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Berufsunfähigkeit nach 6 Monaten

MarkM

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Juli 2021
Beiträge
177
Guten Morgen,

Ich habe das glück eine BU-Versicherung abgeschlossen zu haben und wollte einmal eure Einschätzung hören.

Aktuell bin ich wegen Tinnitus,Kopfschmerzen,Schwindel,
Schlafstörungen, und Erschöpfung krank geschrieben und das jetzt leider auch schon über 6 Monate.

Leider bin ich bisher in keiner behandlung die mir hilft und warte auf einen Rehaplatz. Einen Psychotherapieplatz versuche ich zu bekommen.

Nun aber zu meiner Frage...
Meint ihr ich sollte den Antrag auf BU-Rente mit meinem Anwalt stellen? Wenn Ja wäre das ein neuer Fall? Oder zählt das als ein fall, da ich aktuell ja im wiederrufverfahren mit der BG bin?!

Auch weiß ich leider nicht was ich da beim Antrag als Ärzte angeben sollte...ich gehe nun zum hausarzt der aber noch sehr überfordert mit der sache ist. Aber wenn ich den D-Arzt angebe ist es ja schon zum scheitern verurteilt...dabei vordern sie es wahrscheinlich sowieso an oder?

Oder zahlen die jetzt sowieso erstmal da ich über die 6 monate bin und lassen ein gutachten machen?

Sorry aber bin damit etwas überfordert. Ich hoffe hier kennt sich jemand damit etwas aus.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mark,

Du solltest erstmal Deine Versicherungsbedingungen Deiner BU durchlesen.

Den Antrag kannst Du doch alleine stellen, wenn dies passt. Kommst Du dann damit bei Deiner BU nicht durch und Du benötigst einen RA, dann musst Du ein erneutes Mandat vergeben.

BU-Versicherung: Zivilrecht
BG-Unfall: Sozialrecht

Somit gibt es auch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.

Auch die Gutachten kann man nicht vermischen.

Wie ist lt. Deiner Ärzte, welche Dich behandeln und AU schreiben die Gesundheitsprognose?

Wenn Du entsprechendes Alter hast, Deinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kannst und zu alt bist für eine Umschulung über die BG (Kostenträger), könntest Du auch die EMR beantragen.

Aber 6 Monate AU ist noch nichts. Wichtig sind die Gutachten und Gesundheitsprognosen.

Deine BU - Versicherung ist privatwirtschaftlich und wird es Dir auch nicht einfach machen. Die wollen Geld verdienen und nicht ausgeben!

Bist Du jünger, dann sagt Deine BU-Versicherung: Ja, Du bist wohl für Deinen Beruf: Berufsunfähig - aber nicht ARBEITSUNFÄHIG! Hier gibt es Unterschiede!
Du musst Dich gut einlesen und alle Unterschiede verstehen - auch im Zusammenhang Deiner Versicherung. Diese ist privatrechtlich. Die Versicherungsbedingungen kennen wir alle nicht.

WIe hoch ist Dein aktuell anerkannter GdB? Gibt es eine Befristung?

Wie hoch ist aktuell seitens der BG Deine MdE? Welche Therapien erhälst DU?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Mein GDB beträgt 50 unbefristet.

MDE bekomme ich nicht, da die BG behauptet ich hätte keine unfallfolgen da 14 tage nach unfall keine schäden im MRT sichbar waren. Wiederspruch läuft aber.

Aktuell bekomme ich leider keine Therapie. Bin auf der suche nach einem psychotherapie platz.

Behandlungen habe ich auch bisher kaum bekommen. Gegen kopfschmerzen und schwindel gibt es nichts und naja gegen Tinnitus und schlafstörungen ja auch nicht. Nur amitriptylin hatte ich probiert aber wieder abgesetzt wegen nebenwirkungen.

Ich denke aktuell stellt mir keiner eine prognose. Beim hausarzt war ich gestern zum ersten mal und beim D-Arzt muss ich nicht nachfragen da simuliere ich ja sowieso.

Ich denke die Prognose wird aktuell das größte problem sein. Muss wohl abwarten bzw. Hoffen bald in die Reha zu können.
 
Hallo Mark,

ruf deine Vers. an und laß dir den Antrag auf BU schicken. Den füllst du am besten mit Hilfe eines Anwalts aus, da du noch nicht sehr tief in Materie drin bist. Zumahl du auch angezählt bist, ist ein Beistand sicher nicht verkehrt.

Aber mit GDB 50 sollte es keine Problem sein, abhängig vom vorher ausgeübten Beruf. Was hast du beruflich gemacht?
Handwerk, Büro, Dienstleistung?

Gruß Tillis
 
Hallo,
Was soll das mit dem GDB zutun haben? Und der GDB war bereits vor meinem unfall vorhanden.
Habe im Büro gearbeitet aber auch handwerklich. Ca.70% büro und 30% handwerklich.
 
Hallo Mark,

ich kann Dir nur anraten, unverzüglich einen Antrag auf GdB beim VA zu stellen mit all Deinen Erkrankungen / Einschränkungen.

Den Antrag findest Du im www für Dein Land und diesen Antrag kann jeder ganz simpel ausfüllen. Dafür braucht man keinen RA oder Profi.

Bist Du Dir unsicher, ggf. gibt es in Deiner Firma / Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung, dann vereinbare mit denen einen Termin, die werden Dich unterstützen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Mark,

ich kann Dir nur anraten, unverzüglich einen Antrag auf GdB beim VA zu stellen mit all Deinen Erkrankungen / Einschränkungen.

Den Antrag findest Du im www für Dein Land und diesen Antrag kann jeder ganz simpel ausfüllen. Dafür braucht man keinen RA oder Profi.

