Hallo zusammen,
ich hab derzeit ein Widerspruchsverfahren mit der BG am laufen und diese möchten nun ein neues Gutachten nach Paragraph 200 Abs. 2 nach SGB VII.
In der Ermittlung wurde schon ein Gutachten erstellt, aber der Arzt hat keinen MdE Wert festgelegt.
Die Untersuchung hat eine hochgradige Schwerhörigkeit ergeben und ein komplexer Tinnitus ist festgestellt worden.Ich war 30 Jahre lang im Lärmbetrieb beschäftigt, wo die Lärmbelästigung bei 85 bis 110 dB lag.
Hat die BG überhaupt das Recht, ein neues Gutachten zu fordern? Vor allem werden mit als Auswahl drei institute genannt, das nächstgelegenste wäre bei ca. 60 km Entfernung. In meiner Heimstadt gibt es 4 Krankenhäuser und mehrere Fachärzte, daher bin auch über die Vorschläge verwundert.
Was ist euer Rat und wie verfahre ich weiter?
Lieben Gruß
drago
ich hab derzeit ein Widerspruchsverfahren mit der BG am laufen und diese möchten nun ein neues Gutachten nach Paragraph 200 Abs. 2 nach SGB VII.
In der Ermittlung wurde schon ein Gutachten erstellt, aber der Arzt hat keinen MdE Wert festgelegt.
Die Untersuchung hat eine hochgradige Schwerhörigkeit ergeben und ein komplexer Tinnitus ist festgestellt worden.Ich war 30 Jahre lang im Lärmbetrieb beschäftigt, wo die Lärmbelästigung bei 85 bis 110 dB lag.
Hat die BG überhaupt das Recht, ein neues Gutachten zu fordern? Vor allem werden mit als Auswahl drei institute genannt, das nächstgelegenste wäre bei ca. 60 km Entfernung. In meiner Heimstadt gibt es 4 Krankenhäuser und mehrere Fachärzte, daher bin auch über die Vorschläge verwundert.
Was ist euer Rat und wie verfahre ich weiter?
Lieben Gruß
drago