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Autounfall

paulchen08

Neues Mitglied
Hallo,

ich bin neu hier. Und hoffe auf paar tolle Tipps.

Im April 2010 sind mein Mann, unser 18 Monate alter Sohn und ich aus dem Urlaub gekommen. Kurz bevor wir zu Hause angekommen sind, ist mein Mann ins Bankett geraten. Wir haben uns überschlagen und sind an einem Baum abgeprallt. Mein mann und mir ist nix (ausser einer leichtem SHT 1 grades) passiert.
Der Baum hat meinen Sohn voll erwischt. Er hatte ein offenes SHT 3.Grades mit Hirnblutung. Das Problem war der Hirndruck. Er war 2 Tage ohne Hirnaktivität und man hat uns über Organspende informiert.

Doch mein Sonnenschein wollte es allen zeigen.
Er hat eine spastische Hemiparese, entwicklungsverzögerung und potential für eine Epilepsie. Sein Schädelknochen wurde damals entfernt und wieder eingesetzt. Doch der wuchs nicht zusammen, deshalb bekamm er dieses Jahr eine Schädelknochentransplantation.

Nun war ich heut bei der Anwältin wegen Schmerzensgeld. Die Versicherung will zum Abschluss kommen und sie nicht. Ich will es eigentlich auch, denn man möchte mit diesem Thema irgendwann abschließen.
Ist es ratsam zu warten?
Die Epilepsiegeschichte wollen wir aussen vor lassen.

Glg Katharina
 
Hallo Paulchen08,

toll, dass sich Euer Kleiner trotz der schlechten Prognose wieder so schön erholt hat und Ihr nach vorne schauen könnt.

Euer Kind hat jetzt noch ein langes Leben vor sich und vermutlich wird er immer wieder Schmerzen, sonstigen Mehrbedarf, Erwerbsausfall usw. haben.
Neue Beschwerden können hinzukommen, andere vielleicht weniger werden.

Da solltet Ihr nix zum Abschluss bringen und ihr habt zum Glück eine Anwältin, die dies erkannt hat.

Wenn Du im Forum stöberst, wirst Du feststellen: Schmerzensgeld ist die kleinste Schadensposition, worauf Euer Kind Anspruch hat.

Vermehrte Bedürfnisse, geringeres Lebenseinkommen wegen der Beeinträchtigungen usw. und dies vermutlich ein Leben lang und vieles mehr, was ihr heute noch gar nicht seht, wird Euch und Euer Kind begleiten.

Daher:
Was heute an Schmerzensgeld reinkommt sind Abschlagszahlungen ohne "wenn" und "aber", aber keine abschließende Zahlung.
Gleiches gilt für sämtliche anderen Schadenspositionen.

Lasst Euch hier durch ein scheinbar attraktives Angebot nicht "einlullen".
Euer Kind ist zu klein und die Unabwägbarkeiten zu groß, als dass ihr heute oder jemals in der Zukunft eine ausgewogene Regelung findet könntet.
Einmal eine entgültige Regelung unterschrieben, dann ist die Türe zu bzw. kann nur sehr schwer wieder aufgemacht werden.

Wir drücken Euch fest die Daumen.

Mope

PS. Achtung der Unfall liegt 3 Jahre zurück und die letzte Zahlung der Versicherung ist vielleicht schon etwas her. Eure Anwältin soll auf jeden Fall die Verjährungsfristen im Auge behalten, damit hier nichts anbrennt, ggf. eine Feststellungsklage machen.
 
Danke MoPe für deine schnelle Antwort.

Die Anwältin hat alle 1/2 jahre eine Forderung gestellt. Die Versicherung zahlt uns auch die Reittherapie, sowie Homöopathie und Osteopathie.

Sie lässt sich jetzt ein Angebot von der Versicherung machen, wenn wir nicht einverstanden sind wird es zu keinem Abschluss kommen. Sie möchte eine monatliche Rente.
Wie lange kann man denn Forderungen stellen? Ich weiß das mit jedem Wachstumsschub die Spastik schlimmer werden kann. Somit soll durch eine Op die Muskeln angeritzt werden. Dies wird wahrscheinlich in der Pubertät nochmal geschehen. Wir können doch nicht 16 Jahre lang von der Versicherung Geld fordern.

glg katharina
 
Hallo Katharina,

doch, dass könnt ihr, nicht nur 16 Jahre! Die Ansprüche deines Sohnes bestehen sein ganzes Leben lang, sollte es ihm besser gehen, super! Doch solange er eine Beeinträchtigtigung wegen des Unfalls hat, müssen die Verursacher haften!Sprich zahlen!