Bist Du Dir unsicher, ggf. gibt es in Deiner Firma / Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung, dann vereinbare mit denen einen Termin, die werden Dich unterstützen.

Viele Grüße

Kasandra
Hallo Kasandra,
Das sollte ich auch tun wenn ich bereits gdb50 unbefristet habe?
 
Hallo Mark,

dann ist dies nicht unbedingt notwendig, denn es kann auch sein, dass die Erkrankungen mit GdB 50 unbefristet natürlich erneut geprüft werden und es kann auch manchmal nach hinten los gehen. Dies musst Du selbst abschätzen können. Dafür kenne ich Dich nicht.

GdB 50 unbefristet passt schon mal für Dein Arbeitsleben :)

Dann macht es bei Dir wohl auch keinen Fall einen Sinn, eine neue "Baustelle" aufzumachen wo Du wieder mehr Energie einbringen musst.

Dennoch der Hinweis: unbefristet heißt nicht lebenslänglich! Auch ein VA hat jederzeit die Möglichkeit eine Überprüfung einzuleiten und neu zu bewerten. Aber es scheint für Dich besser, rühre Dich nicht und hoffentlich kommt der Tag der Überprüfung nicht mal, dann musst Du halt wieder durch die Prozedur. Aber demnach, lass es laufen und freue Dich über die Ruhe und Deinen "verbesserten" Kündigungsschutz. Unkündbar bist Du ja auch nicht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Was soll das mit dem GDB zutun haben? Und der GDB war bereits vor meinem unfall vorhanden.
Habe im Büro gearbeitet aber auch handwerklich. Ca.70% büro und 30% handwerklich.
Hallo Mark,

das ist doch egal ob vor dem Unfall GDB vorhanden war.

Ich setz mal vorraus du hast einen:

-privaten Vertrag mit einer Vers.,
-die, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf,
-länger als 6 Monate
-nur noch zu 50% ausüben kannst
-in Leistung treten muss (Rente zahlen)

Dein GDB schränkt dich doch zusätzlich in deiner Tätigkeit ein, zus. zum Unfall.

Kenne jetzt den Vertrag nicht, aber wenn du der Meinung bist das du deine Leistung, wie vor dem Unfall nur zu 50% oder weniger erbringst,
dann beantrage die BU Leistung.

Dafür hast du doch abgeschlossen, dafür hast du gezahlt. Und jetzt ist der Versicherungsfall eingetreten.
Erstmal Antrag schicken lassen, dann siehst du was die alles wissen wollen.

Gruß Tillis
 
Hallo Mark,

Du solltest erstmal Deine Versicherungsbedingungen Deiner BU durchlesen.

Den Antrag kannst Du doch alleine stellen, wenn dies passt. Kommst Du dann damit bei Deiner BU nicht durch und Du benötigst einen RA, dann musst Du ein erneutes Mandat vergeben.

BU-Versicherung: Zivilrecht
BG-Unfall: Sozialrecht

Somit gibt es auch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.

Auch die Gutachten kann man nicht vermischen.

Wie ist lt. Deiner Ärzte, welche Dich behandeln und AU schreiben die Gesundheitsprognose?

Wenn Du entsprechendes Alter hast, Deinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kannst und zu alt bist für eine Umschulung über die BG (Kostenträger), könntest Du auch die EMR beantragen.

Aber 6 Monate AU ist noch nichts. Wichtig sind die Gutachten und Gesundheitsprognosen.

Deine BU - Versicherung ist privatwirtschaftlich und wird es Dir auch nicht einfach machen. Die wollen Geld verdienen und nicht ausgeben!

Bist Du jünger, dann sagt Deine BU-Versicherung: Ja, Du bist wohl für Deinen Beruf: Berufsunfähig - aber nicht ARBEITSUNFÄHIG! Hier gibt es Unterschiede!
Du musst Dich gut einlesen und alle Unterschiede verstehen - auch im Zusammenhang Deiner Versicherung. Diese ist privatrechtlich. Die Versicherungsbedingungen kennen wir alle nicht.

WIe hoch ist Dein aktuell anerkannter GdB? Gibt es eine Befristung?

Wie hoch ist aktuell seitens der BG Deine MdE? Welche Therapien erhälst DU?

Viele Grüße

Kasandra
Hallo Kassandra,
wie sieht es denn aus wenn man selbstständig ist? unverschuldeter Wegeunfall mit Transporter - freiwillig BG versichert.
Seitdem Tinnitus schweregrad 4, HWS und LWS Prellung und Zerrung. Finde keinnen Anhaltspunkt über höhe der MDE.
Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe,

anbei die GdB Tabelle:


Hält die "Unfallfolge" durch einen BG-Unfall an, dann muss ein GA erstellt werden zur Ermittlung der MdE. Diese ist nicht gleichzusetzen mit dem GdB.

Warst Du bereits seitens der BG zum GA zur Ermittlung der MdE?

Wurde der Tinnitus als Unfallfolge der BG bereits anerkannt?






Lies Dich einfach mal durch, es gibt noch so einiges im Netz.


Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uwe,

anbei die GdB Tabelle:


Hält die "Unfallfolge" durch einen BG-Unfall an, dann muss ein GA erstellt werden zur Ermittlung der MdE. Diese ist nicht gleichzusetzen mit dem GdB.

Warst Du bereits seitens der BG zum GA zur Ermittlung der MdE?

Wurde der Tinnitus als Unfallfolge der BG bereits anerkannt?

Viele Grüße

Kasandra
Hallo Kassandra,
der unfall war vor 14 tagen. HNO war ich schon. Tinnitus habe ich gleich im krankenhaus angezeigt.
Gruß
Uwe
 
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