aus seiner Sicht die alleinige Schuld beim Unfallverursacher liegt, der einfach aus einer Parklücke auf die Straße gefahren ist.



Nun sind bei dem Gerichtstermin nächste Woche ein Ehepaar als Zeugen geladen, die am Unfalltag unmittelbar hinter mir fuhren und dieses auch schon bei der Polizeiaufnahme angegeben haben, das der Unfallverursacher einfach aus der Parklücke gefahren ist. Meine Frau ist auch als Zeuge geladen für Fragen, inwieweit ich in meiner Lebens- und Haushaltsführung eingeschränkt bin.



Ende 2011 hat die Versicherung einen Professor als Gutachter beauftragt, speziell für Orthoädie, Unfall-Handchirurgie. Was ich hier alles schon so an Gutachter gelesen habe, habe ich anscheinend wohl das große Los mit ihm gezogen. Er hat die Erwerbsunfähigkeit in meinem Beruf (erlernter Straßenbauer mit Vorgesetztenfunktion) mit 70 % eingestuft, da u.a. auch ein Faustschluß sowie Stift halten nicht mehr möglich ist. Ebenfalls sieht er nach fast 4 Jahren keine Aussicht auf Besserung aber auch nicht auf Verschlechterung.



Ich bin bei Gericht geladen, zwecks eines Güteversuchs und zur Aufklärung des Sachverhalts. Mein Erscheinen ist zwar angeordnet, ich könnte aber auch meinen Anwalt als Bevollmächtigten beauftragen. Dieser ist jedoch der Auffassung, das es besser wäre, persönlich zu erscheinen. Dem Gericht liegt natürlich auch das Gutachten vor.



Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wer hat Erfahrung, wie so ein Gerichtstermin in der Regel abläuft? Ich bin jetzt schon ganz aufgeregt und würde am liebsten gar nicht hingehen. Sollte es mir irgendwann wieder besser gehen (besser heute wie morgen), habe ich dann die Wahl zu einer evtl. Umschulung oder hat die Versicherung hier das Sagen, da sie es ja evtl. auch bezahlen muss.



Für ein paar Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar. Auch wenn ich es wiederhole, es ist ein Superforum hier. Es macht einen natürlich auch sehr nachdenklich und traurig, was man hier alles liest.


PS: Meine Frau war so nett und hat dieses hier für mich geschrieben, sonst würde ich hier noch mein Weihnachtsgeschenk bekommen.:D


An alle hier im Forum
freundliche Grüße .... Labomba
 
Hallo Labomba
Vor einem Gerichtstermin ist man immer sehr aufgeregt aber die Anspannung legt sich dann meistens zumindest war das bei meinen Verhandlungen so.Du gehst doch schon mal mit deiner engsten Vertrauten deiner Frau dort hin. Da ihr beide an dem Verfahren beteiligt seit könnt ihr euch schon im Vorfeld füreinander stärken.Wichtig ist im Vorfeld miteinander zu reden. Und da ist doch noch euer Anwalt der diesbezüglich die meiste Erfahrung hat setzt euch mit ihm noch einmal zusammen besprecht eure Fragen und auch er wird euch einige Tipps geben denn ihm ist ja auch an einem optimalen Verlauf gelegen und ihm vertraut ihr doch auch.Also „einfach“ keine Angst und toi, toi, toi!

Liebe Grüße Mutmacher
 
Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Hallo labomba,

na, das sieht schon besser aus, als der Buchstabensalat, mit dem ich leider nichts anfangen konnte. War nicht böse gemeint von mir.

Nun zu Deiner Frage. Vorweg noch ein Link zum Schmökern:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105202

Also, da Dein persönliches Erscheinen angeordnet ist, gibt es für den Richter offensichtlich noch viel Klärungsbedarf, was den Unfall und dessen Folgen angeht.

Zunächst eröffnet der Richter die Verhandlung. Es wird zunächst festgestellt, wer anwesend ist. Wenn es sich um einen Zivilprozess handelt, könnte eine der beiden Parteien an dieser Stelle bereits möglicherweise ein sogenanntes Versäumnisurteil beantragen, falls die andere Partei durch Abwesenheit glänzt. Habe ich aber in meiner langjährigen Praxis, in Punkto Unfallstreitigkeiten bisher aber noch nicht erlebt. (was das Fehlen einer der beiden Parteien angeht)

Dann wird sich der Richter, soweit aus der Akte ersichtlich, den Schriftsätzen beider Parteien zuwenden und entweder bereits jetzt Fragen stellen, oder die Parteien nacheinander vortragen lassen.

