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Begleitperson zum Gutachten

Dubi1972

Mitglied
Registriert seit
19 Juni 2019
Beiträge
34
Ort
Darmstadt
Guten Tag zusammen,
ich habe ein kleines Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören. Dazu schriftverker vom Gutachter zum Gericht und zurück und dann zu mir.

Schreiben Gutachter > Gericht
Sehr geehrter Herr Richter Dr. E...., Herr S.... wurde für den Untersuchungstermin 10.06.2022 einbestellt. Er rief am heutigen Tage (18.03.2022) in der Praxis an und äußerte in dem Gespräch mit der Angestellten der Praxis, dass er auf der Anwesenheit einer Begleitperson bei der gutachterlichen Untersuchung bestehe. Dieses wird meinerseits so nicht befürwortet. Gerade bei psychiatrischen Untersuchungen wird sowohl in der Referenzliteratur (s.a. Heft 2/2022 MedSach) als auch in der Rechtsprechung – soweit meinerseits beurteilbar - die Verwertbarkeit des psychiatrischen Gutachtens bei Anwesenheit einer Begleitperson als eingeschränkt bzw. aufgehoben angesehen. Ich verweise hier auch auf die Diskussion bei dem letzten Hessischen Sozialgerichtstag in Darmstadt unter Leitung von Frau Richterin Bruns-Jacobs, an der ich beteiligt war. Ich bitte um Mitteilung der weiteren Vorgehensweise. Ggf. bitte ich darum, mich von dem Gutachtenauftrag zu entbinden. Entsprechend der Aktenlage liegen die Schwerpunkte des Beschwerdebildes ggf. eher auf dem orthopädischen Fachgebiet.

Schreiben Gericht > Gutachter
Sehr geehrter Herr Dr. med. S........., in dem Rechtsstreit Daniel S....... ./. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - AZ: ........... - danke ich Ihnen für Ihre Mitteilung vom 18. März 2022. Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich die Anwesenheit einer Begleitperson während der gutachterlichen Untersuchung erheblich nachteilig auf die Qualität und die Verwertbarkeit der psychiatrischen Begutachtung auswirkt. Auch das Gericht stimmt daher der Anwesenheit einer Begleitperson während der ambulanten Untersuchung nicht zu. Bitte halten Sie den Termin zur ambulanten Untersuchung des Klägers am 10. Juni 2022 aufrecht. Sollte der Kläger anlässlich des Termins weiterhin auf die Anwesenheit einer Begleitperson bestehen, wird es Ihnen freigestellt, die ambulante Begutachtung abzubrechen und das Gutachten aufgrund des vorhandenen medizinischen Berichtswesens nach Aktenlage anzufertigen.

Schreiben Gericht > an mich
Der Senat weist darauf hin, dass die Anwesenheit einer Begleitperson während einer psychiatrischen Begutachtungssituation erhebliche Nachteile im Hinblick auf die Qualität und die Verwertbarkeit des Gutachtens mit sich bringt. Eine Begleitperson zur Unterstützung des Klägers ist bis zur Wartezone der Praxis unbedenklich, während der psychiatrischen Untersuchung dagegen geeignet, Zweifel an der Authentizität der Aussagen des Probanden zu wecken. Dem Kläger wird daher nahegelegt, auch im Hinblick auf die ihm obliegende Beweislast im vorliegenden Verfahren, seinen diesbezüglichen Widerstand zu überdenken.

Was meint Ihr und ein Richter sollte doch unpaarteisch sein und nicht wie im Schreiben auf seitens des Gutachters.
Sollte ich den Termin wahr nehmen?

Danke im voraus für die Hilfe
 
Hallo @Dubi1972,
da hast Du ein sehr schweres Thema. Wenn Du Dir dieses Papier liest, dann erkennnst Du die Tragweite der Diskussion (Stand 2014) .
Das Thema ist derzeit mal wieder beim BSG anhängig "
Bundessozialgericht
Anhängige Rechtsfragen des 9. Senats
Stand: 2. März 2022
B 9 SB 1/20 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 13 SB 4/19, 11.12.2019
Kann die Verweigerung der Mitwirkung an einer Untersuchung durch einen gerichtlichen
Sachverständigen im Hinblick auf die Neufeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
nach Ablauf der Heilungsbewährung zu einer Umkehr der Beweislast führen?
Kann der Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG vom Gericht
wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt werden, wenn der Antragsteller zuvor eine
Untersuchung durch einen von Amts wegen bestellten Sachverständigen vereitelt hat?
Hat die von einem gerichtlichen Sachverständigen zu untersuchende Person einen Anspruch
darauf, dass die Untersuchung nur in Anwesenheit einer Begleitperson vorgenommen
werden darf?


