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Bänderriss in der Freizeit = Unfall auf der Arbeit kein BG-Fall

Ulle

Nutzer
Registriert seit
21 Dez. 2008
Beiträge
1
Hallo,

Ich weiß nicht ganz, ob das hier rein passt, aber ich kann mein Problem mal beschreiben.

Ich hatte ende September einen Bänderriss am linken Fuß in meiner Freizeit, dadurch war ich 3 Wochen Krankgeschrieben und bin danach in die Schule gegangen, da ich noch azubi im 3. Lehrjahr zur altenpflegerin bin. Ich habe gestern wieder angefangen zu arbeiten. Da mein Beruf aber viel mit Laufen und heben zu tun hat, hatte ich gestern und heute nach dem Dienst leicht schmerzen. Ich habe Angst, dadurch das ich wieder schmerzen habe, dass der Bänderriss noch nicht richtig verheilt ist und ich eher wieder mit dem Fuß umknicke, z.B. auf der arbeit, sowie auf dem Hin-+ Rückweg von der arbeit. Kann mir mein arbeitgeber, dann wenn ich mit meinem Fuß im zusammenhang mit der arbeit umknicke, sagen, das es kein BG-Unfall ist, da ich schon vorher einen vielleicht nicht ganz ausgeheilten Bänderriss hatte Oder muss er egal wie das als BG-Unfall ansehen

Danke LG Ulle
 
Hallo Ulle,

ich fürchte das dies mit dem Arbeitsunfall im Fall des umknickens
nicht funktioniert!
Die Berufsgenossenschaft prüft ob es eine Vorerkrankung gab - ja und wenn dies dann festgestellt wird bleibt es eine normale Krankschreibung über die Krankenkasse!
Ich weis nicht in wie weit die Möglichkeit besteht das Du mit Deinem Chef sprechen kannst das er Dir zumindest eine zeitlang eine Arbeit gibt die etwas leichter ist? Ob er auf solche Dinge ansprechbar ist?

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Natürlich ist dies sehr einfach gesagt - ich durfte einmal bei einer Bewerbung so einen netten Chef kennenlernen!
Das Gespräch lief in etwa > ich stelle sie evtl. als Bürokaufmann ein sie müssen aber auch in der Pflege arbeiten ja und sie sind doch mit 10 Tage Jahresurlaub zufrieden..udgl..! Er wußte das ich Schwerbehindert bin!
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Bekommst Du denn noch Physiotherapie?
Vielleicht kann man Dir weiter Physiotherapie verschreiben wenn Du immer noch Probleme hast. Bei den Krankenkassen gibt es ein Dauerrezept !
Vielleicht bekommst Du auf Grund deines Berufes ..?

Ich hoffe das Du jetzt nicht die ganzen Feiertage durch arbeiten mußt!
Vielleicht hat hier im Forum noch Jemand eine bessere Antwort ?

Ich wünsche Dir so weit wie möglich
ein schönes Fest und alles Gute für 2009

Joachim
 
Innere Ursache

Hallo zusammen,
die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten (leider): Die Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ist (neben den Voraussetzungen plötzlich von aussen einwirkendes Ereignis etc.), dass der Unfall anlässich einer versicherten Tätigkeit geschah.
Ist allerdings ein Vorschaden vorhanden, spricht man von der sog. Inneren Ursache, so dass ein Versicherungsschutz aus der gesetzlichen UV nicht gegeben ist. Als besonders ärgerlich erweist sich dies u. U. bei Folge"schäden", dass heisst bei Schäden die in der Folge auftreten (Bsp.: Umknicken wg. Bänderriß --> Anschlagen des Kopfes als Folgeverletzung). Hier ist die sog. haftungsausfüllende Kausalität (ist im Sozialrecht nicht vollkommen identisch mit dem Begriff im Zivilrecht) nicht gegeben.

Sorry
Gilbert
 
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