Sind Zeugen geladen werden diese nacheinander gehört. Sie müssen allerdings vorher den Saal verlassen und werden einzelnen aufgerufen. Sollten die Zeugen nach der Befragung nicht weiter benötigt werden, werden sie offiziell vom Richter entlassen und können, wenn sie wollen, hinten im Gerichtssaal Platz nehmen und zuhören.

Wenn der Richter einen bestimmten Kenntnisstand glaubt erreicht zu haben, wird er den beiden Parteien einen Vorschlag zum Vergleich unterbreiten bzw. seine Ansicht auf das Prozessrisiko bzw. auch weitere notwendige Schritte darlegen.

Sollte der Vergleichsvorschlag durch mindestens eine der beiden Parteiein abgelehnt werden, wäre die Güteverhandlung gescheitert und es wird sogleich in die Hauptverhandlung übergegangen.

Solch eine Gerichtsverhandlung kann relativ schnell vorbei sein (bisheriger Rekord, den ich selbst miterlebt habe, waren 10 min) oder sie kann auch wesentlich länger dauern (5 bis 6 Stunden).

Als Geschädigter kann ich Dir nur raten, möglichst emotionslos in die Gerichtsverhandlung zu gehen. Ich weiss, dass ist leichter gesagt, als getan, aber Du musst Dich emotional defintiv vor Angriffen der gegnerischen Anwälte schützen, welche durchaus auch unter die Gürtellinie gehen können, bis zur Verhöhnung.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Kraft und Standhaftigkeit.

Herzliche Grüße vom RekoBär
 
Hallo Mutmacher,
Hallo Rekobär,

erst einmal vielen Dank für Eure Mühe und Ratschläge sowie Tipps. Ich habe mich hier im Forum noch ein bisschen umgeschaut und habe hier und da noch was gelesen, damit ich doch etwas entspannter und vorbereitet in die Gerichtsverhandlung gehen kann. Ich werde dann hier mal berichten, wie es gelaufen ist. Wünsche Ihnen und allen anderen hier im Forum einen schönen sonnigen Sonntag.

Herzliche Grüße .... Labomba
 
hallo labomba,

toi toi toi bei dem bevorstehenden Termin.

Was Rekobär aus Erfahrung schrieb, kann ich nur unterstreichen.

Gericht das ist ein Ort mit besonderen Spielregeln. Da sitzt man als Betroffener - muss mitanhören, wie andere über einen reden, ohne antworten zu dürfen, das fällt schwer, aber muss sein. Die Anwälte kennen die Spielregeln, unsereiner ist da gnadenloser Laie und daher gilt, wie Rekobär es sagte: ruhig bleiben, ruhig bleiben, ruhig bleiben.

Meinem Mann ist bei einer meiner Verhandlungen das Messer in der Hosentasche aufgegangen, als er die Missachtungen, die Verleumdungen, die Pseudowissenschaftlichen Erörterungen eines der Gutachter vor Gericht mit anhören musste. Am liebsten wäre er dem Schlechtachter an die Gurgel. So fassungslos waren wir über dessen Hirngespinste. Und die Richterin umschmeichelte ihn mit ja Herr Professor, ach so Herr Professor usw., der behauptete, ich selber sei kein Arzt, deshalb nicht in der Lage meinen eigenen Gesundheitszustand zu erläutern. Er selbst hatte ein Jahr zuvor bei seinem Gutachten 35 min ein Gespräch mit mir geführt und die halbe Stunde und 10 min körperlicher Untersuchung würden ihm ausreichen einen 4 jahre lang andauernde Leidensweg angemessen zu beurteilen. Unglaublich! Seine Behauptung, das sei so üblich reichte der Richterin.

Bei der Berufungsverhandlung ist mein Mann gar nicht mehr mit, da war dann mein Anwalt - ein neuer Gutachter und der Richter und der gegnerische Anwalt aktiv. Ich selber saß da, mit meinen Aktenordner voller Nachweise und hörte über eine Stunde lang Fremde über mich und meinen Gesundheitszustand den Unfall und dessen Folgen sich austauschen - kam mir vor wie auf Besuch auf einem fremden Planeten. Nachdem meine Anwalt den Gutachter soweit hatte, dass er Unfallfolgen zugestand waren gut eine Stunde um. Mit allem anderen waren es knapp 90 min - davon habe ich keine zwei Minuten selber geredet.

Es ist daher sehr wichtig aufmerksam zu bleiben, bei Widersprüchen sich Notizen zu machen, den eigenen Anwalt darauf hinweisen - keinesfalls irgendwelche Emotionsausbrüche - heb dir die für nachher auf- das hat stets negative Folgen, du wirst nicht mehr ernst genommen. Deine eigenen mühsam gesammelten Pluspunkte werden durch Emotionsausbrüche runter gekürzt.

