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Berufsschadensausgleich Opferentschädigungsgesetz Berechnungsgrundlage

Hallo @boign,

ich bin nur neulich mal über sowas gestolpert. L 6 VG 1432/20, da ging es um eine Erhöhung, aber ich habe es nur überflogen, ich weiß nicht, ob Dir die Argumentation weiter hilft.

Es hat lange gedauert, aber ich habe den Bescheid kürzlich bekommen. Ich bin entsprechend meinem Studium auch eingruppiert worden, ohne wenn und aber. Bin sehr dankbar jetzt Klarheit zu haben.
 
Hallo zusammen, bei der letzten Frage kann ich leider nicht weiterhelfen, aber mein Hochschulstudium wurde auch anerkannt. Da gibt´s wahrscheinlich aufgrund der Verordnung auch wenig Spielraum.
 
Hallo @ all!

Danke an Tigerchen und Eisvogel2021 für Eure Antworten!
Ich gehe davon aus, dass Ihr Euer Studium abgeschlossen habt?
Oder wart Ihr noch am Studieren?
Klagen musste keiner?
Erst mal Glückwunsch das das alles so gut bei Euch geklappt hat.

Danke
Gruss
boign
 
Hallo @boign,

ich konnte mein Studium schädigungsbedingt nicht abschließen. Klagen musste ich nicht, ging im Widerspruchsverfahren durch.

Vielen Dank für die Glückwünsche!
 
Oh, wie schön, dass ihr Beiden bzgl des Hochschulstudiums anerkannt wurdet - das gibt mir Hoffnung. Dann komme ich vielleicht auch mit meinem Studium durch. Ich habe mit sehr viel Zeit und Aufwand das Diplom I abgelegt, für das Diplom II hatte ich schädigungsbedingt keine Kraft mehr.
 
@Meanmachine

ist der SGB XIV wirklich besser als das BVG ?
Welche Vorteile ergeben sich ?

Problem wird wie beim BVG sein, dass das Papier auf dem es steht behördlich nicht umgesetzt wird !

Gruß Impf
 
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