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Behörden als Angstmacher

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
Hallo,

weil Behörden gerne mal die Muskeln spielen lassen wollen, wenn sie per Internet kritisiert werden, z. B.:

#post5870

erscheint es wichtig, auf diese Information hinzuweisen:

juris - Das Rechtsportal

Auszug:

Das BVerfG hat entschieden, dass diese gerichtlichen Entscheidungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) verletzen.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen insbesondere berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.
Also Leute, lasst euch nicht verunsichern, traut euch Kritik zu üben!

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo @ all,
dieses Thema treibt mich seit langem um, wer liest oder bewertet irgendwelche Forumsbeiträge, sei es hier, Spon, ARD oder sonstwo.
Wie erlangt ein Tweet Beachtung? Wenn ich tweete die Bundeskanzlerin zu killen?
Wir haben hier eine Gemeinschaft, die versucht gegen übermächtige Gegner, BG'en und Versicherungen zu helfen, nicht als Juristen oder Mediziner, sondern aus unterschiedlichen Erfahrungen.
Deshalb finde ich das Urteil des BVergG korrekt; denn in seiner Wut oder dem Frust vergreift sich mancher im Ton, trotzdem sollte es straflos bleiben.
Paro
 
Wenn ich tweete die Bundeskanzlerin zu killen?



Hallo Paro,
na dann wirst du Nachmieter vom Gustl :rolleyes:

Du weist doch dass unsere Freunde von der NSA nach terroristischen Bedrohungen Ausschau halten und schon viele Anschläge, auch in Deutschland, verhindert haben ;) :) :D

Und um bei Twitter mitzulesen müssen die ja nicht mal ihr Prisma einsetzen


P.S. Nicht das ich die Merkel so gerne mag aber es gibt diese Jahr bessere Möglichkeiten sie los zu werden.
Also ich werde die E-Petition Freiheit für Paro dann nicht unterschreiben. :p

VG DH
 
Hallo,

zur Vertiefung vielleicht noch ein bisschen Diskussion ...

Hätte ich diesen Brief der DAK damals einfach ignorieren und
mit den darin - nochmals - genannten Namen ihrer Mitarbeiter
veröffentlichen können / dürfen ?

14163683xe.jpg


14163687zw.jpg


14163690hh.jpg


Gruß!
Machts Sinn
 
VerfG gibt Rechtsverdrehern eine Absage!

Hallo Machts Sinn,

In Misskredit bringt sich jeder selbst, der schlechte, schädliche Arbeit leistet, die sich für die Antragsteller negativ auswirkt.

Nachweisbare Fakten sind weder beleidigend noch falsch. Wenn es sich um nachweisbare Fakten handelt, die sich schädigend auswirkten, dann muss man sich wehren dürfen.

Ob derjenige der schädliche Arbeit leistet, mit Namen genannt werden solle oder mit Abkürzung, das muss man diskutieren.
Für die Beitragszahler schädigende Arbeitsleistung geht an die Existenz der Betroffenen, das ist in keinem Verhältnis zu dem Anprangern von schädlicher Arbeitsleitung.

"... dass Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung stehen". Ja die kennen wir ja, die werden abgewiesen, eingestellt, ... unter das Sofa gekehrt.

Selbstverständlich muss sich ein Arbeitgeber hinter seine Mitarbeiter stellen, aber ohne Anweisung zu schädlicher Arbeit würde ja keine Arbeit schädlich sein.
Meine Meinung!


Dein Zitat :)))vom VerfG hänge ich mit übers Bett. Vielleicht erleichtert das mir die Alpträume über unsere Rechtsverdreher.

Gruß Ariel
 
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