brunnenmax
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Hallo Zusammen, hat jemand Erfahrung mit der Berrechnung von Erwerbsschäden? Ich hätte da dringend gerne eine zweite...Meinung !
Der Richter am LG errechnet an Hand des vorliegenden Arbeitsvertrages, das ich ein Nettoeinkommen von 1850€ erzielt hätte. Da aber eine Probezeit vereinbart, und ich schon 50 Jahre alt sei, müsse er hier 20% in Abzug bringen. Ausserdem hätte ich mir durch den Unfall den täglichen Arbeitsweg gespart, was mit 280€ in Abzug zu bringen sei. Somit würden von den 1850€ Einkommen noch 1200€ übrig bleiben ! Da wir durch den Unfall in Hartz4 sitzen, hätten wir dort ein "Einkommen" von 1440€. Er wüßte also nicht, was ich für einen Erwerbsschaden habe und hat die Klage komplett abgewiesen...
1. Darf der Richter die Einkommensgemeinschaft (Hartz4) meinem Einkommen entgegenstellen?
Es geht doch um meinen Erwerbsschaden und nicht, was die Bedarfsgemeinschaft hätte, könnte oder sollte...diese Bedarfsgemeinschaft hätte es ohne Unfall ja nie gegeben!
2. Muss der Richter nicht das Kindergeld und den Unterhalt für die Kinder, welches innerhalb der 1440€-Hartz4 als Einkommen gerechnet wird (immerhin 1100€), aussen vor lassen?
Immerhin hätten wir ohne den Unfall die 1100€ (Kindergeld und Unterhalt) zusätzlich zum errechneten 1850€ Einkommen aus der Arbeitsstelle gehabt !
3.Gilt in diesem Fall nicht die Entscheidung vom BGH, das die 20% Abzug (Erwerbsrisiko)-Klausel, eigentlich nur für Langzeitarbeitslose, Schüler und Studenten gilt, deren Erwerbshistorie unklar ist ? Ich bin nichts von alledem gewesen !
Für Sachdienliche Hinweise bedanke ich mich !
LG volker
Der Richter am LG errechnet an Hand des vorliegenden Arbeitsvertrages, das ich ein Nettoeinkommen von 1850€ erzielt hätte. Da aber eine Probezeit vereinbart, und ich schon 50 Jahre alt sei, müsse er hier 20% in Abzug bringen. Ausserdem hätte ich mir durch den Unfall den täglichen Arbeitsweg gespart, was mit 280€ in Abzug zu bringen sei. Somit würden von den 1850€ Einkommen noch 1200€ übrig bleiben ! Da wir durch den Unfall in Hartz4 sitzen, hätten wir dort ein "Einkommen" von 1440€. Er wüßte also nicht, was ich für einen Erwerbsschaden habe und hat die Klage komplett abgewiesen...
1. Darf der Richter die Einkommensgemeinschaft (Hartz4) meinem Einkommen entgegenstellen?
Es geht doch um meinen Erwerbsschaden und nicht, was die Bedarfsgemeinschaft hätte, könnte oder sollte...diese Bedarfsgemeinschaft hätte es ohne Unfall ja nie gegeben!
2. Muss der Richter nicht das Kindergeld und den Unterhalt für die Kinder, welches innerhalb der 1440€-Hartz4 als Einkommen gerechnet wird (immerhin 1100€), aussen vor lassen?
Immerhin hätten wir ohne den Unfall die 1100€ (Kindergeld und Unterhalt) zusätzlich zum errechneten 1850€ Einkommen aus der Arbeitsstelle gehabt !
3.Gilt in diesem Fall nicht die Entscheidung vom BGH, das die 20% Abzug (Erwerbsrisiko)-Klausel, eigentlich nur für Langzeitarbeitslose, Schüler und Studenten gilt, deren Erwerbshistorie unklar ist ? Ich bin nichts von alledem gewesen !
Für Sachdienliche Hinweise bedanke ich mich !
LG volker