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Befangenheitsantrag med. Sachverständiger

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo Forum,
ich habe nun nach 1 1/2 Jahren das Gerichtsgutachten i.s. meiner Arzthaftungsklage. Das Gutachten ist wie erwartet ein absolutes Parteiengutachten. Es wird verdreht, verschwiegen, beschönigt, heruntergespielt. Ich möchte deshalb das mein Anwalt einen Befangenheitsantrag stellt. Hat jemand von euch Erfahrungen damit?

Habe das Gutachten Zeile f. Zeile zerlegt und kommentiert und richtig gestellt. Mein Anwalt meint allerdings selten kommt man mit einem Befangenheitsantrag durch.

Wäre wiedermal f. Hilfe dankbar
vg Espresso
 
Hallo Espresso,

wir hatten ein Gutachten das im Ansatz zumindest im medizinischen Bereich von Fehlern in der Diagnose und im Behandlungsverlauf gezeichnet war.
In der mündlichen Verhandlung ist der Gutachter nach einem Essen vor der Verhandlung mit den verhandelnden Richtern völlig umgekippt.
Die Diagnose auf der die OP gestützt wurde, wurde nicht gefunden. Es wurde auch der angeblich vorliegende Knorpelschaden kein zweites Mal gefunden. Nur die akute Entzündung die klinisch und pathologisch vorgefunden wurde, die wurde weder weiter geleitet, noch abgeklärt und dem entsprechend auch nicht behandelt. Aber das wäre schicksalshaft.
Klage abgewiesen und Streitwert auf fast eine 1/4 Million gesetzt.

Dazu kommt allerdings, das keine Aufklärung erfolgte und diesbezüglich auch keine Beweisaufnahme erfolgte.
Nun warten wir schon seit 4 Monaten auf die Enscheidung des OLG zur Berufung.

Sind bei Dir auch Fehler in der Aufklärung, Voruntersuchungen u.s.w. gelaufen?
 
wieso gleich einen Befangenheitsantrag? Wenn du hier im Forum insbesondere die Tipps der rechtlich bewanderten Mitglieder durchliest, wirst du sicher noch andere Möglichkeiten finden, das Gutachten anzugreifen.

1.) Du kannst Punkt für Punkt aufzählen, was an dem Gutachten falsch ist und den Arzt bitten, dazu Stellung zu nehmen (natürlich über das Gericht).

2.) Du kannst ein weiteres Gutachten beantragen, wenn der Arzt deiner Meinung nach nicht qualifiziert ist, das Gutachten in deinem Fall richtig zu bearbeiten.

Befangenheit oder auch nur die Besorgnis der Befangenheit nachzuweisen ist schwierig. Das wäre dann möglich, wenn der Arzt von der Versicherung ständig Aufträge erhält oder mit dem Vorstand jeden Montag in den Golfklub geht. In deinem Fall ist aber nur das offensichtlich das Gutachten nicht richtig. Das kann nun sein, weil er tatsächlich befangen ist oder er ist einfach nur unfähig. Und unfähig sein macht einen nicht befangen.

So, liebe Rechtsexperten hier, ich hoffe ich habe eure Beiträge richtig zusammengefasst, wenn nicht, bitte ich um Korrektur.
 
Hallo.

1.) Du kannst Punkt für Punkt aufzählen, was an dem Gutachten falsch ist und den Arzt bitten, dazu Stellung zu nehmen (natürlich über das Gericht).

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Zeige mir ein Gericht und einen Richter der dem Kläger (Ottonormalbürger) mehr Gewichtung schenkt als einen Arzt der ein fachlich, fundiertes Gutachten erstellt hat!
Die Aussage von Ottonormalbürger juckt hier gar nicht oder ich bin bisher im falschen Regierungsbezirk abgehandelt worden.

2.) Du kannst ein weiteres Gutachten beantragen, wenn der Arzt deiner Meinung nach nicht qualifiziert ist, das Gutachten in deinem Fall richtig zu bearbeiten.

Ist eine Frage des Preises und macht keinen Sinn.
Wenn dann beantragt man ein Gegengutachten bei Gericht was man auch in Rechnung gestellt bekommt, genau wie ein Gutachten was man selber in Auftrag gegeben hat und eigentlich für die Katz ist.
Man hat nicht wirklich viele Möglichkeiten und sollte immer wohlbedacht angewandt werden sonst kann man seinen Insolvensantrag gleich mit der PKH einreichen.

LG Glückloser
 
Zeige mir ein Gericht und einen Richter der dem Kläger (Ottonormalbürger) mehr Gewichtung schenkt als einen Arzt der ein fachlich, fundiertes Gutachten erstellt hat!
Die Aussage von Ottonormalbürger juckt hier gar nicht oder ich bin bisher im falschen Regierungsbezirk abgehandelt worden.

