Hallo,
es geschehen noch Zeichen und Wunder. Erstmals hat ein Verwaltungsgericht eine BK wegen Beschwerden durch die Computernutzung eine BK anerkannt. Ich bin gespannt, wie es jetzt in anderen Zweigen besonders der Sozialgerichtsbarkeit weitergeht.
Hier ein Auszug aus dem Urteil:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1203/09 v.14.4.2011
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der P. S. vom 00.00.0000 sowie deren Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verpflichtet, die Erkrankung der Klägerin an einer Sehnenscheidenentzündung im rechten Arm als Berufskrankheit im Sinne der Nr. 2101 der Berufskrankheitenliste anzuerkennen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das vollständige Urteil wie immer im FAQ-Bereich.
Gruß von der Seenixe
es geschehen noch Zeichen und Wunder. Erstmals hat ein Verwaltungsgericht eine BK wegen Beschwerden durch die Computernutzung eine BK anerkannt. Ich bin gespannt, wie es jetzt in anderen Zweigen besonders der Sozialgerichtsbarkeit weitergeht.
Hier ein Auszug aus dem Urteil:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1203/09 v.14.4.2011
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der P. S. vom 00.00.0000 sowie deren Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verpflichtet, die Erkrankung der Klägerin an einer Sehnenscheidenentzündung im rechten Arm als Berufskrankheit im Sinne der Nr. 2101 der Berufskrankheitenliste anzuerkennen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das vollständige Urteil wie immer im FAQ-Bereich.
Gruß von der Seenixe