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B 4 as 79/12 r

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Paro
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Paro

Erfahrenes Mitglied
Zum Geniessen!
Arge und 2 SG-Instanzen verweigern dem armen Blag ein grössenangepastest Bett!
Frage, wie hartherzig muss man sein, um so urteilen zu können?
Ob der angegene Preis adäquat ist, sei dahingestellt, doch die grundsätzliche Ablehnung der Forderung ist unverständlich.
Wie ticken solche Leute und Richter, lassen sie sich von dem evtl. zu hohen Preis blenden ?
Rückenprobleme kosten später ein Vielfaches.
Ein andersdenkender
Paro
 
Nicht Balg, sondern Blag!

Hallo!

Nicht Balg, sondern Blag! Das ist ein himmelweiter Unterschied, @reini5555!

Hier im Westfälischen ist das noch die gebräuchliche Form der plattdeutschen Umschreibung für das Kind - und garnicht so übel gemeint!


Grüße von
Ingeborg!

Die auch 'mal ein Blag war, ... ist aber lange her!
 
Hallo!

Nicht Balg, sondern Blag! Das ist ein himmelweiter Unterschied, @reini5555!

Hier im Westfälischen ist das noch die gebräuchliche Form der plattdeutschen Umschreibung für das Kind - und garnicht so übel gemeint!


Grüße von
Ingeborg!

Die auch 'mal ein Blag war, ... ist aber lange her!
Hallo Ingeborg,

ok mit der Übersetzung ist es verständlich, damit sieht man wieder, wie etwas im Dialekt anders wahrgenommen wird.
 
ok mit der Übersetzung ist es verständlich, damit sieht man wieder, wie etwas im Dialekt anders wahrgenommen wird.
Natürlich Schuldzuweisung an den Dialekt und damit Schuld von sich weisen; jemand muss ja daran schuld sein, wenn man selbständig zum Missverstehen die Buchstaben verdreht.


@ Paro,

Dass das Bett bis zum Bundessozialgericht hochgereicht werden muss, das ist eine Schande.
Mich erinnert das an den Prozess wegen des Elektrorollstuhls, der höchstrichterlich entschieden werden musste, weil alle vorhergehenden Richter gewissenhaft meinten, ein vollständig gelähmter Mensch brauche tagsüber seinen Standort nicht eigentätig zu wechseln. Es sei zumutbar, wenn man ihn morgens vor einem Fenster abstelle und abends, wenn die Angehörigen von der Arbeit kommen ihn von dort wieder weg bewegten.

Andere Beispiele: Bei manchen Behördenmitarbeitern können sich gewisse Leute neben einem Bett, aus dem man alle 2 Jahre heraus gewachsen ist, auch noch jeweils die dazupassende Nachttischlampe inklusive einem neuen Nachtisch erstatten lassen.
Doch selten würden dazu Alleinerziehende gehören. Alleinerziehende treten nicht als Clan auf und sind daher locker abweisbarer.

Wie beim Schadensersatz der individuelle Aspekt mit einbezogen werden muss, so muss der individuelle Aspekt auch bei solchen Bewilligungen erfolgen. Aber dazu bräuchte es Behördenbedienstete mit Abschluss in Ethikstudium.

Gruß Ariel
 
Hallo ihr lieben Leute,
ich finde die Diskussion um Blag/ Balg sehr interessant.
Nur der Kern der Sache, die Verweigerung auf ein adäquates Bett für das "Blag" geht dabei unter.
Das Kinder grösser werden, ist unbestritten, nur das sie dann nicht mehr im Gitterbettchen schlafen/schlafen wollen, scheint bei Arge/SG & LSG nicht angekommen zu sein.
Der Skandal ist, dass das BSG die Sache klären musste!
Wie ticken Leute die das berechtigte Interesse des Kindes (Blages) missachten.
Der nie ein kinderbetthabende
Paro
 
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