Warum soll es nicht erfolgsversprechend sein, wenn man auf Sachen hinweist, die "verdreht" und "verschwiegen" worden sind (evt. mit Hilfe eines Fachmanns)?

Hallo.
Wenn dann beantragt man ein Gegengutachten bei Gericht was man auch in Rechnung gestellt bekommt, genau wie ein Gutachten was man selber in Auftrag gegeben hat und eigentlich für die Katz ist.
Man hat nicht wirklich viele Möglichkeiten und sollte immer wohlbedacht angewandt werden sonst kann man seinen Insolvensantrag gleich mit der PKH einreichen.

Wir reden hier von der gleichen Sache, benutzen aber andere Worte. Aber soviel weiß ich: Vom Gericht wird kein Gegengutachten, auch kein Obergutachten, sondern nur ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.

Gruß

Stanton
 
Wir reden hier von der gleichen Sache, benutzen aber andere Worte. Aber soviel weiß ich: Vom Gericht wird kein Gegengutachten, auch kein Obergutachten, sondern nur ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.

Gruß

Stanton

Dann ist es halt ein Gutachten was in Auftrag gegeben wird.

LG Glückloser

Weitere Schreib- und Ausdrucksfehler verkaufe ich für 1,50 Euro in bar.:D
 
Hallo ihr lieben,

Zeige mir ein Gericht und einen Richter der dem Kläger (Ottonormalbürger) mehr Gewichtung schenkt als einen Arzt der ein fachlich, fundiertes Gutachten erstellt hat!
da möchte ich herrn glücklosen beipflichten. zudem ist es so, dass sich richter nicht gerne mit "nicht objektivem" kleinzeug aufhalten wollen, so objektiv es auch sein mag. es wird auch kaum einen RA geben der mit 25 gegenargumenten in die verhandlung ziehen will.

fehler und verdrehungen in diesen "unparteiischen gutachten" sind doch völlig beabsichtigt. liest man die gutachten genau, sind sie immer so vorsichtig formuliert dass der GA sich leicht herausreden kann. wer vorsätzlich handelt, der schützt sich auch vor(her)sätzlich.

also ich hätte gute lust, den einen oder anderen, in der versicherungswirtschaft eine besondere rolle spielenden GA mal bei seinen freizeitaktivitäten durch nen detektiv beschatten zu lassen. bin mir sicher das wäre spannend. die versicherer lassen berufsunfähige ja auch immer wieder heimlich bespitzeln.

netten gruss
ger.kaiser
 
Hallo danke für euere Antworten,
wie Glückloser richtig schreibt, vor Gericht zählt die "Meinung" des Beschädigten nicht, wenn ein "Fachmann" sagt was angelbich Sache ist.
Bei mir geht es überwiegend um grafierende Aufklärungsfehler im Berich Transplantation. Hier hat man sich über alle "Richtlinien" hinweggesetzt.
Das Gesetzt schreibt für solche OP strengere Aufklärung vor. Ich habe ehrlich gesagt bei meiner Darmspiegelung mehr Aufklärung erhalten. Zudem wurde eine andere OP Methode durchgeführt als besprochen etc. etc. wie meist alles ziemlich verworren.
@stanton - dieses Gutachten hat fast 6000 EUR gekostet und wurde meiner Rechtschutz zur last gelegt. Ob diese bezahlt da ursprünglich weniger veranschlagt war ist ungewiss. Wie soll sich ein gesundheitlich Beschädigter ein zweit Gutachten leisten können? Also ich kanns nicht!
Zudem ist die TP Chriurgie ein sehr eng umwobener Fachkreis wo es in Deutschland nur wenige Ärzte gibt die Gutachten machen. Da die Aufklärung allgemein verharmlosende betrieben wird und das aus "ökonomischen" Gründen wie ja auch aus den Medien bekannt sein dürfte, wird es schwierig sein einen objektiven Gutachter zu finden. Das "Pack" hält da zusammen weil die sitzen alle in einem Boot.

Allerdings kann ich nachweisen, das die Aufklärung tatsächlich ungenügend war. Der Gutachter redet sich mit fehlendem medizinischem Standard heraus. Organmafia eben!
 
Ach ja jetzt weiß ich wieder.

Meinst Du das sich da wegen Befangenheit etwas machen lässt? Ich denke eher, das das so wie bei uns versucht wird durchzureichen.

