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Berufskrankheit 2301

drago

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Mai 2007
Beiträge
116
Hallo zusammen,

ich hab derzeit ein Widerspruchsverfahren mit der BG am laufen und diese möchten nun ein neues Gutachten nach Paragraph 200 Abs. 2 nach SGB VII.

In der Ermittlung wurde schon ein Gutachten erstellt, aber der Arzt hat keinen MdE Wert festgelegt.

Die Untersuchung hat eine hochgradige Schwerhörigkeit ergeben und ein komplexer Tinnitus ist festgestellt worden.Ich war 30 Jahre lang im Lärmbetrieb beschäftigt, wo die Lärmbelästigung bei 85 bis 110 dB lag.

Hat die BG überhaupt das Recht, ein neues Gutachten zu fordern? Vor allem werden mit als Auswahl drei institute genannt, das nächstgelegenste wäre bei ca. 60 km Entfernung. In meiner Heimstadt gibt es 4 Krankenhäuser und mehrere Fachärzte, daher bin auch über die Vorschläge verwundert.

Was ist euer Rat und wie verfahre ich weiter?

Lieben Gruß

drago
 
Hallo drago:),

soviel ich weis..hast du das rEcht einen eigenen GA für diese Erkrankung zu nennen. Bitte alle Schreiben mit der BG oder andere Institutionen immer per Einschreiben mit Rückschein...damit kannst du immer alles belegen. Telefongespräche und deren Wortlaut sind nicht immer beweisbar.
Ich empfehle dir hier die ganzen Beiträge zum Thema BG Berufskrankheiten und Widerspruchverfahren durchzulesen. Viele User haben die selben Erfahrungen gemacht und haben nützliche Tipps.
Also bitte lesen und dann kannst du noch gezielte Fragen stellen und natürlich dann auch deine Erfahrungen hier schriftlich wiedergeben.

Viel Glück:)
Buffy07
 
Hallo Drago,

wenn die BG im Widerspruchsverfahren ein neues Gutachten erstellen lassen will, ist Dein Widerspruch scheinbar auf fruchtbaren Boden gefallen. In der Pflicht ist die BG und braucht jetzt zu Deinen Widerspruchsgründen eine neue ärztliche Untersuchung/Begutachtung. Zu diesen entfernten Kliniken brauchst Du keinesfalls. Wie Buffy bereits schreibt, kannst Du immer wieder eigene Gutachter vorschlagen. Verweigern würde ich allerdings die Begutachtung nicht. Denke eventuell an einen Zeugen und sprich dies mit dem Gutachter im Vorfeld ab. Findest hier im Forum genug Hinweise dazu.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Drago,

suche Dir selber einen Gutachter. Gerade mit den sogenannten "Instituten" hat hier ein Großteil der User sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Benutze die Suchfunktion.

Grüße Kasandra
 
Hallo Zusammen,

in meinem Verfahren tut sich was und ich möhte davon berichten und bin natürlich übner jede/n Hilfe & Rat zur Berufskrankheit 2301 froh.

Bei dem Widerspruch habe ich von der BG einen Gutachter genommen. Dieser hat eine MDE von 20% ohne komplexen Tinitus festgestellt. Für das Versorgungsamt hat der gleiche Gutachter 30% GdB festgestellt.

Mein Widerspruch wurde abgelehnt und ich bin somit zum Rechtsanwalt. Leider wurde die Klagefrist verpasst. Darauf stellte meine RA einen Überprüfungsantrag nach 44 SGB XII.

DIe BG möchte nun ein 3. Gutachten und hat wie immer 3 GA vorgeschlagen, alles "forenbekannte" Professoren, die für BGB Entscheidungen bekannt sind.

Meine Frage richtiet sich nun gezielt auf die Anzahl der Gutachten. Darf die BGB ein weiteres Gutachten fordern ? Weil irgendwann soll ja auch gut sein...! Sollte man sich hierrauf einlassen, weil mir dieses Verfahren doch etwas suspekt erscheint.

Falls es nötigist sprechen die Fakten für mich: Exposität von über 30 Jahren mit einer "Lärmbelästigung" zwischen 85-110 DB, siehe hierzu ein Urteil vom bayrischem SG vom 14.06.2006 AZ: L174 75/05.

Desweiteren wurde ich vom technischem Aufsichtdiest der BGB gefragt ob ich persönlich zur BGB kommen kann, um über meine weiteren Berufskrankheiten (Skelett) zu sprechen?

Ist soetwas üblich?, oder sollte man auf dem schriftlichem Weg bestehen?

Vielleicht hat jemand ähnlicheErfahrungen gemacht und kann mir etwas zur Seite stehen?

Vielen Dank vorab und noch ein schönes Wochenende

drago
 
Also eine hochgradige Schwerhörigkeit bedingt eine MdE/GdB von 50% (also ich beziehe mich da auf eine beidseitige Schwerhörigkeit).

Du schreibst in deinem zweiten Beitrag es wurden 20% MdE anerkannt. Also wurde nur ein Teil der Schwerhörigkeit als berufsbedingt anerkannt.

Die Expositionsdauer sagt nichts über die MdE, also ob jetzt 20 oder 30% aus. Es gibt Menschen die bei deiner Expositionsdauer und Belastung keine Schwerhörigkeit ausbilden und Menschen die einen hohen Schaden nehmen. Es kommt dann darauf an, ob die überschwelligen Tests positiv waren, eine Symetrie der Hörkurven besteht, eine reine Schalleitungsschwerhörigkeit besteht, in wie weit die tiefen Frequenzen betroffen sind etc......

Welche Gutachter wurden dir denn vorgeschlagen?

Grüße
 
halo helma

Vogeschlagen sind 3 profesoren die alle fur BGB arbeiten.


Gruße
 
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