Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
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- 13 Okt. 2010
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- 1,114
Hallo,
weil Behörden gerne mal die Muskeln spielen lassen wollen, wenn sie per Internet kritisiert werden, z. B.:
#post5870
erscheint es wichtig, auf diese Information hinzuweisen:
juris - Das Rechtsportal
Auszug:
Gruß!
Machts Sinn
weil Behörden gerne mal die Muskeln spielen lassen wollen, wenn sie per Internet kritisiert werden, z. B.:
#post5870
erscheint es wichtig, auf diese Information hinzuweisen:
juris - Das Rechtsportal
Auszug:
Also Leute, lasst euch nicht verunsichern, traut euch Kritik zu üben!Das BVerfG hat entschieden, dass diese gerichtlichen Entscheidungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) verletzen.
Das BVerfG hat entschieden, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen insbesondere berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.
Gruß!
Machts Sinn