..... nur wenn Du Argumente hast, die auch ein Richter (als Fachlaie) und Dein Anwalt (ebensfalls Fachlaie) einsehen kann und will, wirst Du Erfolg haben.
quote]
leider liegt die Argumentation nicht in den Händen des UO /BK-O, sondern in deren der Anwälte, und dazu haben wir hier schon von reichlich Erfahrungen lesen können.
Gruß Ariel