Wo kommen wir denn da hin, wenn Patienten auch noch zu ihrem Recht kommen sollen.:mad:

Ich weiß nicht was ich Dir raten soll. Ich suche Dir nochmal das Urteil des OLG Rostock zum Thema Aufklärung raus (letztes Jahr veröffentlicht), vielleicht kannst Du damit was anfangen.

OLG Rostock 5. Zivilsenat, Urteil vom 27.06.2014, 5 U 97/13

http://www.landesrecht-mv.de/jportal...7012014&st=ent
 
Hallo lieber Rajo, lieber HWS Schadnen,

danke für euere hilfreichen Links, die kannte ich so nicht.
Bei mir lagen wirklich eindeutige Aufklärungsfehler vor, so zahlreich das ich mir nicht vorstellen kann das es ein Richter übergehen kann. Der Gutachter spielt das alles herunter. Er verdreht die Situation so, das die OP scheinbar gerechtfertigt erscheint in vielerlei Hinsicht. Ich kann beweisen das verdreht wurde. Außerdem verschwiegt er für mich entscheidende Fakten. Allein das das Gutachten 1 1/2 Jahre zurückgehalten wurde beweißt Befangenheit. An der selben Klinik in selber Sache ermittelt die Staatsanwaltschaft wg. einem Todesfall. Der Gutachter erwähnt hingegen zusätliche Informationen die mit der Fragestellung nichts zu tun haben. Am Schluss des Gutachtens führt er aus, das ich wohl in Psychologische Behandlung gehört hätte weil Studien dokumentieren, das dann die Symptome die bei mir vorliegen ausbleiben. Und weiter führt er aus, das durch die Nachoperationen die restlichen Schäden behoben sind, ohne das mich der Gutachter je persönlich gesehen hat.

Rajo, das der Gutachter mir dem Richter "speisen" geht finde ich Wahnsinn.
Welche Chance hat man als geschädigter Patient eigentlich. Mir scheint gleich 0. Trotzdem hoffe ich immer noch das vor Gericht auch "Menschen" sitzen und das wir in so was wie einem Rechtsstaat leben. Raijo ich wünsche euch alles alles Gute für die Entscheidung. Ich kann mir nicht vorstellen, das das Gericht fehlende Aufklärung bei euch übergehen kann.

Was heißt, daß keine Beweisaufnahme zur Aufklärung folgte? Das der Gutachter dies nicht begutachten konnte ?

Um was es mir geht....Die Organmafia sind ja alle von der falschen Aufklärung betroffen. Es läuft sozusagen eine Klagewelle deswegen. So kann ja ein selbst evtl. betroffener nicht begutachten?
 
Hallo Espresso,

bei dir läuft eine Frist, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Falls das so ist, nenne bitte das dringendste Anliegen und die Frist noch einmal.

1.
Wenn du das Aufklärungsversäumnis sicher nachweisen kannst,
dann hast du schon einen wichtigen "Spatz in der Hand":

Das Gesetz besagt (nach meinem Verständnis), dass bei versäumter Aufklärung und / oder versäumter Nennung von Alternativbehandlungen
das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletzt wurde.
Der Patient gilt als medizinischer Laie, dem der Arzt durch Aufklärung dazu verhelfen muss, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
selbstbestimmt = informiert
Dass der Arzt diese Aufklärung geleistet hat, muss er nachweisen (Umkehr der Nachweispflicht).

2.
Die Links, die ich dir geschickt habe, beschäftigen sich genau mit diesem Schwerpunkt der Arzthaftung.

Der 2. Link ist eine Dissertation, die auch das Ungleichgewicht (auf das du mit dem Begriff "Mafia" hinweist) thematisiert.
Die Literaturliste der Dissertation ist seeeehr umfangreich und könnte Hilfen enthalten.

3.
Zu dem dir vorliegenden Gutachten / Gutachter schreibst du:
"... Am Schluss des Gutachtens führt er aus, das ich wohl in Psychologische Behandlung gehört hätte weil Studien dokumentieren, das dann die Symptome die bei mir vorliegen ausbleiben."
Schau mal bitte, ob der GA belegt hat, auf welche Studien er sich bezieht. Er müsste hier eine Fußnote / einen Literaurhinweis gegeben haben.
Falls nicht, hast du einen wichtigen Angriffspunkt.
Falls ja, nenne doch bitte seine Quelle.

Ich bin wirklich geplättet von dieser Aussage
über einen kranken Menschen, der nach einer Organspende einen Schaden hat.

Wenn die Uhr tickt (Frist), dann sollten "wir" uns ranhalten.

Liebe Grüße
*Kopf hoch!*

HWS-Schaden

P.S. Bei der UPD willst du es nicht noch einmal versuchen mit Hilfe?
 
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