Ey, es geht um seine Zukunft!
LG
Aramis
 
Hallo,

welche Versicherung ist denn in Haftung? Die KFZ-Versicherung deines Mannes? Oder habt ihr auch noch eine Unfallversicherung?

Es ist gut, dass es eurem Sohn den Umständen und Prognosen entgegen wieder relativ "gut" geht. Aber du siehst selbst seine Beeinträchtigungen und ich hoffe sehr, dass sich noch vieles bessern wird.

Aber dafür habt ihr ja die Versicherung abgeschlossen, dass sie im Falle eines Falles eintritt. Wenn euer Sohn evtl. nicht selbst voll berufstätig sein kann, wenn er evtl. Hilfe im täglichen Leben braucht, wer soll/kann es denn sonst für den Rest seines Lebens finanzieren? Könnt ihr ihn so absichern, dass das Geld bis an sein Lebensende reicht?
Soll es die Krankenkasse bezahlen? Das Arbeitsamt/Sozialamt?

Ich denke, ihr solltet sehr froh sein, wenn eure Anwältin eine monatliche Rente für euren Sohn durchsetzen kann! Rechnet das einfach mal hoch: Betrag XY mal 12 Monate im Jahr mal 70 - 80 Jahre Leben ... plus Therapien, Behandlungen, ... plus Ereignisse, die man jetzt evtl. noch gar nicht vorhersehen kann (z.B. die erwähnten Operationen, evtl. zusätzliche Ausgaben für Schule und Berufsausbildung, und ...)

Meinst du, ein einmaliger Betrag von der Versicherung würde das alles abdecken?

Beratet euch sehr, sehr gut mit eurer Anwältin! Ich wünsche euch viel Weisheit!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Danke ihr zwei.

Das ist der Grund warum ich gefragt habe, weil ich mich damit nicht auskenne. Manchmal wollen auch Anwälte es in die Länge ziehen um Geld zu verdienen.

Das Schmerzensgeld bekommen wir von der Haftpflicht meines Mannes. Die Unfallversicherung hat für nächstes Jahr ein Gutachten beauftragt. Mal schauen wie das lief.

glg katharina
 
Hallo Paulchen08,

Anwälte verdienen kein Geld damit, dass sie ein Verfahren in die Länge ziehen, sondern höchstens damit, dass der Streitwert (= Basis der Anwaltsgebühr) unrealistisch hoch angesetzt wird.

Ausserdem ist die Vergleichsgebühr höher wie die Gebühr, wenn ein Streitfall ausgeurteilt wird.

Insofern ist ein Anwalt, der einen Vergleich ablehnt und den Streitwert realistisch ansetzt, kein ganz schlechter.
Wenn er dann noch Expertise in Sachen Versicherungs-/Medizinrecht hat, bis Du auf einer relativ sicheren Seite, um Deine Ansprüche durchetzen zu können.

Viel Erfolg

Mope
 
Hallo an alle,

heute kam ein Angebotsvorschlag von der Haftpflicht!

Sie wollen zu den vorgestreckten 50.000 Euro noch 30.000 Euro zahlen.
Ausserdem sind sie damit einverstanden das Epilepsierisiko aus dem Vergleich rauszunehmen bis Paul 18 Jahre ist!

sie schreiben,dass trotz der schwere ja von einem gutem Verlauf auszugehen ist. Die spastische Hemiparese hätte sich deutlich zurückgebildet und die Knochenlücke im Schädel wäre erfolgreich geschlossen.
Da bis jetzt keine Epilepsie aufgetreten ist, ist das Risiko einer unfallkausal entwickelten Epilepsie wohl auch eher gering.


Ich weiß gar nicht was ich von dem halten soll. Ja 80.000 Euro ist viel Geld. Aber er ist erst 4 (in einem Monat 5). Wir wissen gar nicht wie es sich entwickelt. Und die Hemi wird so runtergespielt. Er kann mit dem Arm nicht wirklich viel. Wahrscheinlich werden da noch ops kommen.
Und mit der Epilepsie ... was ist wenn er dann mit 19 ein Anfall bekommt?

Was würdet ihr machen? Bin ich zu unverschämt mehr zu wollen? Ich hatte auf eine Lebenslange Rente gehofft, da wir nicht wissen ob er jemals voll arbeiten kann!

Glg Katharina
 
Achja... ob die Knochenlücke wirklich verschlossen ist, werden wir an Hand eines CTs erst im Februar 2014 feststellen können. Nach dem einsetzen des Knochens nach dem Unfall sah auch alles gut aus. 3/4 Jahr später löste sich der ganze Knochen auf. Die Transplantation ist jetzt erst im März gewesen!
 