Im Gericht wollen die am Ende bei ihrer Beurteiung deiner Sachen GLAUBEN, dass das Richtig ist. Daher zählen Fakten, Fakten und besonders die Schlussfolgerungen aus den Fakten. Das ist Fakt und daher hat er/sie die und jene Folgen, da und dort nachgewiesen. (Egal wie Nahe das an den Tatsachen tatsächlich kommt.)

Da immer etwas auf der Strecke bleibt - bleibt auch immer ein ungutes Gefühl, dass so ein Gerichtstermin der eigenen Angelegenheit nicht gerecht wird.

Jeder könnte bestimmt eine Liste von Sachen finden, die nicht berücksichtigt worden sind. Es ist ein Kompromis. Dein Anwalt sucht dabei das Beste für dich rauszuholen. Aber es wird nie ALLES sein. Daher bleibt immer das Gefühl dass was auf der Strecke bleibt und man hat das Gespür dass das eigentlich nicht gerecht ist.

Recht haben und Recht bekommen ist halt leider zweierlei.

Viel Erfolg
LG Teddy
 
hallo labomba,

bin auf der Suche nach einen Anwalt, da ich ähnliche Erfahrungen mit meinen Anwalt gesammelt habe, wie Du.

Ich würde mich freuen und du würdest mir weiterhelfen, wenn du mir den Namen deines Anwalts nennen könntest. Mir ist zwischenzeitlich egal, wo der Anwalt sitzt.

Wie ist die Regelung bei dem Anwaltswechsel mit den Mehrkosten bei Dir geregelt?

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel Erfolg

Moin moin labomba

Ich kann kann dir zwar keine weiteren sinnvollen Tips geben aber ein toi toi toi und viel Erfolg von Bockel.
 
Hallo zusammen,
Danke an alle, die sich hier noch gemeldet haben um mir Mut zu machen und mir ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Rolandi wichtig ist, das du dich mit deiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzt und mitteilst, das du einen Anwaltwechsel vornehmen möchtest, da du mit der Schadensregulierung deines Anwaltes nicht zufrieden bist.

In meinem Fall war es kein Problem zu wechseln, da ich ja auch schon im Vorfeld wußte, das sie sich verrechnet hatte, aber dies nicht wahrhaben wollte. Der neue Anwalt hat das schriftliche mit der Anwältin geklärt und die Akte angefordert. Ich habe der Anwältin lediglich 300,00 Euro gezahlt unter Vorbehalt. Das waren alle Kosten, die mir durch den Wechsel entstanden sind.

Ich werde mich am Wochenende nochmal melden wie es bei der Verhandlung gelaufen ist und dann können wir überlegen, wie wir es mit der Adresse machen. Vorab ich wohne in NRW, damit du schon einmal Bescheid weiß in welcher Gegend auch der Anwalt seine Kanzlei hat.
Ich wünsche allen hier noch einen schönen Abend.

Gruß ... Labomba
 
Hallo zusammen,

ich wollte mich ja noch mal melden nach dem überstandenen Gerichtstermin.

Im großen und ganzen hat Rekonbär schon ziemlich genau geschildert, wie so was abläuft. Die beiden Zeugen, die hinter mir am Unfalltag gefahren sind, haben gesehen wie das Auto aus der Parklücke zur Hälfte hereinfuhr und ich gestürzt bin. Mehr haben sie auch nicht gesehen. Die Aussage ist die gleiche, die sie damals bei der Polizei ausgesagt haben.

Der Unfallverursacher hat bei Gericht ausgesagt, er wäre aus der Parklücke herausgefahren und hat dann urplötzlich ein lautes Schleifgeräusch gehört und hat angehalten. Er hätte mich jedoch nicht gesehen, da ich angeblich vorher schon gestürzt bin und über den Boden rutschte. Jetzt habe ich noch einmal in den Akten nachgeschaut und er hat damals bei der Polizei angegeben, er sei bis zur Mittellinie gefahren, hat mich dann gesehen und angehalten um mich vorbeifahren zu lassen. Beide Aussagen sind definitiv falsch. Der Richter hat die jetzige Aussage des Unfallverursachers in sein Diktiergerät gesprochen und natürlich meine auch.

Eine Zeugin ist nicht erschienen und zwar die, die die Lücke freigelassen hat um ihm das Herausfahren vom Parkplatz auf die Straße zu ermöglichen. Deswegen wurde meine Frau auch nicht angehört und es wurde ein neuer Termin in 2 - 3 Monaten angesetzt.