Bei genauem Studium des ersten Papiers siehst Du, dass die Meinung entgegen der geäußerten Gutachtermeinung geht. Zu fragen ist tatsächlich, ob hier eine Befangenheit bzw. Voreingenommenheit durch den Richter vorliegt, wobei er sehr vorsichtig formuliert.
Hast Du einen Anwalt? Wenn ja, würde ich genau diesen zum Termin mitnehmen und es dann darauf ankommen lassen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ich hatte in einem Zivilprozess vor einer psychiatrischen Begutachtung Antrag beim Gericht auf eine Begleitperson gestellt. Der Gutachter lehnte das in seinem Schreiben an das LG ab, mit der Begründung, dass ich dann nicht frei sei in meinen Äußerungen und dies die Begutachtung beeinträchtigen würde, auch wenn die Begleitperson nur als Beobachter dabei wäre bla bla bla.
Ich zitierte bei meinem Antrag die bislang 3 Verfahren, bei denen eine Begleitperson zugelassen wurde, doch das hat mir auch nichts genützt, weil es da wohl um familienrechtliche Dinge ging, die anders gelagert waren.

In einem 8-seitigen Beschluß wurde mein Antrag abgeschmettert und das Gericht folgte dem Wunsche des Gutachters.

Anschließend kritisierte dieser Sachverständige vor der Begutachtung meinen Wunsch nach Verschiebung des Begutachtungstermins mit den Worten: "Wie zu erwarten war, hat die zu Untersuchnde um Terminverschiebung gebeten.." Also eine klare Negativeinstellung bzw. Voreingenommenheit des Sachverständigen mir gegenüber. Er darf nämlich mein Verhalten im Prozess nicht rügen. Er soll Feststellungen treffen zur Beweisfrage.

Mein Anwalt hätte dann eigentlich schon Antrag auf Befangenheit stellen sollen, was aber nicht geschehen war. Es fand dann die 5-stündige Exploration mit schriftlichen Testverfahren statt, wobei meine Begleitperson aber bis hinter die Eingangstüre seiner Privatwohnung trat, um sich dann zu verabschieden.

Ihr habt richtig gehört. Die Begutachtung fand in seiner Luxus-Penthousewohnung statt im offenen nicht unterteilten Großraum Küche-Essbereich-Wohnzimmerbereich (aber gottseidank nicht auf der Couch, sondern am Biedermeiereßtisch). Meine Begleitperson stand also in diesem Großraum und eigentlich hatte ich mich gar nicht von diesem damals 78-jährigen emerit. Professor einer Universitätsklinik untersuchen lassen sollen.

Denn wie sich dann nach Erstellen des Gutachtens herausstellte, handelte es sich um ein "Falschgutachten", in dem deutlich erkennbar seine Parteilichkeit für die Beklagte war. Dieses Gutachten konnte erfolgreich abgelehnt werden. Er hatte mehrfach ganz krasse Fehler gemacht, indem er überdeutlich parteiisch zugunsten der HPV war.

Wir konnten ihm dann auch noch grobe Fahrlässigkeit nachweisen und auch der Antrag auf Nichtaufzahlung seines Honorars mußte wohl oder übel vom Gericht dann für mich positiv beschieden werden.

Welch ein Glück für mich, denn dieser greise Mann mit seinen damals 78 Lenze wurde auch dauerhaft übergriffig und legte mir bereits mit Kreuzchen versehene Testbögen vor, die ich dann mit einer anderen Farbe des Faserstiftes ausfüllen sollte.

Ich hatte dieses Verhalten sofort auf dem Heinweg meinem Fahrer mitgeteilt und am nächsten Tag meinen Anwalt informiert über dieses Fehlverhalten des Gutachters. Doch mein Anwalt wollte keinen Strafantrag stellen und erst das Gutachten abwarten.

Leider war dann die Frist für einen Strafantrag schon abgelaufen, als ich das Gutachten erhielt.

Eigentlich sollte das öffentlich gemacht werden, insbesondere weil ich von vorneherein eine Begleitperson wünschte, die vom Gericht aber abgelehnt wurde. Vielleicht wäre dieser Fall eine Art Beispiel für künftige Entscheidung von Gerichten, warum man eine Begleitperson bei psychiatrischen Begutachtungen erlauben sollte.

Gruß Bobb
 
Hallo danke für eure Antworten,

ich werde jetzt den wunsch des Gutachters und dem Gericht folgen. Meine Anwältin sagte zu mir, das wenn ja die Begleitperson nicht dabei ist man sich schon anders gibt. Darauf habe ich gefragt, was ist wenn ich mich so aufrege und den Gutachter um boxe, was in meinem zustand leicht geschehen könnte. Darauf sagte meine Anwältin, dass wäre genau das was man sehen möchte, nicht das ich dem eine rein hau, sondern das man nicht in der lage wäre in seiner Situation zu arbeiten. Sie sagte ich soll dem Gutachter sagen, bevor er mit dem Gutachten beginnt, das es sein könnte das ich im moment sehr agressiv auf alles reagiere und es sein könnte das er sie fängt. Wenn er das Gutachten dann dennoch machen will wäre das genau das was das Gericht sehen will den agressiv depressive Menschen wie ich sollten erstmal eine Rente oder zeitlich begrenzte Rente bekommen mit der Chance auf Reabilitation.
Ich halte euch auf dem laufenden
Gruss
 
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