Hallo Paulchen 08 .

80 000 € für ein Kind mit solchen Verletzungen ist zu wenig ,
und ich würde dir eher zu einer Rentenzahlung raten
das Geld ist schnell weg , aber jeden Monat ein bischen Schmerzensgeld ( zählt auch nicht zum Einkommen und ist steuerfrei ) könnt ihr immer gebrauchen .
desweiteren würde ich auch kein Ende mit 18 zulassen ,
würde vielmehr festhalten , dass jeder Unfallbedingte oder Epilepsiebdingte Krankenhausaufenthalt für die Versicherung automatisch eine Zahlungsverpflichtung ist damit euer Kleiner auch in Zukunft ein bischen abgesichert ist und nicht jedesmal neu verhandelt werden muß .
Ihr habt euch den Unfall nicht ausgesucht ,
aber die Versicherung hat das Risiko freiwillig angenommen .

mfg
eltoro
 
Hallo paulchen08,

niemals, niemals nie in deinem Falle bzw. im Falle deines Sohnes würde ich eine abschließende Abfindung annehmen! Keiner kann eine verlässliche Prognose geben, wie die Zukunft deines Sohnes aussehen wird!

Jetzt braucht er natürlich keine Rente - aber was ist, wenn er wirklich nicht voll arbeiten gehen kann.

Rechne mal mit einem Verdienstausfall wegen seiner Behinderung von 1.000 Euro im Monat - dann käme dein Sohn mit den 30.000 Euro (vorausgesetzt sie sind dann noch da!) nur 30 Monate mit durch. Keine 3 Jahre!

Lass dich ausführlich beraten (Krankenkasse, Rentenversicherung, Behinderteneinrichtung in deiner Nähe, Sozialamt). Mach dich schlau, was deinen Sohn erwarten kann/wird. Nimm Kontakt auf mit Selbsthilfeeinrichtungen bzw. Organisationen, die sich mit SHT auskennen (z.B. Hannelore-Kohl-Stiftung):

http://www.hannelore-kohl-stiftung.de/rat_hilfe/beratung

Informiere dich ausführlich, welche Auswirkungen die Hemiparese haben könnte und über alles, was damit zusammenhängt.

Lass dich vom VdK bzw. von einem Anwalt beraten bzw. auch beim BdH (VdK u. BdH verteten dich auch juristisch kostenlos, wenn du Mitglied bist!)

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft

http://www.bdh-reha.de/de/der-bdh/mitgliedschaft.php

Oder suche dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Versicherungs- und Medizinrecht. Erkundige dich gut, welcher Anwalt sich auskennt und auch energisch für seine Mandanten einsetzt!

Ein kostenloses Beratungsgespräch kannst du hier erhalten:

http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de (wie gut der Anwalt sein wird, kann dir aber auch hier keiner garantieren - aber hier hast du die Möglichkeit, einmal einen Anwalt kostenlos kennen zu lernen und ein Erstberatungsgespräch zu führen!)

Kostenlose medizinische Beratung erhältst du auch hier:

https://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Leider ist es an dir, dich in alle Richtungen zu informieren, damit du weißt, welche Tragweite die Entscheidung haben wird, die du nun zu fällen hast! Tu es deinem Sohn zuliebe!

Ich wünsche dir viele gute Ratgeber zur Seite und viel Erfolg und vor allem weiterhin gute Besserung für deinen Sohn!

Rudinchen


Ach - und ich vergaß: wenn nicht abgefunden wird, ist die Versicherung auch verpflichtet, evtl. nötige medizinische Behandlungen finanziell zu übernehmen, die die Krankenkasse nicht tragen würde (z.B. Heilpraktiker, Osteopathie).
 
http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de (wie gut der Anwalt sein wird, kann dir aber auch hier keiner garantieren - aber hier hast du die Möglichkeit, einmal einen Anwalt kostenlos kennen zu lernen und ein Erstberatungsgespräch zu führen!)



Hallo,
von diesem Beratungsnetz und der dubiosen dahinter liegenden Stiftung rate ich nur dringend ab.
Wenn jemand schon seine eigenen Vertrauensanwälte NICHT für eine gerichtliche Vertretung empfiehlt dürfte das sicherlich Gründe haben!

P.S. Ich habe übrigens noch einen interesseanten Bericht über die Stiftung Gesundheit gefunden, werde ich spätestens morgen im Forum einstellen ;)


VG DH
 
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