Bei dem Richter hatte ich das Gefühl, er wollte die Sache so schnell wie möglich vom Tisch haben und er wußte über den Fall bzw. die Sachlage sehr sehr wenig. Die gegnerische Versicherung hat gerade mal 1/6 von dem angeboten, was mein Anwalt bis zur Altersrente ausgerechnet hat.
Der Anwalt der gegnerischen Versicherung hat um Einsicht in die komplette Akte gebeten und sich diese vom Richter aushändigen lassen.


Nach der Aussage des Unfallverursachers sind jetzt noch so viele Fragen offen, z.B. ob man so ein Geräusch überhaupt im Fahrzeuginnern hören kann, wenn man selbst dem Motor laufen hat und links und rechts Fahrzeuge stehen, die ebenfalls den Motor an haben. Desweiteren ob er überhaupt genug Sicht nach rechts auf die Fahrbahn hatte, da seine Frau Beifahrerin war. Zudem saß noch ein Kleinkind hinten im Auto.


Der Richter sagte nur zum Schluß bis zu dem neuen Termin sollten wir versuchen uns außergerichtlich zu einigen.
Sollte das bis zum Gerichtstermin nicht geschehen, wird laut Richter evtl. ein Verkehrsgutachten erstellt und evtl. auch noch ein neues Gutachten bezüglich meines rechten Armes (Hand - Morbus Sudeck).

Vielleicht fällt dem Unfallverursacher bis dahin auch wieder eine neue Geschichte ein, da er ja offensichtlich schon zweimal gelogen hat. Allso heißt es für mich erst einmal wieder warten. :mad:


Vielleicht fällt ja dem einen oder anderem von Euch noch was ein, auf was ich dabei wieder achten muss. Ihr habt mich ja auch jetzt mit Euren Kommentaren und Ratschlägen unterstützt. Dafür nochmal vielen Dank!

Ich wünsche allen hier im Forum noch einen schönen schmerzfreien sonnigen Tag.


Herzliche Grüße .... Labomba


PS: Hallo Rolandi,
durch die ganze Aufregung habe ich vergessen meinen Anwalt zu fragen wegen der Adresse. Aber ich habe diese Woche noch einen Termin bei ihm, da der Richter von ihm eine komplette Aufstellung über alle bis jetzt geleisteten Zahlungen haben möchte. Dann werde ich ihn fragen und kann ja dann den Namen evtl. hier veröffentlichen, wenn er damit einverstanden ist. Oder hat du eine andere Idee?, evtl. deine eMail-Adresse
 
Zeugen usw.

Hallo labomba,

Zeugenaussagen sind immer mit Vorsicht zu genießen. Das liegt ganz einfach daran, dass jeder Beteiligte den Unfallvorgang von seiner Warte und Wahrnehmungen aus sieht.

Der Richter will offensichtlich ein Unfallanalytisches Gutachten anfertigen lassen. Hier ein Link zum Schnökern:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105199

Das Ziel wird wohl sein, wenn ich Deinen letzten Beitrag richtig interpretiert habe, dass geklärt werden soll, ob der Pkw-Fahrer Dich tatsächlich wahrnehmen konnte oder nicht.

Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, allerdings ging es da um einen Pkw-Fussgänger-Unfall. Hier behauptete der Pkw-Fahrer der Fussgänger hätte bereits am Boden gelegen. (was in dem Fall nicht ganz abwegig war, da der Fussgänger ca. 2,5 Promille Blut im Alkohol hatte... ist natürlich anders herum gewesen). Tatsächlich stand aber der Fussgänger noch und fiel erst durch den Anstoß des rückwärts fahrenden Pkw um und wurde dann auch noch 10 m mitgeschliffen.

Als nächstes wird dann die Frage zu klären sein, ob Deine gesundheitlichen Einschränkung durch den Unfall verursacht wurden, oder, wie die Versicherer gern behaupten, Alterserscheinungen sind.

Richter neigen übrigens grundsätzlich dazu, die Fälle möglichst schnell und unkompliziert vom Tisch zu bekommen. In den vielen Jahren meiner Arbeit als Unfallanalytiker habe ich den Eindruck bekommen, dass Richter begrenzt fleissig sind und sich nicht mehr bewegen wollen... sonst wären sie ja Rechtsanwälte geblieben.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo labomba,

ich hab mal ne andere Frage an dich.

Trägst du dich wirklich mit dem Gedanken noch eine Umschulung anzustreben?
Immerhin 56 und dann mit der Erkrankung.
Bekommst du die überhaupt noch finanziert?


Gruß
Teiko
 
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